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Katrin Eder

30.01.2025 Sitzungen 18/81

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt legen wir alle einmal wieder die Waffen nieder und kochen ein bisschen herunter. Ich meine, es ist schön, dass Leben in der Bude ist, aber ich will einmal für die Gäste sagen, wie viele Wölfe wir in Rheinland-Pfalz haben. Wir reden über acht residente Elterntiere mit ihren Jungtieren, und wir haben Durchzieher. Ja, aber, ich versuche, es einmal einzuordnen. Ich muss sagen, ich bedanke mich bei Herrn Weber für seine Rede, auch wenn wir am Ende zu einer unterschiedlichen Einschätzung kommen. (Heiterkeit im Hause) Vom Anfang bis zum Ende war das alles richtig, nur die Konklusion würde ich anders machen. (Heiterkeit im Hause) Es ist so, wir leben in einem Rechtsstaat, und deswegen sollten wir den Bürgerinnen und Bürgern in Rheinland-Pfalz tatsächlich ehrlich sagen, was geht und was nicht geht. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Man kann den Wolf ins Jagdrecht schreiben!) – Ja, zu Dir komme ich gleich noch einmal, Gerd Schreiner. (Heiterkeit im Hause – Zuruf aus dem Hause: Oh!) Wolfsübergriffe sind für Tierhalterinnen, Tiere, Zeugen, die Menschen, die die Tiere finden, traumatisierende Ereignisse. Wir müssen das verhindern, und das erreichen wir vor allem mit Information, Herdenschutz und Vergrämungsmaßnahmen. Die Entnahme von Problemwölfen ist als letztes Mittel eine Option, aber eine auch von uns vorgesehene Maßnahme. Wir haben es am Beispiel des Wolfs GW1896m erlebt. Für die rechtssichere Entnahme sind hohe Anforderungen zu erfüllen, wie etliche Gerichtsurteile in verschiedenen Bundesländern und auch unterschiedlichen europäischen Staaten zeigen. Eine Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht würde diese Hürde weiter erhöhen und somit nicht den Tierhaltern, Tieren und besorgten Menschen in den Regionen helfen, sondern es bietet eine Scheinlösung an. Es wurde bereits ausgeführt, dass der Wolf weiterhin eine geschützte, nicht mehr eine streng geschützte, sondern eine geschützte Art ist, weil er heruntergestuft wurde. Der Erhaltungszustand des Wolfs ist alle sechs Jahre im Rahmen des für die europäische FFH-Richtlinie an die EU zu erstellenden Berichts zu ermitteln. Er ist nach der FFH-Richtlinie definiert, und seine Einstufung bemisst sich europaweit an einheitlichen Kriterien. Dies sind neben der Population die Merkmale Verbreitung, Größe und Qualität des Habitats sowie Zukunftsaussichten. Eine Vereinfachung des Abschusses problematischer Tiere ist zusätzlich an die Feststellung des günstigen Erhaltungszustands gebunden. Die räumliche Bezugsgröße für die Feststellung des günstigen Erhaltungszustands bezieht sich auf die biogeografische Region in Deutschland. In der kontinentalen Region, zu der Rheinland-Pfalz gehört, ist der günstige Erhaltungszustand nach der letzten Erhebung nicht erreicht. Ich sage es noch einmal: acht residente Tiere. Auch wenn man immer hört, wir haben doch viel mehr. Ja, es ziehen Wölfe durch. Wir haben ein sehr, sehr engmaschiges Monitoring, was auch das Thema „Wolfskot“ angeht, um zu schauen, wie viele Tiere wir hier haben. Derzeit gehen wir aber validiert von acht residenten Elterntieren aus, und das ist kein günstiger Erhaltungszustand. Gerichtsurteile aus anderen Bundesländern zeigen, dass die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht eine Bejagung erschweren würde. Der bundesartenschutzrechtliche Schutzstatus bliebe bestehen. In der Praxis würde zusätzlich zur Ausnahmezulassung der Naturschutzbehörde eine zusätzliche Prüfung nach Jagdrecht erfolgen. Das würde de facto zusätzliche unvermeidliche zeitliche Verzögerungen mit sich bringen. Bei einer Aufnahme müssten gegebenenfalls Setz- und Aufzuchtzeiten, der Elterntierschutz oder Schonzeiten berücksichtigt werden. Zudem bedeutet eine Aufnahme ins Jagdrecht – was hier wohl keiner will – eine Hegeverpflichtung für den Wolf. Kurzum: Das Jagdrecht bietet aktuell wirklich keine Lösungen für eine schnellere Entnahme eines schadstiftenden Tiers. Deswegen ist das schon den Leuten Sand ins Auge gestreut, wenn man sagt, das würde dazu führen, dass wir Wölfe schneller entnehmen können; denn auch wenn auf der europäischen Ebene der Schutzstatus weiter heruntergestuft wird, auch wenn der Bund das Bundesnaturschutzgesetz ändern würde – natürlich würden wir das auch hier umsetzen, weil wir immer das Bundesrecht entsprechend umsetzen; dazu sind wir auch verpflichtet –, würde ich nicht empfehlen, wenn das Ziel ist, einen Wolf schnell zu entnehmen, ihn ins Jagdrecht aufzunehmen, weil es in der Praxis diese Hürde bedeutet. Ich möchte noch einmal betonen, dass sich die Umweltministerkonferenz in den vergangenen anderthalb Jahren wiederholt mit dem Umgang mit dem Wolf beschäftigt hat. Wir haben das Schnellabschussverfahren, das auf die oben geschilderten rechtlichen Rahmenbedingungen eingeht, einstimmig ermöglicht. Die praktische Umsetzung gestaltet sich, wie geschildert, herausfordernd. Daher appelliere ich dringend, nicht noch einen Rechtskreis in die ohnehin schon komplexen Verfahren einzubeziehen. Jetzt noch ein letztes Wort zu Herrn Schreiner. (Abg. Marco Weber, FDP: Oh!) Herr Schreiner, wenn wir anfangen, Naturschutz – das bricht mir als Naturschützerin schon ein bisschen das Herz –, Artenschutz mit monetären Argumenten gegen Bürgerbüros populistisch abzuwägen, dann kann ich morgen auch zu Hause bleiben und nicht in den Westerwaldkreis 1,8 Millionen Euro für den Feuerfalter bringen oder andere Arten, die wir schützen. Das ist keine Diskussion, die von Respekt vor der Schöpfung zeugt. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Protokoll ↗