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Patric Müller

SPD 30.01.2025 Sitzungen 18/81

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach der etwas angeheizten Grundsteuerdiskussion wird es jetzt zumindest thematisch etwas unterirdischer. Ursprung ist das, was Ministerin Eder zum aktuellen Tagesordnungspunkt schon vorgetragen hat, nämlich das im Bund Anfang 2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz. Dieses verpflichtet nun die Kommunen, bis Ende 2026 bzw. 2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Im Klartext: Die Kommunen werden hierbei einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie in Abstimmung mit vielen Akteuren Konzepte und Strategien entwickeln, um somit ein wichtiges Planungsinstrument zur Wärmewende und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze vorhalten zu können. Sie dient zudem als rechtsverbindliche Koordinierung der Kommunen, um Treibhausgasneutralität im eigenen Wärmesektor zu erreichen, und ist somit als Brücke zwischen Klimaschutzkonzepten und Transformationsplänen einzuordnen. Mit insgesamt 500 Millionen Euro hat der Bund den Ländern im Jahr 2 024 Fördermittel zur Erstellung von kommunalen Wärmeplänen zur Verfügung gestellt. Eine entsprechende Antragstellung war bis Ende 2023 möglich. Aus diesem Topf hat zum Beispiel auch meine Verbandsgemeinde eine Zuwendung von etwas mehr als 100.000 Euro erhalten, ein Gebiet, welches sich, wie viele Gemeinden im ländlichen Raum, nicht in einem Anschlussgebiet eines Fernwärmeanbieters befindet. Diese konzentrieren sich bekanntlich vor allem auf Ballungsgebiete. Deshalb war es uns wichtig, bereits vor eineinhalb Jahren mit unserem Energieversorger in Kontakt zu treten, um dessen Unterstützungsangebot für Kommunen in Anspruch zu nehmen. Obwohl wir uns noch in den Gremien mit dem Gesetzentwurf beschäftigen werden, weise ich dennoch kurz auf die darin genannten Maßnahmen für eine Entlastung durch vereinfachte Verfahren hin, welche von den Kommunen bestimmt und festgelegt werden können. Diese sind unter § 4 in 13 Punkten beschrieben und auch Bestandteil des Bürokratieabbaupakets der Landesregierung. So können beispielsweise mehrere planungsverantwortliche Stellen für mehrere Gemeindegebiete eine gemeinsame Wärmeplanung durchführen. Diese Möglichkeit stellt einen geringeren Aufwand für kleinere Gemeinden dar, und gerade bei kleineren ländlichen Kommunen oder solchen in verdichteten Ballungsräumen kann das gemeinsame Betrachten größerer Einheiten die Chance bieten, geeignete Wärmequellen zu finden oder zum Beispiel das lokal vorhandene Biomassepotenzial besser einzuschätzen. Die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden oder angrenzenden Städten als Verbund kann sinnvoll sein, weil Städte bei der Versorgung mit erneuerbaren Energien oftmals auf das regionale Umland angewiesen sind. Ob große oder kleinere Kommunen, eine transparente Kommunikation und Information der Bürgerinnen und Bürger sind entscheidend, um Akzeptanz und Unterstützung für die geplanten Maßnahmen zu gewinnen. Es wird darum gehen, die Bürgerschaft von Anfang an in den gesamten Beteiligungsprozess vor Ort mit einzubeziehen. Sie als Planungsbetroffene sind ebenso wichtig wie die Planungsverantwortlichen und die Ausführungsbeteiligten, wenn der Fahrplan für ihre eigene klimaneutrale Kommune eingehalten werden soll. Der Gesetzentwurf bietet hierfür eine sehr gute Grundlage, und es bleibt festzuhalten, die kommunale Wärmeplanung ist eine Gemeinschaftsaufgabe mit einer großen Herausforderung. Deshalb: mit vereinten Kräften zu einer nachhaltigen kommunalen Daseinsvorsorge. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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