landtag-rlp.de ↗

Kathrin Anklam-Trapp

30.01.2025 Sitzungen 18/81

Das war eine großzügige Auslegung der Redezeit. Wir kommen nun zu dem Redebeitrag der Gruppe FREIE WÄHLER. Ich erteile Abgeordnetem Helge Schwab das Wort. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst, Herr Weber, es passiert selten, aber ich gebe Ihnen recht: zuerst in Europa, dann im Bund und dann im Land. Der Wolf muss ins Jagdrecht. In der ersten Januarhälfte wurden in der Verbandsgemeinde Prüm Schafe gerissen, wahrscheinlich durch einen Wolf. Der große Beutegreifer war in der Lage, Schutzvorkehrungen zu überwinden. In der Verbandsgemeinde Wissen hatte Anfang Dezember ein Wolf sechs Schafe getötet. Auf beide Vorfälle hat mein Kollege Stephan Wefelscheid in seiner Kleinen Anfrage – Drucksache 18/11190 – vom 14. Januar 2025 bereits hingewiesen. Für uns FREIE WÄHLER hat das Thema „Wolfsmanagement“ seit Jahren, wie Sie alle wissen, eine große Bedeutung. Ich erinnere exemplarisch an den in der 47. Plenarsitzung am 22. Juni 2023 eingebrachten Entschließungsantrag und die Ergebnisse unseres zweiten Wolfgipfels, der in Koblenz stattfand. Dabei zeigten Experten durch Wölfe getötete und grässlich entstellte Tiere sowie die erhöhte Fallhäufigkeit gerade auch bei uns. Zwischenzeitlich sah es so aus, als würde die Landesregierung ein Einsehen haben und die Erkenntnisse teilen, dass die durch Wölfe verursachten Gefahren deutlich zugenommen haben. Doch was ist passiert? Unsere Forderung, sich am Beispiel der bayerischen Wolfsverordnung zu orientieren, blieb leider ungehört. Dabei ermöglicht eine vergleichbare Regelung Entnahmen unkompliziert und unbürokratisch. Und bei uns in Rheinland-Pfalz? – Hier scheitert vieles an den Realitäten. Ich erinnere noch einmal an die Kleine Anfrage von Stephan Wefelscheid. Mein Kollege hat darin angesprochen, dass das Verwaltungsgericht Koblenz einem Eilantrag der in der Gemeinde Quirnbach (Westerwald) ansässigen Naturschutzinitiative e. V. stattgegeben hat. Damit wurde die Entnahme eines Wolfsrüden verhindert. Angesichts der aktuellen Entwicklungen erscheint der Antrag der CDU-Fraktion, den Wolf endlich in das Jagdrecht aufzunehmen, als ein Vorstoß zur richtigen Zeit. Wir als Freie Wähler bewerten diesen Vorstoß jedoch als verfrüht. Auch der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz – das wurde mehrfach angesprochen – hat in der jüngsten Ausgabe seines Magazins Jagd & Jäger darauf hingewiesen, dass die von der Union geforderte Ergänzung aktuell nicht wirklich zielführend ist. Dass der Wolf in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft wurde, hat in der Konsequenz wenig Bedeutung. So müsste die Entnahme, so der Jagdverband weiter, per aufwendiger Ausnahmegenehmigung beantragt werden, weil der Wolf trotz allem immer noch einer ganzjährigen Schonzeit unterliegt. Ein weiterer Punkt: Der Wolf würde auf einmal der Hegeverantwortung der Jagdreviere unterliegen, womöglich auch mit finanziellen Konsequenzen. Hier stimme ich Nico Steinbach zu. Da wir uns auf die Expertise des Landesjagdverbandes verlassen, (Glocke der Präsidentin) können wir aus erwähnten Gründen dem Antrag der CDU zur jetzigen Zeit nicht zustimmen. Wir bleiben bei unseren Forderungen nach schnellen, gern unkonventionellen Lösungen. Auf keinen Fall dürfen die Jäger ins Visier geraten. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER)

Protokoll ↗