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Kathrin Anklam-Trapp

20.02.2025 Sitzungen 18/83

Lassen Sie uns dann doch gleich in die Abstimmungsfolge eintreten. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/11119 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: …tes Landesgesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/11200 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/11403 – Die erste Plenarberatung fand in der 80. Sitzung am 29. Januar 2025 mit Aussprache statt. Der Gesetzentwurf wurde an den Innenausschuss – federführend – und den Rechtsausschuss – mitberatend – überwiesen. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Ich darf um Wortmeldungen bitten. – Nein, ohne Aussprache! Das habe ich überlesen. Wir kommen unmittelbar zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/11200 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473, 475) – Aussetzung der Genehmigung spflicht der Liquiditätskredite Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/11411 – Erste Beratung (Abg. Lars Rieger, CDU: Ich spreche! – Vereinzelt Heiterkeit im Hause) – Ah, danke schön. Kollege Rieger hat das Wort.

Protokoll ↗