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Nico Steinbach

SPD 30.01.2025 Sitzungen 18/81

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, eigentlich bräuchte man nach dem Wortbeitrag von Herrn Schreiner gar kein Redemanuskript mehr, weil er so viel Stoff liefert, um darauf einzugehen. Trotzdem möchte ich mich nicht aus dem Konzept bringen lassen und gehe strukturiert vor. Sehr verehrte Damen und Herren, wir stehen heute an einem fortgeschrittenen Punkt in der Debatte um den Umgang mit dem Wolf in Deutschland und auch bei uns in Rheinland-Pfalz auf dem Weg, diese Tierart ins Jagdrecht aufzunehmen. Die jüngsten Entscheidungen des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention vom 3. Dezember letzten Jahres, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen, markiert eine bedeutende Weichenstellung. Damit wird eine differenziertere Regulierung des Wolfsbestands ermöglicht, ohne den Artenschutz aus den Augen zu verlieren. Diese Herabstufung ist jedoch kein Freifahrtschein zur unregulierten Jagd, sondern eine Reaktion auf die wachsenden Herausforderungen in der Koexistenz von Mensch, Nutztierhaltung und Wolf. Sie erlaubt uns, Konflikte gezielter zu managen, insbesondere wenn einzelne Wölfe wiederholt Weidetiere reißen. Der Schutzstatus bleibt bestehen, doch die Regelungen für den Abschuss werden flexibler gestaltet. Es gilt jedoch dabei einiges zu beachten. Ein aktives Wolfsmanagement setzt voraus, dass die naturschutzrechtlichen und europarechtlichen Rahmenbedingungen vollständig angepasst sind. Die Anpassung der Berner Konvention war ein wichtiger erster Schritt. Doch es braucht weitere rechtliche Klarstellungen, insbesondere auf EU-Ebene mit der FFH-Richtlinie sowie national durch die Feststellung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfs. Die Aufnahme ins Jagdrecht setzt jedoch weitere Regelungen voraus, damit eine praktische und pragmatische Umsetzung tatsächlich möglich wird. Dabei gilt es noch viele Fragestellungen zu berücksichtigen; denn zwar könnten Problemwölfe etwas leichter entnommen werden, trotzdem sind weiterhin Ausnahmegenehmigungen notwendig. Außerdem würde die Jägerschaft mit möglicherweise weitreichenden Verpflichtungen belastet: von der Hegeverantwortung bis hin zur Wildschadenserstattung. Die Finanzierung von Monitoring und Schutzmaßnahmen und viele Folgefragen, die sich aus der Jagdrecht-Integration ableiten würden, müssten geklärt werden. Deshalb treten wir für eine realistische, tragfähige und zukunftsorientierte Lösung auf dem Weg zur Aufnahme ins Jagdrecht ein. Das wäre zunächst, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Sie müssen wir schaffen, dann transparente Entnahmeregelungen definieren, die Weidetierhaltung weiterhin stärken, insbesondere den gesellschaftlichen Dialog weiterhin vertiefen, damit sowohl die Interessen von Artenschutz, aber auch zum Beispiel der Landwirtschaft nebeneinander ernst genommen werden. Sehr geehrte Damen und Herren, die Zahl der von Wölfen gerissenen Nutztiere hat in den letzten Jahren einen Höchststand erreicht. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Sorgen und Nöte der Weidetierhalter ignoriert werden. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Gleichzeitig muss das Handeln aber rechtssicher, zielgerichtet und wissenschaftlich fundiert sein. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht wird künftig ein wichtiges Instrument sein, dies auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen für die ebenfalls stark betroffene Jägerschaft. Dazu habe ich gerade sehr kurz ausgeführt. Lassen Sie uns daher gemeinsam daran arbeiten, die rechtlichen und administrativen Voraussetzungen für ein verantwortungsvolles Wolfsmanagement zu schaffen. Nur so können wir eine tragfähige Balance – ich wiederhole noch einmal – zwischen Artenschutz, Akzeptanz in der Bevölkerung und landwirtschaftlichen Interessen gewährleisten. Aus Sicht der SPD-Fraktion verfolgen wir diesen pragmatischen Weg hin zu der Rechtssicherheit und einer Verankerung im Jagdrecht. Dies erfordert jedoch zunächst zusätzlich die vorgetragenen Entscheidungen auf den entsprechend benannten Ebenen wiederholen – noch einmal, EU-Recht ist noch nicht ganz vollzogen –, damit die angestrengten Handlungsoptionen voll ausgeschöpft werden können und es keine theoretische Debatte bleibt. Ich danke Ihnen. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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