Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Ja! – Zuruf des Abg. Andreas Hartenfels, fraktionslos) Frau Moesta, auch mit der Reiterin auf dem weißen Pferd kann ich relativ wenig anfangen. Deswegen gestatten Sie mir schlichtweg zwei Bemerkungen in der Sache. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ui!) Erstens zum Thema „Altschulden“: Ja, es gibt einen Entwurf der Bundesregierung, und ja, die Landesregierung begrüßt diesen Entwurf der Bundesregierung, weil das ein konkreter Schritt wäre, damit die Kommunen im Land substanziell unterstützt werden können. Die Landesregierung und das Land haben mithilfe des Parlaments ihre Aufgaben gemacht. Wir haben 3 Milliarden Euro von unseren Kommunen übernommen. Frau Moesta, auch wenn Sie die gern wegdiskutieren möchten, 3 Milliarden Euro verschwinden nicht einfach so, sondern 3 Milliarden Euro müssen verzinst und getilgt werden. Das tut das Land. Das tun wir mit dem Landeshaushalt, und das kann man nicht einfach unsichtbar machen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Ganz ehrlich – da knüpfe ich gern an Herrn Fernis an –, ich habe ein ganz klein bisschen den Eindruck, Sie wollen diese 3 Milliarden Euro kleinmachen, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) weil Sie sich verdammt kleinmachen, wenn es auf Bundesebene darum geht, eine Mehrheit dafür zu organisieren, dass auch die andere Hälfte der kommunalen Altschulden übernommen wird. Dazu hört man nichts von Ihnen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Weil Sie irgendwie rechtfertigen müssen, dass Sie sich dazu nicht äußern, sagen Sie einfach, 3 Milliarden Euro sind gar nichts. – So funktioniert das aber nicht. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Dennis Junk, CDU) Jetzt kommt der zweite Punkt. Das ist die Evaluierung des kommunalen Finanzausgleichs. Diese Evaluierung ist längst festgelegt. Sie ist unumgänglich. Sie ist gesetzlich vorgesehen, und sie wird selbstverständlich auch durchgeführt. Man braucht für eine Evaluierung aber wenigstens ein Minimum an Datenbasis. Es ist von allen Vorrednern der Ampel dargestellt worden, dass wir so langsam erst in dieses Minimum von Daten kommen, damit wir eine Evaluation durchführen können. Deswegen beginnen jetzt die Vorbereitungen der Evaluierung. Im Jahr 2026 beginnt die Evaluation. Im Jahr 2027 kann sie zu einer Änderung des Finanzausgleichs führen, und zum 1. Januar 2028 wird dann der Finanzausgleich mit einer aktualisierten Datenbasis für die Mindestbedarfe ausgeführt. Ich sage Ihnen, das ist ein verdammt ambitionierter Zeitplan, übrigens für alle Beteiligten, nicht nur für die Landesregierung, sondern auch für die Kommunen; denn wir werden auch das wieder zusammen machen an dieser Stelle. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –
