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Benedikt Oster

SPD 20.02.2025 Sitzungen 18/83

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Änderung des LBKG ist ein weiterer Meilenstein in Sachen Brand- und Katastrophenschutz. Ich glaube, man sollte mit der Begrifflichkeit „Meilenstein“ dosiert umgehen, aber wenn man sich die Breite des Gesetzes anschaut, sieht man, dass man ihn absolut in der Form wählen darf. Als jemand, der zweieinhalb Jahre in der Enquete-Kommission mitgearbeitet hat, wie viele Kollegen hier im Hause, ist es sehr schön zu sehen, wie viele Dinge oder noch darüber hinaus, sogar weitergehende Vorschläge von uns, damals aufgegriffen wurden. Ich glaube, dem können alle Parteien, auch aus der Enquete-Kommission, zustimmen. Natürlich hat die Änderung des Gesetzes ihren Ursprung mit in der Naturkatastrophe im Juli 2021. Das gehört zur Wahrheit, aber ich denke, man muss auch feststellen, dass die Intervalle solcher Ereignisse, Großschadenereignisse, aber auch Starkregen, anhaltende Dürren oder Waldbrände, immer kleiner werden. Ich glaube, deshalb war es wichtig, dass man in der tiefen Breite mit vielen Experten außerhalb des Bundeslands, aber auch insbesondere unseren handelnden Akteuren hier, in rheinland-pfälzischer Weise sorgfältig ein neues Gesetz erarbeitet hat. Wir haben bereits im letzten Jahr hier im Haus das Landesamt für Brandund Katastrophenschutz an den Start gebracht. Wir als Arbeitskreis Innen waren letzte Woche vor Ort in Koblenz und haben uns selbst ein Bild davon gemacht. Ich kann nur sagen, dass die Zusammenlegung der alten LFKA und des Referats 22 der ADD dort wirklich Synergien bündelt und wir bereits jetzt in der Aufbauphase ein starkes Landesamt angetroffen haben. Ein kompetentes Team hat uns an konkreten Beispielen aufgezeigt, wie man Dinge in dem Lagezentrum künftig besser abwickeln kann, und vor allen Dingen wie man nachjustiert. Deshalb möchte ich eines ganz klarstellen, meine Damen, meine Herren: Obwohl es Experten immer wieder anderslautend und falscherweise behaupten, gibt es kein anderes Flächenland, das ein vergleichbares Lagezentrum 2 4/7 vorhält, besetzt mit eigenem Fuhrpark und einem Personal, das aufwächst. Das haben wir gehört. Das ist erstaunlich, das ist gut. Wir sind mit dem Sicherheitsgefühl nach Hause gefahren, dass man sagen kann, wir sind dort sehr, sehr gut aufgestellt. Lassen Sie mich aber natürlich auch konkret auf die Gesetzesänderungen eingehen. Zunächst ist festzuhalten, dass auch künftig in der Struktur weiter die Gemeinden und Kreise als Aufgabenträger verantwortlich bleiben. Das ist ebenfalls ein Resümee aus der Enquete-Kommission; denn alle Anzuhörenden haben immer gesagt: Das muss vor Ort bleiben. Die Ortskenntnisse, die heimischen Gegebenheiten kann man nur von vor Ort aus steuern. Jetzt kommt aber das Aber, und wir haben es eben vom Minister schon gehört. Künftig wird jedoch klarer im Gesetz geregelt, wann ein Großschadensereignis oder ein Katastrophenfall einsetzt. Das Lagezentrum kann sich darüber hinaus einbinden oder ist weisungsbefugt und kann dann vor Ort die Kommunen unterstützen. Ich denke, das ist auch noch einmal eine klare Abgrenzung. Auch der Katastrophenvoralarm wurde eben zitiert. Mit meinen Worten würde ich es als Voreskalationsstufe beschreiben, mit der man einfach schon einmal für das eine oder andere sensibilisieren kann. Die Bedarfspläne werden künftig vorgelegt und abgestimmt, auch die Alarm- und Einsatzpläne, die – auch das gehört zur Wahrheit – bereits jetzt im LBKG vorzuhalten waren, werden künftig nach einheitlichen Standards der Aufsichtsbehörde vorgelegt. Einen ganz wichtigen Punkt will ich besonders erwähnen. Da komme ich wieder auf die Enquete-Kommission zu sprechen; denn das haben wir von der ersten bis zur letzten Sitzung immer wieder gehört: üben, üben und noch einmal üben. Wir können das beste Gesetz, das beste Katastrophenschutzgesetz schreiben. Wenn vor Ort nicht permanent geübt wird, werden die reibungslosen Abläufe nie funktionieren. Spontanhelfer ein Begriff, der uns natürlich auch von der Ahr prägt. Für deren Einbindung werden künftig ebenfalls Vorkehrungen getroffen. Zu den hauptamtlichen BKI – eine Forderung auch von vielen anderen hier im Haus, schon seit Längerem – ist noch zu sagen: Wir vom Land – Konnexität – bezahlen diese Stellen. Ich glaube, das bringt noch mehr Professionalität und Expertise vor Ort. Meine Damen, meine Herren, am 13. März ist der erste landesweite Warntag, um die Bevölkerung noch einmal zu sensibilisieren. Warum erwähne ich das? – In der Katastrophenlage ist auch Eigenverantwortung für jeden Einzelnen immer wieder gefragt. Deshalb sollte man das an der Stelle noch einmal sagen. Ein Gesetz mit so großer Tragweite – da freue ich mich auf große Zustimmung. Wir gehen jetzt in den Ausschuss. Ich denke, dass wir in einer konstruktiven Debatte weiter an diesem Gesetz arbeiten werden, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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