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Sabine Bätzing-Lichtenthäler

SPD 30.01.2025 Sitzungen 18/81

So sieht es nämlich aus! Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Herr Schnieder, in diesem Zusammenhang gerade der Ministerin zu unterstellen, sie hätte geschlafen, ist völlig neben der Sache, und das weise ich auf das Schärfste zurück. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Ich war dabei. Ich kann das also bestätigen. Ich sage das also nicht nur, weil es meine Pflicht und mein Job ist, sie zu verteidigen, (Heiterkeit bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) sondern ich war dabei. Ich weiß, wie viel Arbeit darin gesteckt hat und wie viel Arbeit Doris Ahnen in diesen Reformprozess gesteckt hat. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Vor allem weiß ich auch, wie viel Arbeit die eigene Steuerverwaltung dort hineingesteckt hat. Die eigene Steuerverwaltung war damit intensiv beschäftigt. Wir haben mit der Grundsteuerreform für die rheinland-pfälzischen Finanzämter ein beträchtliches Mengengerüst an Einzelfällen zu bewältigen gehabt. Konkret war die förmliche Feststellung von Grundsteuerwerten in einer Größenordnung von 2,45 Millionen wirtschaftlichen Einheiten zu bewerkstelligen. In entsprechender Fallzahl waren zeitgleich Grundsteuermessbescheide zum Hauptveranlagungszeitpunkt 1. Januar 2025 zu erlassen, unabdingbare Voraussetzung für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Kommunen ab dem Jahr 2025. Ich darf allen Beteiligten, insbesondere der eigenen Verwaltung, ganz, ganz herzlich danken, dass dieser schwierige und großartige Reformprozess am Ende angegangen worden ist und die entsprechenden Mengen auch bewältigt worden sind. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben das gerne gemacht, aber um das an dieser Stelle auch noch einmal festzuhalten – Philipp Fernis hat das vorhin auch gesagt –, es handelt sich um eine kommunale Steuer. Diese Steuer steht ausschließlich den Kommunen zu. Ich finde es richtig und wichtig, dass am Ende Kommunen auch auf der Einnahmeseite ihre Steuern bestimmen können und dementsprechend auch kommunale Selbstverantwortung wahrnehmen können. Wir als Land Rheinland-Pfalz haben uns von Beginn des Reformprozesses an immer dafür eingesetzt, dass es ein bundeseinheitliches Modell gibt, weil wir Rechtszersplitterung in einem Land wie der Bundesrepublik Deutschland für nicht richtig halten. Deswegen haben wir uns immer auf den Weg des Bundesmodells begeben. Natürlich gab und gibt es bei einem System, das 60 Jahre lang nicht angefasst worden ist, bei dem Einheitswerte von 1964 zugrunde liegen, immer Wertverschiebungen. Das ist dem System immanent. Kein Mensch, niemand im Bundesfinanzministerium wusste am Ende, wie sich einzelne Werte entwickelt haben, weil natürlich auch viele Grundstücke überhaupt zum ersten Mal bewertet worden sind. Herr Schnieder, wir haben zu jedem Zeitpunkt dieses Reformprozesses die Daten analysiert, aufgenommen, ausgewertet und sofort gehandelt. Vieles kann man nicht vorhersehen, manches kann man auch nicht antizipieren. Wir haben aber zu dem Zeitpunkt gehandelt, zu dem es notwendig und richtig war. Insofern gibt es überhaupt keinen einheitlich flächendeckenden Befund zum Thema der Verschiebung der einzelnen Aufkommen zwischen den einzelnen Arten, zwischen Wohnen und Gewerbe. Einen solchen einheitlichen Befund gibt es in Rheinland-Pfalz gerade nicht. Sie haben auch Kommunen, bei denen es diese Verschiebung nicht gibt. Dementsprechend war es für uns auch immer wichtig und richtig zu sagen, dass ein Eingriff in die Grundsteuermesszahlen am Ende nur eine Grobsteuerung sein und das konkrete Problem vor Ort auch nicht regeln kann. Herr Schnieder, im Übrigen bin ich Ihnen dankbar, weil Sie das so schön dargelegt haben, und da widersprechen Sie sich selbst. Sie haben so schön dargelegt, dass die Ministerin bereits im Jahr 2023 und zu Beginn des Jahres 2024 mit dem Bundesfinanzminister geredet und sich auch mit Ihrem Kollegen, Ihrem Parteikollegen aus Nordrhein-Westfalen, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) dafür eingesetzt hat, dieses Problem der Wertverschiebung am Ende auch anzugehen. Daran sehen Sie doch, dass wir bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt gehandelt haben. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Wir haben ab diesem Zeitpunkt auch permanent mit den kommunalen Spitzenverbänden geredet und dieses Problem erörtert. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Im Übrigen sind wir auch nicht alleine. Überall in Deutschland kann man den Medien entnehmen, dass es auch in anderen Grundsteuermodellen Veränderungen gibt. Im Nachbarland Hessen gibt es zum Beispiel Gemeinden mit einem rechnerischen Hebesatz aufkommensneutral von 100 %. Dass es reformbedingte Belastungsverschiebung auch dort gibt, ist unstreitig. Dementsprechend sind Nordrhein-Westfalen und auch Schleswig-Holstein vor allem den Weg der optionalen differenzierten Hebesätze gegangen, und dort sind die entsprechenden Gesetze in den Landtagen verabschiedet worden. Herr Schnieder, im Übrigen sind das alles CDU-Ministerpräsidenten: Hendrik Wüst und Daniel Günther. Ich glaube, dort ist der Weg richtig, und dementsprechend unterstützt die Landesregierung das Vorhaben der Koalitionsfraktionen, die Option zu eröffnen, gesplittete Hebesätze aufzumachen. Wie gesagt, es ist eine Option. Keine Kommune wird gezwungen, diesen Weg zu gehen. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Ja, solange es ausgeglichene Haushalte gibt!) Das ist Ausdruck der kommunalen Selbstverwaltung. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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