Benedikt Oster
Er ist sogar auf die Anhörung eingegangen!) – Na ja, zumindest doll war es nicht, drei Worte, wie auch immer. (Zurufe von der SPD: Doch, das war es! Er ist sogar auf die Anhörung eingegangen!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wichtig ist, Rheinland-Pfalz ist, was die Wirtschaft angeht, nicht nur durch industrielle Leuchttürme, sondern wesentlich auch vom Mittelstand geprägt. Es wäre und ist also Zeichen einer klugen Wirtschaftspolitik, diesen Mittelstand zu fördern und ihn stark zu halten. Zweiter Gedanke: Ein zentraler Eckpunkt der Marktwirtschaft ist die Sicherstellung eines starken Wettbewerbs, davon profitieren alle, und wenn dieser Wettbewerb in geregelten Bahnen abläuft – dazu dient grundsätzlich das Vergabeverfahren –, profitiert das Gemeinwohl. Beides wird im Mittelstandsförderungsgesetz zusammengeführt insofern, als es dort heißt, bei Vergabeverfahren ist besonders Rücksicht auf den Mittelstand zu nehmen. Wenn man hier also eingreift, gilt es, sehr gründlich abzuwägen. Dabei muss man natürlich davon ausgehen: Wie ist der Status quo? Wir haben eine Bauwirtschaft mit erheblichen Problemen, unter anderem, weil nicht genug Aufträge kommen, was sich auch am schlechten Zustand der Infrastruktur erkennen lässt, bei der es riesige Instandhaltungsstaus gibt. Wir haben den Landesrechnungshofbericht gerade aktuell gesehen. Als ein weiteres Beispiel sei der Wohnungsbau genannt, bei dem die Ziele nicht erreicht werden. Also muss man schauen: Woran liegt das? – Das liegt zentral an der langen Dauer, die wir in Deutschland haben, bis Baurecht geschaffen wird. Das ist eine der schwierigsten Hürden. Es gibt aber noch weitere Gründe. Natürlich gehört auch ein überfrachtetes Vergaberecht dazu. Das macht die Sache auch nicht schneller und nicht einfacher und – das wurde auch in der Anhörung sehr deutlich – überfordert insbesondere auf kommunaler Ebene Verwaltungen, weil diese einfach nicht so viele Ressourcen zur Verfügung stellen können, wie sie bräuchten, um bei den überfrachteten Vergabeverfahren mehr Aufträge zu erteilen. Nun sieht der Gesetzentwurf vor, dass quasi als Abhilfe Generalunternehmeraufträge erleichtert werden sollen. Richtig ist, dadurch wird die Zahl der Vergabeverfahren reduziert; denn ich brauche dann für ein Bauwerk im Idealfall nur eine Ausschreibung, weil ich an einen Generalunternehmer vergebe. Es hat aber natürlich auch eine Kehrseite; denn der Wettbewerb wird dadurch stark eingeschränkt. Nicht alle können Generalunternehmer sein, nicht alle wollen Generalunternehmer sein, weil sie dann automatisch auch für die ganzen Mängel, die die Subunternehmer produzieren, haften. Deswegen wird es ein ganz reduzierter Wettbewerb. Das ist kein K. o.-Faktor, man muss es sich nur immer klarmachen, wenn ich hier ansetze und den Anwendungsbereich erweitere. Deswegen sagen wir: Ja, wir akzeptieren und sehen natürlich auch die Not der Kommunen im Moment. Deswegen sagen wir: Wenn es hilft, sind wir bereit, diesen Schritt mitzugehen, aber wegen der Kehrseiten, die ich soeben aufgezählt habe, und weil es eher eine Symptombehandlung ist, eben nicht als Dauerzustand. Wir sagen stattdessen: Der richtige Weg ist, wir lassen es jetzt zu, um schnell Abhilfe zu schaffen, befristen es aber auf drei Jahre, um diese Zeit zu nutzen und ein Landesvergabegesetz zu erarbeiten, das die Probleme des jetzigen Vergaberechts, soweit es Landeskompetenz umfasst, abzustellen. Andere Länder haben Landesvergabegesetze, wir haben ein solches Gesetz nicht. Wir regeln das in einer munteren Normenhierarchie. Manches steht im Gesetz, andere wichtige Sachen werden über Verwaltungsvorschriften geregelt. Auch darüber kann man nachdenken, ob das richtig ist. Außerdem könnten wir das nutzen, um zu schauen, welche Erkenntnisse aus der Umsetzung des Planungsgenehmigungsbeschleunigungspakts herauskommen. Vielleicht gibt es auch noch Früchte, die wir ernten könnten. Außerdem müssen wir erkennen: Was haben wir im Bereich Digitalisierung erreicht? – Auch das könnte dann umgesetzt werden, sodass wir wirklich nicht nur an den Symptomen kuriert hätten, sondern ein modernes, effizientes und die Ressourcen der Kommunen nicht überforderndes Vergaberecht hätten, um endlich mehr PS auf die Straße zu bringen, sprich, mehr Bauaufträge vergeben zu können. Insofern denke ich, das wäre ein guter Kompromiss. Deswegen bitten wir dafür um Zustimmung. Danke. (Beifall der CDU)
