Michael Ebling
Danke schön, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir hatten gestern die Gelegenheit, über das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz unseres Landes zu beraten und – dafür bin ich sehr dankbar – eine große breite Entscheidung zu treffen. Wir haben heute die Beratung des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes, und das ist, wenn man so will, der zweite große gesetzliche Rahmen für die Gefahrenabwehr in unserem Land. Insofern sind es Tage, die tatsächlich im Zeichen der Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für die Organe, die für die Sicherheit zuständig sind, oder, wie es beim Brand- und Katastrophenschutz im Besonderen gilt, für die vielen Tausend Ehrenamtlichen stehen, die jeden Tag einen hervorragenden Job leisten, um vorbeugend Brandschutz zu betreiben, oder im Falle des Falls zur Verfügung stehen, um zu helfen, zu bergen und zu löschen. Dass wir beide Gesetze in eine Form von Runderneuerung geben, ist ein gutes Zeichen, um die Statik für die Sicherheit in unserem Land zu stärken. Deshalb bin ich froh, dass ich Ihnen heute diesen Regierungsentwurf für das Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz vorstellen kann. Die Richtung ist klar. Wir haben gesagt, wir stellen den Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz neu auf. Wir schaffen auf der Ebene des Landes ein Kompetenzzentrum – das ist jetzt mit diesem Jahr an den Start gegangen –, ein neues Landesamt, in dem wir Kompetenzen bündeln, Aufgaben konkretisieren und in dem wir vor allen Dingen jetzt schon ein Lagezentrum für den Bevölkerungsschutz am Start haben. Das ist einzigartig in dieser Republik. Wir haben einen besseren, breiteren Überblick über die Bevölkerungsschutzlage, und das kommt natürlich unmittelbar allen Helferinnen und Helfern, allen Brand- und Katastrophenschützerinnen und -schützern zugute. Wir stärken aber auch die Kommunen bei dieser Neuaufstellung. Wir stärken sie, indem wir ein Mehr an Ausbildungsmöglichkeiten für die über 56.000 ehrenamtlichen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden in diesem Land schaffen, indem wir die Kommunen stärker fördern – die Voraussetzungen sind im Landeshaushalt entstanden –, und wir setzen, wenn man so will, mit dem Regierungsentwurf eine Art von Klammer um diese Meilensteine der Neuaufstellung des Katastrophenschutzes, weil wir wesentliche Elemente neu regeln und mit diesem gesetzlichen Rahmen definieren wollen. Ich will ein paar nennen, die dem Parlament nicht unbekannt vorkommen; denn das Parlament seinerseits hat uns mit der Enquete-Kommission zu den Themen „Brand- und Katastrophenschutz“, auch nach der Hochwasserkatastrophe an der Ahr, eine Reihe von Vorschlägen zur Weiterentwicklung in der Vielfalt von Verordnungen und Gesetzen geliefert. Natürlich findet man ganz, ganz vieles davon in diesem Regierungsentwurf wieder. Ich will die größere Klarheit nennen, die wir mit dem neuen Landesbrandund Katastrophenschutzgesetz schaffen wollen, also Klarheit über die Aufgaben, die zu leisten sind, und Klarheit über die Zuständigkeiten. Ja, im Rückspiegel sehen wir da noch einmal die Hochwasserkatastrophe an der Ahr. Insofern fließt ein solcher Erkenntnisgewinn in das neue Gesetz ein. Wir kennen dann in Zukunft, wenn dieses Gesetz Ihre Zustimmung findet, etwas wie einen Katastrophenvoralarm, also das frühzeitigere Mobilisieren von Unterstützung von Hilfskräften, auch in der Vielfalt der Hilfsorganisationen, die wir zum Glück haben, und wir kennen verbindlichere Regeln zur Bekanntgabe des Katastrophenfalls. Auch das ist für die Warnung der Bevölkerung und vor allen Dingen für ein klares, verlässliches staatliches Handeln in einem Katastrophenfall wichtig. Wir schaffen Klarheit über die Gesamtleitung im Katastrophenfall, also keine Diskussion mehr über Zuständigkeiten, sondern ein klar ordnendes Prinzip. Wir wollen auch in Zukunft, dass unsere Brand- und Katastrophenschutzinspekteurinnen und -inspekteure dort, wo das nicht schon der Fall ist, dies künftig im Hauptamt ausführen, weil wir meinen, dass die starke ehrenamtliche Säule natürlich auch immer das Hauptamt braucht, um gut unterstützt zu werden. Die finanzielle Mehrbelastung – das sieht dieser Gesetzentwurf vor –, die dadurch bei den Kommunen entsteht, wird aber in Zukunft auch finanziell – das ist Konnexität und gelebte Konnexität – ausgeglichen werden. Wir schaffen Verpflichtungen dort, wo wir sie aus der Praxis heraus für notwendig halten, zum Beispiel bei der Entwicklung von Bedarfs- und Einsatzplänen auf der kommunalen Ebene, aber insbesondere auch in dem großen Feld des Miteinanderübens; denn das ist eine der wichtigen Lehren, die wir angesichts der zunehmenden Fallzahlen und Herausforderungen für die Einsätze von Brand- und Katastrophenschutz zu ziehen haben, dass wir nämlich am Ende eine bessere Zusammenarbeit über alle Ebenen und damit eine geübtere Praxis brauchen, wo man sich kennt, wo die Dinge dann im Falle des Falls besser und am Ende effektiver zusammenlaufen. Ein Regierungsentwurf hat davor immer auch eine Anhörung, und die Anhörung, insbesondere was die Rückmeldung aus dem Bereich der kommunalen Welt, aber auch aus der Fachwelt und insbesondere der Feuerwehrwelt angeht, stimmt mich sehr zuversichtlich, dass wir hier einen verlässlichen, guten Weg einschlagen, auch im kooperativen Sinne des Miteinanders, was Kommunen und Land, Land und Kommunen betrifft. In dem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen, natürlich im Fachausschuss, aber auch darauf, dass wir es hoffentlich bald, zügig beraten, hier zur Abstimmung stellen können. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
