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Nina Klinkel

SPD 30.01.2025 Sitzungen 18/81

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Schleicher-Rothmund, lieber Herr Linn! Vor zehn Jahren schuf RheinlandPfalz in einer Vorreiterrolle mit dem Beauftragten für die Landespolizei eine starke und unabhängige Instanz. Das haben wir hier im November mit vielen Kolleginnen und Kollegen des Parlaments gemeinsam gefeiert. Damals war das heiß diskutiert. Ein Dreivierteljahr beriet man im Innenausschuss, auch für diesen Ausschuss eine lange Zeit. Einigkeit, wie sie heute herrscht, gab es damals nicht. Die Polizei stehe – Zitat – „unter Generalverdacht“, der Beauftragte sei eine „Beschwerdestelle gegen die Polizei“. Von einem „Misstrauensvotum“ war gar die Rede. Die Plenardebatte war hitzig. Ein unabhängiger Beauftragter für die Landespolizei, angesiedelt beim Parlament, war damals schon avantgardistisch. Ja, der Beauftragte musste sich erst etablieren, Vorbehalte ab- und Vertrauen aufbauen. Das gelang. Das gelang Dieter Burgard, dem ersten Landespolizeibeauftragten, und Barbara Schleicher-Rothmund, die das Amt nunmehr sechs Jahre innehat, nebst ihrem Stellvertreter, ganz hervorragend. Sicher ist ein Grund hierfür auch die hohe Präsenz. Sei es bei Sprechstundenangeboten, aber auch innerhalb der Polizei, seien es Klausurtagungen, Fachvorträge, Kongresse, Foren der Gewerkschaften: Eigentlich begegne ich Frau Schleicher-Rothmund, wenn es um Polizeiangelegenheiten geht, immer. Sie ist engagiert vor Ort, und das wird dort auch geschätzt. Hierfür sprechen wir als SPD-Fraktion ihr und natürlich ihrem ganzen Team einen großen Dank und unsere Anerkennung aus. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Die Polizeibeauftragte vermittelt zwischen Bürgerinnen und Bürgern und deren Polizei, fördert den Dialog auf Augenhöhe und trägt dazu bei, im Innenleben der Polizei die Fehlerkultur zu etablieren. Sie bietet über 14.000 Mitarbeitenden eine neutrale Anlaufstelle. In Zeiten, in denen der demokratische Staat und seine Institutionen vor großen Herausforderungen stehen, leistet die Polizeibeauftragte eine wertvolle Arbeit für das Vertrauen in den Staat und das Gewaltmonopol, für Transparenz und einen fairen Umgang innerhalb der Polizei, aber auch in ihrer Interaktion mit den Bürgerinnen und Bürgern. Heute käme hier niemand mehr auf die Idee, das Amt infrage zu stellen. Die Bürgernähe aus Rheinland-Pfalz fand in anderen Bundesländern Nachahmer. Acht verfügen mittlerweile über unabhängige Beauftragte, die bei den jeweiligen Parlamenten angesiedelt sind, sechs Länder haben die Stellen in den Strukturen ihrer Landesbehörden eingerichtet, und in zwei Bundesländern ist vielleicht noch ein bisschen Überzeugungsarbeit notwendig. Hier hilft ein Blick in den aktuellen Tätigkeitsbericht, in dem sehr praktisch dargestellt wird, wie die Polizeibeauftragte in Rheinland-Pfalz arbeitet. 218 Eingaben werden im Berichtszeitraum verzeichnet, ein Höchststand, der keine eindeutigen Gründe hat. 198 waren originäre Eingaben für die Polizeibeauftragte, 195 hiervon konnten abgeschlossen werden. 135 der 198, also rund 68 %, waren Eingaben durch Bürgerinnen und Bürger, 28, also etwa 14 %, erfolgten durch Polizeibeamte. 28 Eingaben waren unzulässig, sieben stellten Auskunftsersuche dar. Die Beauftragte widmet sich allen Themen und allen Eingaben mit viel Engagement, Neutralität und Sachlichkeit. Die Beispiele im Bericht, die Sie alle gelesen haben, belegen dies. Die Eingaben durch Polizeibeamte beschäftigen sich in der Mehrzahl mit Fragen des Beamtenrechts. Zwei gab es zum Führungsverhalten von Vorgesetzten. Wenn Bürgerinnen und Bürger Beanstandungen vorbrachten, handelte es sich zum größten Teil um Beschwerden zu polizeilichen Maßnahmen, die aber gleichsam auch den größten Anteil der als unbegründet zurückgewiesenen Eingaben ausmachen. Die Fälle, die die Polizeibeauftragte bearbeitet, geben uns auch Hinweise auf politisches Handeln. Sie bestätigen uns, oder sie geben uns Hausaufgaben auf. Im Rahmen der Bürgereingaben erhob jemand den Vorwurf des Rassismus, der sich aber nach intensiver Prüfung nicht bestätigen konnte. Damit spiegelt der Bericht der Polizeibeauftragten ganz praktisch wider, was wir spätestens seit den Veröffentlichungen der INSIDER-Studie auch wissenschaftlich untermauern können. Ein anderer Fall: Die deeskalierende Wirkung der Bodycam bei einer Verkehrskontrolle bestätigt uns in unserem Vorhaben, im neuen POG den Einsatz auf Wohnungen auszuweiten. Sie zeigen aber auch, wo wir noch besser werden können. Mit „wir“ meine ich nicht nur die Polizei. Ich meine die Politik und auch uns als Teil der Zivilgesellschaft. Gehe ich als Bürgerin zur Polizei, um eine Anzeige aufzugeben, brauche ich einen Ansprechpartner. Mit der Onlinewache und im Rahmen der Reform zur KriBe 5.0 schaffen wir Verbesserungen, auch digitale Kontakte, und führen diese ressourcenschonend ein. Das verliert aber natürlich nicht aus dem Auge, dass sich unsere Bürgerpolizei eben auch durch den direkten Kontakt auszeichnet und das Onlineangebot eine Ergänzung hierzu ist. Als Zivilgesellschaft tun wir gut daran, der Polizei keine Allzuständigkeit aufzulegen. Wenn ich mich mit meinem Nachbarn streite, dann ist bei zivilrechtlichen Streitigkeiten der Gang zum Rechtsbeistand das Richtige. Die Polizei ist nicht der kostenfreie, risikoarme Anwalt. Abschließend möchte ich noch einmal Ihnen, Frau Barbara Schleicher-Rothmund, und auch Ihnen, Herr Linn, unseren Dank aussprechen. Ihre Arbeit leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, das Vertrauen in staatliches Handeln, in handelnde Personen und Institutionen zu stärken. Wir sind froh, dass wir Sie haben. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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