Dr. Jan Bollinger
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Novellierung des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes ist eine direkte Konsequenz aus vergangenen Katastrophen, allen voran der verheerenden Flutkatastrophe an der Ahr. Die Novellierung setzt auch auf die Ergebnisse unserer Enquete-Kommission „Katastrophenvorsorge“ auf. Es ist bedauerlich, dass es oft erst zu tragischen Ereignissen kommen muss, bevor die Landesregierung handelt. Die A hrflut hat schmerzlich offengelegt, dass dringende Reformen lange überfällig waren. Wir haben die Regierung nachdrücklich angetrieben, bis sie endlich aktiv wurde. Ein besonders augenscheinliches Beispiel ist die Alarmierung der Bevölkerung. Erst nach massiver Kritik wurden Sirenen und weitere Warnsysteme verbessert. Sogar zentrale Vorschläge zum Katastrophenschutz – Stichpunkt „Lagezentrum Katastrophenschutz“ –, die zuvor abgelehnt wurden, sind letztlich doch übernommen und als eigene Ideen verkauft worden. Insofern: AfD wirkt, meine Damen und Herren. Doch heute geht es nicht um Rückblicke, sondern um die Zukunft. Ein zentraler Bestandteil dieser Gesetzesnovelle ist die präzisere Definition von Großschadensereignissen und Katastrophenfällen. Die Einführung klarer Kriterien schafft eine rechtlich fundierte Grundlage zur Einordnung und frühzeitigen Reaktionen auf Bedrohungsszenarien. Die Ahrflut hat in erschreckendem Maß gezeigt, wie essenziell schnelle und klar definierte Entscheidungswege in Krisensituationen sind und gewesen wären. Ein weiterer bedeutender Fortschritt ist die Optimierung der Entscheidungswege im Krisenfall. Während die Landkreise weiterhin eine tragende Rolle im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe behalten, wird die Gesamtleitung bei Großschadensereignissen beim Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz zentralisiert. Dies sorgt für eine schnellere, effizientere Koordination und verhindert Kompetenzgerangel. Besonders wichtig ist, dass Widersprüche und Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung haben. Dadurch werden dringend notwendige Maßnahmen nicht länger durch bürokratische Hürden verzögert. Ebenfalls von großer Bedeutung ist die endlich klare Zuständigkeitsverteilung im Katastrophenfall. Die Obere Katastrophenschutzbehörde erhält die Gesamtleitung oder kann eine nachgeordnete Behörde damit betrauen. Sollte eine Untere Katastrophenschutzbehörde nicht mehr in der Lage sein, ihre Aufgaben zu erfüllen, kann sie dies offiziell erklären. Diese Regelung sorgt für klare Verantwortlichkeiten und verhindert ein unkoordiniertes Vorgehen in akuten Krisensituationen. Ein entscheidender Schritt in Richtung Professionalisierung ist die verpflichtende Hauptamtlichkeit der Brand- und Katastrophenschutzinspekteure. Bisher war diese Besetzung fakultativ, doch die Erfahrung und die Expertise der Anzuhörenden in der Enquete-Kommission haben gezeigt, dass es eine professionelle, kontinuierliche Führung braucht. Eine Übergangsregelung stellt sicher, dass bereits im Amt befindliche Inspekteure die notwendige Qualifikation erwerben können, falls nicht vorhanden. Dies ist eine zentrale Maßnahme zur langfristigen Verbesserung der Krisenbewältigung. Die gesetzliche Verankerung der Landesbrand- und Katastrophenschutzinspekteure schafft zusätzliche Rechtssicherheit. Ihre klar definierten Aufgaben stärken die Fachaufsicht und ermöglichen eine effektive Kontrolle der Maßnahmen. Zudem wird die regelmäßige Überprüfung von Bedarfs- und Entwicklungsplänen für den Brandschutz sowie von Alarm- und Einsatzplänen verbindlich vorgeschrieben. So bleiben unsere Strukturen dynamisch und an aktuelle Herausforderungen angepasst. Ein weiteres Kernelement dieser Reform ist die Einführung eines Katastrophenvoralarmsystems. Dieses System ermöglicht eine frühzeitige Information und bessere Vorbereitung der Bevölkerung. Neben der klassischen Alarmierung wird das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz das modulare Warnsystem effektiver nutzen und kontinuierlich optimieren. Eine frühzeitige Warnung gibt den Menschen die Möglichkeit, sich rechtzeitig auf Gefahrenlagen einzustellen und Maßnahmen zu ergreifen. Meine Damen und Herren, diese Novellierung ist ein lange überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Klare Zuständigkeiten, optimierte Alarmierungsstrukturen, eine verbesserte Koordination zwischen Land und Kommunen sowie die Professionalisierung des Katastrophenschutzes schaffen ein starkes Fundament für eine effektive Gefahrenabwehr. Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
