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Kathrin Anklam-Trapp

20.02.2025 Sitzungen 18/83

Nächster Redner in der Debatte ist von der Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Ebling, ich bin Ihnen dankbar, dass es gelungen ist, einen doch soliden Gesetzentwurf noch in dieser Legislatur ins Parlament einzubringen. Es war meine große Sorge gewesen, dass das über die Wahl gegebenenfalls verschleppt werden würde. Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass man zeitnah aus einem so schwierigen Erlebnis wie im Ahrtal die richtigen Konsequenzen zieht. Ich muss sagen, Ihr Haus hat die wesentlichen Punkte getroffen. Zunächst einmal: Das Wesentliche ist für mich § 5 Abs. 6, dass jetzt die Fachaufsicht eingeführt wird. Ich denke, wir sind uns alle einig, es darf sich nie wiederholen, dass eine Technische Einsatzleitung in der Tiefgarage eingerichtet ist und Alarm- und Einsatzpläne nicht existieren. Es ist natürlich die Erwartungshaltung, dass so etwas durch die Fachaufsicht künftig nicht mehr passiert. Dazu, dass in den Zweckbestimmungen das erweitert und jetzt auch die Vorbereitung auf Katastrophenlagen mit aufgenommen wurde, haben wir im Untersuchungsausschuss einmal den Satz gehört, dass jede Schlacht letztlich auch in der Vorbereitung gewonnen wird. Deswegen ist es sehr wichtig, dass das bei den Zweckbestimmungen mit aufgenommen wurde. Das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz: Ich glaube, es war der richtige Schritt, diesen Weg zu gehen. Wir haben alle verfolgt, dass es schwierig war, mit den Strukturen der ADD, wie sie vorhanden waren, Großschadenslagen zu beherrschen. Insofern glaube ich schon, dass es sinnvoll war und auch schlüssig, dass das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz eingerichtet wurde. Angesprochen wurde auch schon, dass die Hauptamtlichkeit der Brand- und Katastrophenschutzinspekteure eingeführt wird. Es ist eine Erkenntnis, die wir aus vielen Zeugenaussagen gewonnen haben, dass es wichtig ist, dass Hauptamtlichkeit besteht. Ich glaube, auch nicht verkehrt ist es, dass nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 nun die Gefahren- und Risikoanalyse für Großschadensereignisse aufgenommen wurde. Hier nur der Hinweis: Wenn diese Risikoanalyse auf der Gefahrenabschätzung des Bundes basiert, haben Sie dann ein Auge darauf, ob der Bund auch ein Auge auf Rheinland-Pfalz hat oder nicht. (Abg. Martin Haller, SPD: Ja! Wir sind eine Lessons-Learned-Behörde!) Das müssen kommunizierende Röhren sein, wo man vielleicht auch einmal Hinweise nach Bonn gibt – dort sitzt das Amt –, damit die auch wissen, wie das bei uns so läuft. Die Integrierten Leitstellen sollen künftig mit den Kommunen enger zusammenarbeiten, und auch umgekehrt. Ich glaube, das ist etwas, was man vor dem Hintergrund der Nichtaktivierung von MoWaS nicht hoch genug einschätzen kann. Mein Vorschlag war immer gewesen, ob nicht in schweren, großen Schadenslagen auch Verbindungsleute jeweils zum Austausch kommen. Aber wie auch immer, man wird sehen, wie sich das in der Praxis darstellt. Ich glaube aber, das ist ein ganz wesentlicher Punkt, damit die Informationen, die bei der Integrierten Leitstelle eingehen, letztlich auch bei der Technischen Einsatzleitung ankommen. Vielleicht schwierig finde ich – ich weiß nicht, wie es sich in der Praxis zeigt – die Mehrfachfunktion von Katastrophenschützern, § 16. Man kann es so machen wie im Gesetz aufgeführt, dass man also hingeht und schaut, dass sie sich untereinander abstimmen, damit keine Lücken entstehen. Fakt ist aber natürlich auch, bei Doppelfunktionen fehlt einer. Aber wir müssen in der Praxis schauen, wie sich das über die nächsten zwei, drei Jahre darstellt, und vielleicht muss man sich diesen Punkt dann nochmals vornehmen. Ich weiß es nicht. Was ich allerdings – hier weiche ich ein Stück weit von den Vorrednern ab – schwierig finde, ist, dass nach § 33 die Einsatzleitung nur bei radiologischen Katastrophenfällen beim Landesamt liegt und ansonsten nur übernommen werden kann in den Fällen, die aufgeführt sind, insbesondere wenn die Kommune das selbst erklärt. Den Fall des Selbsterklärens hatten wir, das hat nicht so richtig funktioniert – schwierig, an der Stelle. Ich bin gespannt auf die Expertenanhörung, die wahrscheinlich kommen wird, wie genau dieser Punkt betrachtet wird, weil, Herr Haller, das ein Punkt war, zu dem wir mehrere Rechtsgelehrte, Sachverständige gehört hatten. (Glocke der Präsidentin) Ich bin gespannt auf die weitere Diskussion. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER und bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis)

Protokoll ↗