Kathrin Anklam-Trapp
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Damen und Herren! Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes ist seit gut einem Jahr in Kraft. Bei der Umsetzung melden Kommunen bereits Erfolge. Vielerorts sind ihre Planungen sehr weit fortgeschritten. In einigen Städten liegen die Konzepte bereits komplett vor. Beispielsweise hat der Koblenzer Stadtrat den kommunalen Wärmeplan bereits im November 2024 angenommen. Dennoch drängt die Zeit, müssen doch diese Pläne bis spätestens 30. Juni 2028 flächendeckend vorliegen. Es ist also allerhöchste Zeit, über landesrechtliche Regelungen zu sprechen, die uns heute als Regierungsentwurf vorliegen, nicht um die Städte, Verbandsgemeinden und verbandsfreien Kommunen zu gängeln, sondern ganz im Gegenteil, um ihnen Wege zur Vereinfachung bei der Umsetzung zu eröffnen. Außerdem müssen auch aus rechtlicher Sicht Freiräume für die Anwendung unterschiedlicher Technologien geschaffen werden. Nicht überall sind Wind, Sonne und Wasserstoff probate Lösungen, vor allem deshalb, weil die topografischen Realitäten andere sind. So sind beispielsweise Flusswasserwärmepumpen für Städte und Gemeinden am Rhein eine weitere Option. Dabei ist der Zeitplan für die komplette Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung ambitioniert. Ich weiß, das Jahr 2045 erscheint noch weit entfernt. Doch sprechen wir über eine Revolution in der örtlichen Energieversorgung. Die komplette bestehende Energieinfrastruktur steht auf dem Prüfstand und muss gegebenenfalls komplett neu ausgebaut werden. Dass in den gesetzlichen Rahmenbedingungen Vereinfachungs- und Flexibilisierungsspielräume geschaffen werden sollen, begrüßen wir ausdrücklich. Die Zukunft der Energieversorgung ist nun einmal kommunal und regional. Vor allem deshalb lassen wir die Argumente im Bereich „Klima- und Umweltschutz“ einmal außen vor, weil wir angesichts der unsicheren geopolitischen Lage gefordert sind, zumindest unseren Grundbedarf über eigene Ressourcen zu decken. Die insgesamt milliardenschweren Beträge, die bereits im Raum stehen, sind gut angelegtes Geld, mit dem örtlich bestehende Sanierungsstaus gleichzeitig behoben werden können. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Unsere Vorlage zum Thema zeigt, dass bereits für die Erstellung der kommunalen Wärmepläne in Rheinland-Pfalz insgesamt ein achtstelliger Betrag in die Hand genommen werden muss, wobei auch das Land über den vorgesehenen Mehrbelastungsausgleich in der Pflicht steht. Wir als Gruppe FREIE WÄHLER signalisieren schon heute, den weiteren Gesetzgebungsprozess positiv zu begleiten. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
