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Philipp Fernis

FDP 20.02.2025 Sitzungen 18/83

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden, zur Beratung stehenden Gesetzentwurf wird eine Reihe von Dingen umgesetzt, die intensiv Gegenstand der Beratungen, der Überlegungen, der Betrachtungen in der Enquete-Kommission waren, die nach der fürchterlichen Flutkatastrophe im Ahrtal zukunftsgerichtet eingesetzt wurde. Es werden Erkenntnisse umgesetzt, genutzt, die wir im Untersuchungsausschuss gewonnen haben. Ja, es war eine Erkenntnis dieses Untersuchungsausschusses, dass die Einsatzführungsfähigkeit in dieser fürchterlichen Nacht nicht adäquat gegeben war. Deswegen ist es gut, dass neue Strukturen geschaffen und jetzt auch gesetzlich verankert werden mit einem 24 Stunden, sieben Tage in der Woche besetzten Lagezentrum, mit professioneller personeller Besetzung dieses Lagezentrums, damit – sollte es noch einmal zu hoffentlich nicht vergleichbaren, aber eben doch Großschadenslagen kommen – eine Einsatzführungsfähigkeit jederzeit gegeben ist, auch wenn die kommunale Ebene mit der Dimension des Ereignisses überfordert ist. Ich will trotzdem anmerken, es bleibt dabei, dass primär die kommunale Ebene die verantwortliche ist im Katastrophenschutz. Auch das haben uns eine ganze Reihe Sachverständige im Untersuchungsausschuss berichtet: Das ist richtig so, weil es für die Effektivität ganz, ganz stark darauf ankommt, wie sehr man über ganz konkrete Ortskenntnisse, über Kenntnisse der Gegebenheiten verfügt. Insofern ist das eine zweite Linie, die möglicherweise erforderlich sein kann, aber es bleibt primär bei der kommunalen Verantwortung. Diese kommunale Verantwortung wird durch die Hauptamtlichkeit der Brand- und Katastrophenschutzinspekteure gestärkt. Im Grunde ist es eine Selbstverständlichkeit, dass man sich bei entsprechenden Dingen am rechtlichen Rahmen orientiert, was die Frage der Kosten angeht. Ich will es nur erwähnen – es ist im Gesetzentwurf dargestellt, bei den Kosten im Haushalt abgebildet –, natürlich sind die entsprechenden Kosten konnexitätsrelevant und werden für die Kommunen künftig berücksichtigt. Die Übergangsfristen – die Punkte sind angesprochen worden – regeln, dass die Umstellung auf hauptamtliche Brand- und Katastrophenschutzinspekteure problemlos erfolgen kann. Wir regeln die Verantwortlichkeiten in entsprechenden Schadensfällen klarer, damit es auch hier nicht zu Missverständnissen kommt. Wir regeln die Aufgaben, die die Gesamtleitung gegebenenfalls hat. Alles das sind Schritte, um den rheinland-pfälzischen Katastrophenschutz für Ereignisse, die leider nun einmal passieren können, so aufzustellen, dass sie besser bewältigt werden können. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen, kann aber bereits jetzt signalisieren: Die Freien Demokraten sind sehr einverstanden mit den vorliegenden Vorschlägen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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