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Iris Nieland

AfD 20.02.2025 Sitzungen 18/83

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf besteht aus mehreren Teilen. (Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist richtig!) Zum Ersten, dass der Mittelstandsbericht nun nur noch jedes zweite Jahr kommt: Das ist verschmerzbar. Zum Zweiten, der Gesetzentwurf sieht die Entfristung der 2022 geschaffenen Möglichkeit vor, in Ausnahmesituationen Generalunternehmer zu beauftragen. Dabei bleibt es dabei, dass der Landtag die Ausnahmesituation feststellen muss und zeitlich und örtlich zu begrenzen hat. Hiervon haben wir bereits 2022 zugunsten des Ahrtals Gebrauch gemacht, und die Erfahrungen im Ahrtal mit Generalunternehmern waren danach positiv. Man hat aber auch gesehen, dass bisher nur in wenigen Fällen im Ahrtal Generalunternehmer zum Einsatz kamen. Zum Dritten, meine Fraktion hat sich im Plenum bereits im vergangenen Jahr für eine Erweiterung der Generalunternehmerausnahme zugunsten der landesweit maroden Verkehrsinfrastruktur eingesetzt. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Was?) Diese Anregung floss nun offensichtlich in den aktuellen Ampelgesetzentwurf ein und führte zu der am meisten diskutierten Regelung im vorliegenden Gesetzentwurf. Künftig soll es also für öffentliche Auftraggeber einfacher werden, Generalunternehmer zu beauftragen. Nicht nur wirtschaftliche und technische Gründe sollen es erlauben, GU einzusetzen, sondern auch andere sachliche Gründe. Dazu gehören etwa Personalmangel in der öffentlichen Bauverwaltung oder die Aussicht, die Bauzeiten verkürzen zu können. In der kommunalen Familie hält man die vorgeschlagene Änderung nicht nur für wünschenswert, sondern geradezu für notwendig. Das wurde in der Anhörung letzte Woche sehr deutlich. Anders könne man den vielen Erfordernissen, angefangen vom Kitabau über Schulsanierungen bis hin zu Feuerwehrsanierungen, nicht mehr gerecht werden. Auf der anderen Seite gibt es sehr nachvollziehbare Einwände, unter anderem aus der Handwerkerschaft. Die Befürchtung, dass kleine regionale Unternehmen in Zukunft weniger häufig zum Zuge kommen werden, ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Letztlich glauben wir aber, dass auch für die Handwerker die Vorteile überwiegen werden, wenn künftig in kürzerer Zeit mehr Aufträge vergeben werden können. Der Vertreter der Bauwirtschaft in der Anhörung, Herr Weiler, hat diese Sichtweise sehr deutlich und sehr überzeugend dargelegt. Außerdem müssen wir sehen, dass wir als Landesgesetzgeber nur den Unterschwellenbereich regeln dürfen. Das sind Aufträge, bei denen es sowieso eher selten überregionale Konkurrenz gibt. Sehr geehrte Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf beschränkt sich pragmatisch auf das, was im Vergaberecht sowohl schnell als auch vom Landesgesetzgeber umgesetzt werden kann. Erforderlich wären aber weitere bürokratische Vereinfachungen, zum Beispiel bei Tariftreueerklärungen, bei Mindestlohnbestimmungen, Haftungserklärungen für Nachunternehmer, Herkunftsnachweisen für Materialien, Belegen über den Ausschluss von Kinderarbeit usw. Das wären dann Vereinfachungen, die der regionalen, der mittelständischen Wirtschaft direkt und nicht nur indirekt zugutekämen. Sehr geehrte Kollegen, der umfangreichste Teil des Gesetzentwurfs bezieht sich allerdings nicht auf das Mittelstandsförderungsgesetz, sondern auf das Regionale Zukunftsprogramm. Warum die Ampel beides zusammen in einem einzigen Gesetzentwurf gebündelt hat, erschließt sich nicht. Ich meine, es wäre weit angemessener gewesen, über das Zukunftsprogrammgesetz und über das Mittelstandsförderungsgesetz getrennt zu beraten und getrennt abzustimmen. Das neue Zukunftsprogrammgesetz soll 14 lange Paragrafen bekommen und weitere 18 Seiten Anhang, und es ist vollkommen überflüssig. Lassen Sie uns besser die für das Programm vorgesehenen 197 Millionen Euro nehmen und dieses Geld den Kommunen als allgemeine Schlüsselzuweisung im kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung stellen – ohne Zweckbindung, ohne Anträge und ohne Verwendungsnachweise. Lassen Sie uns diese Zuweisung nicht nur einmalig, sondern dauerhaft jedes Jahr für eine verlässliche Stabilisierung der Kommunalfinanzen vornehmen. Wir lehnen das Zukunftsprogrammgesetz in der Fassung, wie es die Ampelparteien vorgelegt haben, ab, wollen aber die überwiegend positiven Änderungen im Mittelstandsförderungsgesetz nicht gefährden. Darum werden wir uns als AfD-Fraktion bei der Abstimmung zum Gesetz enthalten. Dem CDU-Antrag können wir zustimmen, da er unsere Haupteinwände beseitigt. Dem vorliegenden Antrag, die Ausnahmeregelungen zugunsten des Ahrtals zu verlängern, werden wir zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der AfD sowie des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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