Fabian Ehmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage, diese Maßnahme, wenn wir sie treffen würden, wäre Populismus, weil sie eine Scheinsicherheit schafft. Wir müssten immer noch jede Entnahme beantragen und begründen, wenn der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen worden wäre. Im Dezember hat sich erstmalig das Verwaltungsgericht in Koblenz mit der Entnahme eines Problemwolfs auseinandergesetzt und Hinweise gegeben, die für das künftige Verwaltungshandeln wertvoll sind. Diese habe ich auch noch einmal dargelegt. Der übersprungene Herdenschutz des Wolfs muss mindestens 120 cm hoch sein. Wir haben aus gutem Grund die Förderhöhe auf einen Meter festgelegt, damit alle Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter beim Herdenschutz aktiv werden und mitmachen. Das heißt, es wäre jetzt an der Zeit, dass wir gemeinsam schauen, dass erst einmal alle Weidetierhalter ihren Herdenschutz erhöhen. (Zuruf des Abg. Lars Rieger, CDU) Das Zweite ist, es muss auch der wirtschaftliche Schaden, der in Zukunft entsteht, dargelegt werden. Das Dritte ist, durch die Aufnahme ins Jagdrecht würden weitere bürokratische Aufgaben sowohl auf die Jägerschaft als auch auf alle Beteiligten zukommen. Die jetzigen Regelungen sind dadurch bürokratieärmer für die Entnahme von Problemwölfen. Wir müssen uns über Hegekonzepte, über Wildschadensersatz etc., alles austauschen, wenn der Wolf mit einer ganzjährigen Schonzeit ins Jagdrecht käme. Deswegen sind die aktuellen Regeln einfacher und bürokratieärmer. Deswegen sage ich, lassen Sie uns doch mit diesen Regeln arbeiten. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
