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Katrin Eder

30.01.2025 Sitzungen 18/81

Meine sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Frage, wie wir in Zukunft heizen, betrifft alle in unserem Land, und dementsprechend gab es auch viel Aufregung in der Debatte. Diese Frage ist entscheidend für den Schutz des Klimas, insbesondere da die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich im Vergleich zu anderen Sektoren in den letzten Jahren stagniert haben. Der Weg ist aber klar. Wir müssen unseren Verbrauch reduzieren und weg von Öl und Gas, hin zu Erneuerbaren und hin zu erneuerbaren Wärmenetzen. Dieser Übergang wird nur dann gelingen, wenn wir vor Ort Strategien für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung erarbeiten und in den Städten und Gemeinden Entscheidungen über die dazu notwendige Infrastruktur diskutieren, beschließen und umsetzen. Nur vor Ort kann entschieden werden, ob und wo quartiersweite oder quartiersübergreifende Lösungen wie Nahund Fernwärmenetze sinnvoll sind und wie diese vor Ort realisiert werden können. Mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes am 1. Januar 2024 verpflichtete der Bund die Länder, dafür Sorge zu tragen, dass auf ihren Gebieten bis zu bestimmten Zeitpunkten eine flächendeckende Wärmeplanung durchgeführt wird. Wir sind in Rheinland-Pfalz auf einem guten Weg. In vielen Kommunen wurde bereits mithilfe der Bundesförderung mit der Wärmeplanung begonnen. Diese Kommunen decken heute schon rund 75 % der Bevölkerung ab. Wie kamen die Kommunen zur Bundesförderung? – Hierfür spielt die gute Beratung unserer Energieagentur Rheinland-Pfalz eine wichtige Rolle. Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf schlägt die Landesregierung vor, die langfristige Aufgabe der Transformation der Wärmeversorgung als wichtige Planungs- und Steuerungsaufgabe bei den kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten, den verbandsfreien Gemeinden und den Verbandsgemeinden als planungsverantwortlichen Stellen zu verankern. Wir haben uns vor und während des Gesetzgebungsverfahrens eng mit den Kommunen abgestimmt. Wir bemühen uns, alle Erleichterungen für die Kommunen umzusetzen, die das Bundesgesetz eröffnet, zum Beispiel die Möglichkeit von verkürzten Verfahren. Die Kommunen erhalten für ihre Aufgabe gemäß dem Konnexitätsprinzip einen Kostenausgleich. Dessen Höhe wurde mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtert und gemeinsam mit diesen auch eine gute Lösung gefunden. Konkret erkennen wir außerdem an, dass etliche Kommunen in RheinlandPfalz früh angefangen haben. Das heißt, diese bekommen einen Zuschuss für den Wissensaufbau, sodass sie eben nicht hinten herunterfallen und dafür bestraft werden, dass sie schon früh angefangen haben. Die Ergebnisse dessen, was diese Kommunen schon erarbeitet haben, werden digital für alle verfügbar gemacht, sodass dann auch alle davon profitieren können. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Zudem haben wir zugesagt, dass für die Berechnung des Mehrbelastungsausgleichs die Stundensätze der Bediensteten in den Kommunen gemäß der Tarifentwicklung von 2021 bis 2025 erfasst und die Stundensätze für die Bezirksschornsteinfegerinnen und -feger gemäß dem Vorschlag des Landesinnungsverbandes des Schornsteinfegerhandwerks erhöht werden. Zur Unterstützung der Kommunen ist die Energieagentur Rheinland-Pfalz Erstanlaufstelle für Informationen und Beratung zur kommunalen Wärmeplanung. Dort besteht bereits umfangreiche Expertise, die wir in den vergangenen Jahren aufgebaut haben. Im vergangenen Jahr haben wir uns zudem noch einmal in einem Vertrag mit der Hochschule Mainz mit Professor Thomas Giel Kompetenz hinzugekauft, der als Kompetenzzentrum Nahwärme die Kommunen in Rheinland-Pfalz unterstützt, und zwar als Teil des Kommunalen Klimapakts. (Beifall bei der SPD) Darüber hinaus haben wir mit unserer Verbraucherzentrale ein breites Beratungsangebot aufgebaut und bieten eine transparente Kommunikation zur kommunalen Wärmeplanung für die Bürgerinnen und Bürger an. Bereits heute berät die Verbraucherzentrale Bürgerinnen und Bürger individuell zum Thema „Heizen“. Wer sich zur Anschaffung einer neuen klimafreundlichen Heizung entschließt, wird zudem durch Fördermittel des Bundes unterstützt. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir legen ein Ausführungsgesetz vor, das in einem sehr intensiven Dialog mit den betroffenen Akteuren, insbesondere den kommunalen Spitzenverbänden, dem Handwerk, den Energieberaterinnen und -beratern, der Wohnungswirtschaft diskutiert und vorbereitet wurde. Deswegen machen wir mit diesem Gesetz einen großen Schritt hin zur Umsetzung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung in unseren Kommunen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Protokoll ↗