Steven Wink
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier zwei Gesetze, die in eine Richtung gehen. Die Kombination der Gesetze gibt einmal die Investitionsanreize für Kommunen mit strukturellen Herausforderungen. Zum anderen haben wir die Anpassungen im Vergaberecht. Das heißt, wir haben Bürokratieabbau und schaffen attraktive Bedingungen für Investitionen. Es ist also durchaus sinnvoll, über sie gemeinsam abzustimmen, weil wir mit diesen 200 Millionen Euro Mittel zur Verfügung stellen, die dann über ein vereinfachtes Vergaberecht schnell in den Kommunen investiert werden können. Ausschlaggebend für die Förderung – wir haben es gehört – sind die wirtschaftliche Situation der Kommunen, aber auch die strukturelle Situation, die Infrastruktur, der Klimaschutz sowie die soziale oder demografische Lage. Mit der Anpassung der Vergabepraxis schaffen wir Effizienz, Flexibilität, aber auch Wirtschaftsfreundlichkeit, was für die Kommunen ebenso wichtig ist und ebenso benötigt wird. Ein zentraler Punkt ist die Erleichterung von Bauvorgaben. Die Möglichkeiten für alternative und innovative Baulösungen wie modulare Bauweisen sind wichtig, gerade in Zeiten von begrenzten Baukapazitäten und erhöhten Materialkosten. Wichtig ist, zu Herrn Dr. Martin noch einmal zu sagen, es wird prinzipiell am Losgrundsatz festgehalten. Es werden aber diese flexiblen Ausnahmen in der Vergabepraxis geschaffen. Das heißt, auch wenn mehr GU-Verträge abgeschlossen werden können, geschieht dies nicht per se – ich glaube, das hat man in der Anhörung gehört –, und es passiert in einem klar vorgegebenen Rahmen. Es wird im Einzelfall geprüft, ob die Gesamt- oder die Losvergabe sinnvoll ist. Eine pauschale Beauftragung von Generalunternehmern wird es nicht geben. Das hat auch die Anhörung der Experten gezeigt. Die rheinland-pfälzische Bauwirtschaft, Herr Weiler, hat sogar die Erwartung an den Tag gelegt und gesagt, dass regionale Unternehmen gerade nicht verdrängt werden. Vielmehr könne die gesetzliche Möglichkeit zusätzliche Investitionen auslösen, und davon würden auch regionale Unternehmen profitieren. Aktuelle Anforderungen selbst für Kleinprojekte sind meistens nicht mehr vermittelbar und erzeugen einen extrem hohen administrativen Aufwand. Auch hier zeigte die Anhörung gerade bei den kommunalen Vertretern, dass sie den Generalunternehmer durchaus begrüßen. Der Landkreistagsvertreter hat sogar gesagt, es geht nicht mehr anders. Ich finde es schade, dass wir hier über einen kleinen Mosaikstein diskutieren, einen kleinen Baustein, der nicht das Allheilmittel ist – das wissen wir alle –, aber der ein Teil ist, um im Unterschwellenbereich etwas zu vereinfachen, wir jetzt über Wochen hinweg dieses Thema debattieren und es an allen Ecken und Kanten – wir haben gestern über Bürokratieabbau gesprochen – immer noch welche gibt, die versuchen, auch hier noch einmal den Bürokratieabbau zu verhindern mit Argumenten, die leider in der Anhörung überwiegend nicht substanziell belegt wurden, nämlich dass gerade der regionale Mittelstand gänzlich ausgeschlossen werden würde, wenn ich die Generalunternehmerregelung einführe, die immer noch einzelfallabhängig ist. Letztendlich kann ich sagen, dass wir als Freie Demokraten dem Doppelpack zustimmen. Zu der Gruppe FREIE WÄHLER, Herr Schwab, möchte ich sagen, ich sehe in der Fristverlängerung eine ganz andere Thematik, nämlich den Grundsatz der Jährlichkeit der Landeshaushaltsordnung. Wenn ich bis 31. Dezember verausgabt haben will und bis 31. Dezember beantragen kann, funktioniert das mit der Verausgabung nicht mehr. Weil Sie aber vorhin gesagt haben, viele planen erst seit wenigen Wochen oder Tagen. Also, bei uns vor Ort wird schon längere Zeit geplant. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Nur bei ihm nicht!) Da will ich jetzt Pirmasens einmal positiv hervorheben. (Abg. Martin Haller, SPD: Ja!) Jetzt kann man sagen, Pirmasens ist eine kreisfreie Stadt. Wir planen aber schon längere Zeit mit dem RZN. Die sind gut vorbereitet, die haben gute Ideen, und die haben auch über interkommunale Zusammenarbeit gerade im Vergabewesen mit Zweibrücken oder Kaiserslautern etc. zusammengearbeitet, um beschleunigt vorgehen zu können. Es gibt also durchaus die Möglichkeit, wenn die kommunale Struktur passt und sich ein Stück weit anpasst, das in den Fristen umzusetzen. Die LHO ist aber das Argument, das ich bringe, warum wir das als ein bisschen schwierig ansehen. Zur CDU habe ich die größten Teile gesagt. Die Zeit ist jetzt leider auch weg. Die Anhörung zeigte, wie gesagt, keinen Dissens zur Bedeutung des regionalen Mittelstands. Dessen Benachteiligung wurde substanziell überwiegend nicht belegt, und Anzuhörende trugen auch vor, dass die Benachteiligung oder die negativen Auswirkungen nicht zu erwarten sind, auch nicht von den kommunalen Experten vor Ort. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)
