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Dr. Jan Bollinger

AfD 30.01.2025 Sitzungen 18/81

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem die deutsche Wirtschaft bereits 2023 und 2024 geschrumpft ist, droht uns 2025 ein neues Krisenjahr. Nachdem Rheinland-Pfalz 2023 Schlusslicht in Deutschland beim Wirtschaftswachstum war und nach bisherigen Zahlen auch 2024 unter dem Durchschnitt lag, sind auch unsere Aussichten für 2025 entsprechend schlecht. Meine Damen und Herren, die Ursachen sind weitgehend hausgemacht. Die Ampel-Politik in Berlin und Mainz hat die Energiekosten hochgetrieben. Die Steuer- und Abgabenlast auf Arbeitseinkommen wurde zu einer der höchsten in der OECD, und die Wirtschaft erstickt in einer ineffizienten Bürokratie. Zum Glück haben wir noch ein starkes Handwerk. In Rheinland-Pfalz gibt es 56.000 Handwerksbetriebe, die rund 38 Milliarden Euro Umsatz im Jahr machen und 266.000 Beschäftigte haben. Natürlich bleibt aber auch das Handwerk von den großen wirtschaftlichen Problemen in Deutschland nicht unberührt. Wir müssen darum das Handwerk als Stütze der Wirtschaft stärken. In unserem vorliegenden Antrag „Krise beenden – Wirtschaft und Handwerk voranbringen!“ konzentrieren wir uns auf die Sachen, die wir hier in Rheinland-Pfalz verbessern können, sowie auf die Sachen, mit denen wir nicht nur, aber vor allem das Handwerk fördern können. Unabhängig von diesem Antrag bleibt es aber eine gesamtstaatliche Aufgabe, die Energiekosten nicht nur umzuverteilen, sondern auch wirklich zu senken, Stichwort „Kernkraft“, Stichwort „russisches Gas“. Gerade auch mit Blick auf Trump müssen wir die Steuer- und Abgabenlast reduzieren, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Nun aber zu den Forderungen, die der Landtag direkt beschließen kann und sollte. Unsere ersten beiden Punkte sind Grundvoraussetzungen für einen Bürokratieabbau, der seinen Namen auch verdient. Punktuelle Maßnahmen wie aktuell die Initiative des Ministerpräsidenten mit ihren 57 Maßnahmen – die wir grundsätzlich begrüßen – verpuffen schnell gegen die zahlreichen Kräfte, die dauernd am Werk sind, um neue Bürokratie aufzubauen. Gemeint ist hier vor allem die EU. Darum brauchen wir einen Praxischeck bei neuen Gesetzesvorhaben. Darum müssen wir uns verbindlich verpflichten, dass wir uns bei der Umsetzung von EU-Recht immer stringent auf europäische Mindestvorgaben beschränken und nicht als Musterknaben vorpreschen und sie übererfüllen. Wenn man die letzten Gesetzentwürfe der Landesregierung zur Umsetzung von EU-Recht anschaut, gibt es da bereits eine Lernkurve. Lassen Sie uns diese nun aber zum Abschluss bringen. Meine Damen und Herren, wir haben seit 2015 eine Masseneinwanderung nach Deutschland. Wir haben inzwischen ein sehr liberales Einwanderungsrecht, und trotzdem steigt der Fachkräftemangel. Lassen Sie uns also einen neuen Ansatz ausprobieren. Seit 2005 sind per Saldo etwa 950.000 Deutsche ausgewandert. Das wurde auch gestern in der Migrationsdebatte angesprochen. Viele von ihnen sind gut qualifizierte Fachkräfte, die wir dringend brauchen. Überlegen wir also, wie wir diese Deutschen wieder zur Rückkehr bewegen können. Wir fordern ein Rückkehrprogramm für deutsche Auswanderer. (Heiterkeit des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, neue Technologien wie Robotik und Künstliche Intelligenz halten auch im Handwerk Einzug. Die Innovationspolitik muss darauf reagieren. Mit der Innovationsagentur hat das Land Rheinland-Pfalz nun eine institutionelle Grundlage, um das Handwerk miteinzubeziehen. Diese muss aber auch genutzt werden. Außerdem sollte das Instrument der Innovationsgutscheine ausgebaut werden. Durch sie können Betriebe bisher für externe Forschungs- und Entwicklungsaufträge einen Zuschuss von bis zu 20.000 Euro bekommen. Da sehen wir deutlich mehr Potenzial. Der letzte Punkt aus unserem Antrag, den ich ansprechen möchte, ist, dass das Handwerk in den regionalen Förderprogrammen berücksichtigt werden muss, besser als bisher. Ein Beispiel, das die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) betrifft: Ein Betrieb kann nur eine Investitionsförderung durch die GRW bekommen, wenn die Mindestfördersumme 20.000 Euro beträgt. Weil normalerweise nur 10 % bis 30 % der Investitionssumme gefördert werden, bedeutet dies, dass das Projektvolumen teilweise mindestens 20.000 Euro betragen muss, in einem Kleinbetrieb eher selten. An der Stelle sollten die Schwellen gesenkt werden. Wir freuen uns auf die Diskussion und bitten um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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