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Benedikt Oster

SPD 30.01.2025 Sitzungen 18/81

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag fordern Sie die Landesregierung unter anderem auf, § 15 der rheinland-pfälzischen Laufbahnverordnung um die Beurteilungskriterien „lösungsorientierte Vorgehensweise“, „pragmatische Arbeitsweise“ und „Ausschöpfung bestehender Beurteilungs- und Ermessensspielräume“ zu ergänzen. Weiter schreiben Sie in Ihrem Antrag, disziplinarrechtlich mildernd zu berücksichtigen, „wenn der Beamte oder die Beamtin erkennbar vom Willen zur lösungsorientierten Erledigung geleitet war und die ihm gezogenen Grenzen ordnungsgemäßer Sachbehandlung nicht offenkundig überschritten hat“. Das muss man erst einmal für sich wirken lassen und ein Stück weit dann noch einmal die Zwischenzeilen lesen. Die Motivation hinter dem Antrag – das sagen wir klar – können wir durchaus erkennen, und die ist auch gut gemeint. Inhaltlich wirft der Antrag aber doch zahlreiche Fragen auf, und er definiert Begrifflichkeiten, die am Ende des Tages vielleicht doch etwas zu Verwirrung führen könnten. Zudem haben wir die Bedenken, dass der Antrag in Gänze mehr schaden könnte, als er Nutzen hätte; denn unser Grundgesetz – das muss an der Stelle gesagt werden – regelt in Artikel 33 Abs. 2, dass der Zugang zu öffentlichen Ämtern und die Beurteilung von Beamten nach objektiven Kriterien, Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen haben. Wir glauben, diese Prinzipien haben sich über Jahrzehnte in unseren rheinland-pfälzischen Behörden und Verwaltungen etabliert. Die Ergänzungen, die Sie machen wollen, sind schwer greifbar. Ich glaube, diese Beurteilungskriterien machen es am Ende noch etwas komplexer und nicht einfacher, was Sie eigentlich mit Ihrem Antrag bezwecken wollen. Der Antrag zeugt zudem von fehlendem Vertrauen in die Leistungsfähigkeit unserer Beamtinnen und Beamten, wenn Sie, so wörtlich, schreiben – ich zitiere –, das „sog. Mindset[…]“ der Beamten hätte Nachholbedarf beim lösungsorientierten Arbeiten und der Anwendung von Gesetzen. Hier widersprechen wir nachdrücklich. Unsere Beamtinnen und Beamten leisten einen hervorragenden Job. (Beifall der SPD sowie der Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Philipp Fernis, FDP) Dass wir an vielen Stellen mittlerweile ein zu stark überreguliertes Verwaltungshandeln haben, streiten wir gar nicht ab. Das habe ich eben schon einmal gesagt. Ich glaube, da sind wir auch nah beieinander. Es gibt jedoch einen Unterschied. Wir machen es nicht am Personal fest. Deshalb glaube ich, es gibt bereits heute einen Spielraum, der da ist, der angewandt wird, und wir müssen als Politik, als Gesetzgeber doch eher bei den Gesetzen und bei den Verordnungen und Programmen schlanke Richtlinien zugrunde legen. Dass das in Rheinland-Pfalz geht, sieht man, wenn ich die Projekte KIPKI oder jetzt auch RZN nenne. Daran sieht man, wie bürokratiearme und gut funktionierende Projekte funktionieren. Die Initiative von Alexander Schweitzer, 57 Maßnahmen zur Vereinfachung von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren, ist zu begrüßen. Auch hier sieht man, die Landesregierung hat sich bereits auf den Weg gemacht. Ich denke, das Hochziehen der Genehmigungsverfahren in Sachen Windkraft zur SGD Nord sollte man auch erwähnen. Auch hier sehen wir sehr, sehr positive Effekte, dass es schneller und einheitlicher geht. Weiter verkennen Sie in Ihrem Antrag, dass es oft zu langen Klageprozessen kommt, die am Ende dann zu langen Verwaltungsakten führen. Bürokratieabbau sagt sich so leicht, wir haben es gestern in der Debatte oft gehört. Es war – ich habe es so empfunden – fast ein Überbietungswettbewerb an Ideen, wie man letztendlich Bürokratie abbauen kann. Wenn es am Ende dann aber konkret an die Umsetzung geht, sehen wir, dass die Materie oft ganz, ganz komplex ist. Wir verweigern uns nicht der Diskussion und wollen uns ihr natürlich auch im Ausschuss stellen. Dabei möchte ich jedoch bereits jetzt klar sagen, dass wir inhaltlich zur jetzigen Zeit Bedenken anmelden und dem so nicht folgen können. Danke schön. (Beifall der SPD sowie der Abg. Josef Winkler und Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Philipp Fernis, FDP)

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