Markus Stein
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Zum Abschluss dieser Sitzung sprechen wir dann doch noch einmal über das Thema der kommunalen Finanzen. Im ursprünglichen Antrag der FREIEN WÄHLER ging es dabei sowohl um das Thema „Altschulden“ als auch um den KFA, den kommunalen Finanzausgleich. Im nun nachgereichten Änderungsantrag haben die FREIEN WÄHLER dann doch erkannt, dass der Bund aus SPD und Grünen tatsächlich bereits aktiv geworden ist. Lassen Sie mich trotzdem die Thematik der Altschulden, weil sie natürlich in Rheinland-Pfalz eine besondere Bedeutung hat, noch einmal kurz einordnen, bevor ich dann auf den zweiten Punkt, die Evaluation des KFA, zu sprechen komme. Es erscheint an dieser Stelle geboten, meine Damen und Herren, einmal darauf hinzuweisen, wie wichtig die bereits mit PEK Rheinland-Pfalz erfolgte Teilentschuldung unserer rheinland-pfälzischen Kommunen durch das Land war und übrigens auch bis heute ist. Nicht nur, dass wir mit der Übernahme von 3 Milliarden Euro kommunaler Kredite mehr als die Hälfte der dortigen Liquiditätskredite übernommen haben, nein, auch die Folgekosten aus dem Schuldendienst liegen seither beim Land. Ganz konkret meine ich damit zum Beispiel die Zinsbelastungen, die wir den Kommunen damit deutlich abgenommen haben und natürlich auch in Zukunft tragen. Lassen Sie mich auch klarstellen, dass manche Aussage, die Entschuldung würde nun verpuffen – oder Sie haben es „verwässern“ genannt –, nicht zutreffend ist. Natürlich sehen wir die finanzielle Situation in den Kommunen, aber dass die Teilentschuldung in Höhe von 3 Milliarden Euro vorgenommen wurde, wird dadurch nicht revidiert. Meine Damen und Herren, die Verbindlichkeiten in dieser Summe wurden den Kommunen faktisch entnommen. Sie trägt nun der Landeshaushalt. Hätte man eine solche Entschuldung seitens des Landes nicht vorgenommen, würde die Verschuldungssituation unserer Kommunen zum gegenwärtigen Zeitpunkt wesentlich schlechter aussehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, als SPD können wir Ihnen versichern, eine Lösung seitens der Bundesebene, von der auch die rheinland-pfälzischen Kommunen im Rahmen einer weiteren Entschuldung profitieren würden, werden wir weiter forcieren und weiter darauf hinarbeiten. Den Beschluss des Bundeskabinetts begrüßen wir daher sehr. Wer sich übrigens für die Altschuldenübernahme durch den Bund interessiert, wird in den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl erkennen, welche Parteien eine solche Lösung forcieren. Die SPD jedenfalls gehört dazu. Gut, dass wir in Rheinland-Pfalz unsere Hausaufgaben bereits gemacht haben. Ich möchte nun auf den zweiten Teil Ihres Antrags eingehen, der in geänderter Fassung zum ersten und einzigen Punkt geworden ist: die Evaluation des kommunalen Finanzausgleichs, des LFAG. Zunächst einmal möchte ich in diesem Kontext ausdrücklich ein Dankeschön an den Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer aussprechen. Der Ministerpräsident und mit ihm die gesamte Landesregierung gehen entschlossen den Weg einer konstruktiven Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich den Ministerpräsidenten zitieren: „Mir ist wichtig, dass Land und Kommunen den Prozess gemeinsam gestalten und sich am Ende jeder wiederfindet im Ergebnis“. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Meine Damen und Herren, gemeinsam auf Augenhöhe ist der Weg, den Land und Kommunen auch künftig gehen werden. Das begrüßen wir sehr, gerade in dem Wissen darum, wie groß die Herausforderungen für unsere Gemeinden in Rheinland-Pfalz gegenwärtig sind. Uns ist zudem wichtig zu betonen, dass diese Herausforderungen der Gemeinden nicht ausschließlich über den Finanzausgleich des Landes lösbar sind, weder in Rheinland-Pfalz noch in irgendeinem anderen Bundesland, meine Damen und Herren. Wir brauchen – das ist nun mehrfach betont worden – eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Ausgaben der Gemeinden. Meine Damen und Herren, zur Evaluierung des kommunalen Finanzausgleichs möchte ich darauf hinweisen, dass im nächsten Jahr ein Betrachtungszeitraum von drei Jahren hinter uns liegen wird. Wenn man die haushaltswirtschaftlichen Veränderungen und wirtschaftlichen Einflüsse auf Erträge und Aufwendungen unserer Gemeinden gerade in diesen turbulenten Zeiten sinnvoll messen und bewerten möchte, sollte man mit einer Evaluierung erst starten, wenn die Datenbasis von mindestens drei Jahren vorliegt. Abgesehen davon bin ich fest davon überzeugt, dass eine Evaluierung nicht ein Ein-Tages-Projekt, sondern ein Prozess ist. Der Änderungsantrag der AfD, mit dem die mit einer Evaluierung verbundenen Rechtsänderungen vorgezogen werden sollen, um früher evaluieren zu können, lehnen wir ab. Die Kommunen müssen auf die mit der Einführung des neuen LFAG verbundenen zeitlichen Vorgaben vertrauen können. Das brechen wir jetzt nicht wieder auf. Lange Rede, kurzer Sinn: Die vorgelegten Anträge lehnen wir ab. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
