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Dr. Stephan Weinberg

30.01.2025 Sitzungen 18/81

Ich kann es ganz kurz machen. – Herr Drumm, das ist relativ einfach. Wenn Sie sich vorstellen, am 10. April 2018 ist das entsprechende Gerichtsurteil gefällt worden, und das Grundsteuerreformgesetz ist vom 26. November 2019. Ich habe Ihnen das Mengengerüst geschildert, das diese Steuerverwaltung dieses Landes am Ende zu bewältigen hatte. Dann ist es normal – Sie kennen das wahrscheinlich auch als Bürger –, dass Sie erst einmal die Erklärungsabgaben bewältigen mussten. Zu dem Zeitpunkt, zu dem der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung erst einmal akquirierte Daten vorgelegen haben, haben wir entsprechend gehandelt. Bis zu den letzten Daten, bis der gesamte Datenbestand komplett war, hat es bis zum Sommer 2024 gedauert.

Protokoll ↗