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Damian Lohr

AfD 30.01.2025 Sitzungen 18/81

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt und Ausbeutung ist der AfD ein sehr wichtiges Anliegen. Deshalb freut es mich, dass wir heute erneut über das Thema „Kinderschutz in Rheinland-Pfalz“ diskutieren können. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Anlass ist die entsprechende Große Anfrage der CDU und die 72seitige Antwort der Landesregierung. Daraus geht hervor, dass Kindesmissbrauch nach wie vor ein großes Problem in Rheinland-Pfalz ist. Von 2019 bis 2 023 verzeichnete die Polizeiliche Kriminalstatistik 6.283 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Minderjährigen. Vor allem die 267 Übergriffe in Jugendhilfeeinrichtungen, die eigentlich ein Schutzort für gefährdete Kinder sein sollten, machen fassungslos. Obwohl das Bemühen um Kinderschutz heute größer denn je ist, gibt es immer noch dramatische Lücken. Das liegt auch daran, dass ein entscheidender Gelingensfaktor häufig übersehen wird: die Familie. Fürsorgliche Familienverhältnisse und eine gute Kindheit senken das Risiko für Missbrauchserfahrungen erheblich. Deshalb setzt sich die AfD-Fraktion wie keine andere Partei für eine Stärkung der mehr als 600.000 Familien in unserem Bundesland ein. Kinderschutz ohne Familienbeteiligung ist weder sinnvoll noch möglich. Leider vernachlässigt die Landesregierung diesen Präventionsfaktor systematisch. In ihren Augen sind Familien eher eine Problemursache als ein Teil der Lösung. Dieser Auffassung treten wir als AfD entschieden entgegen. Familien leisten in aller Regel Großartiges, wenn es um den Schutz von Kindern geht. Dafür gebührt ihnen unser Dank. Das heißt nicht, dass es dort keine Fälle von Kindesmissbrauch geben würde. Viele vermeintliche Schutzorte können zu Tatorten werden. Das betrifft Kitas und Schulen gleichermaßen wie Vereine sowie das soziale Umfeld. Immer wieder sind es aber auch fremde Täter, die sich an wehrlosen Kindern vergehen. Das zeigt, wie komplex die Bedrohungen und Herausforderungen im Bereich des Kinderschutzes und der Jugendhilfe tatsächlich sind. Deshalb ist es gut und wichtig, dass wir in Rheinland-Pfalz schon heute ein umfangreiches System aus Prävention, Hilfen und Sanktionsmöglichkeiten haben. Neben den Schutzgedanken steht dabei die Unterstützung der Opfer im Mittelpunkt. Ich möchte besonders die engagierte Arbeit der 16 Kinderschutzdienste im Land hervorheben, die ein Alleinstellungsmerkmal für Rheinland-Pfalz sind. Daneben haben sich auch die kinderärztlichen Früherkennungsuntersuchungen im Zusammenwirken mit den Jugendämtern als Erfolgskonzept erwiesen. Wir beobachten außerdem eine zunehmende Professionalisierung beim Kinderschutz im Bereich der Pädagogik und Strafverfolgung, sowohl in der Ausbildung als auch im Beruf. Das Land tut gut daran, solche Entwicklungen weiterhin finanziell zu fördern und logistisch zu unterstützen. Hierbei haben Sie die volle Unterstützung der AfD-Fraktion. Wo aber Licht ist, ist bekanntermaßen auch Schatten. Die Arbeitsgruppe zum Pakt gegen sexuelle Gewalt hat im Herbst eine umfangreiche Liste mit Verbesserungsvorschlägen und Empfehlungen vorgelegt, die wir weitestgehend unterschreiben können. Deshalb möchte ich zum Schluss noch auf andere Punkte eingehen, die sich unmittelbar aus der Antwort der Landesregierung ergeben. Eben habe ich die Arbeit der Kinderschutzdienste ausdrücklich gelobt. Weniger lobenswert ist deren finanzielle und personelle Ausstattung durch das Land. Jeder Standort erhält im Jahr zwei Stellen im Umfang von 26.300 Euro pro Vollzeitkraft. Das macht landesweit insgesamt 1 Million Euro. Diese Summe ist doch etwas sehr bescheiden, wenn man sie mit anderen Haushaltsposten vergleicht. Ebenfalls zu kritisieren ist die wachsweiche Einstellung im Umgang mit Kinderschändern und Pädokriminellen. Wenn es um Fragen wie Sicherungsverwahrung, Fußfessel oder Verjährungsfristen geht, ist die Landesregierung zahm wie ein Kätzchen. Die Rechtslage sei angemessen, die Gesetzeskompetenz liege beim Bund. Es mag richtig sein, dass die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liegt, aber als Landesregierung kann man auch darauf hinwirken, dass diese doch etwas verschärft wird, damit wir noch stärkere Zeichen gegen Kindesmisshandlung setzen. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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