Dr. Herbert Drumm
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte als Erstes meiner Irritation über den Zeitpunkt dieser Debatte Ausdruck verleihen. Die Anfrage und die Antwort stammen, wie schon gesagt worden ist, aus dem Sommer letzten Jahres, das Zahlenwerk aus dem Jahr 2023 und der ersten Hälfte von 2024. Es ist überholt und nicht mehr gültig. Die Diskussion darüber hätte im Herbst geführt werden müssen, bevor man das Grundsteuerhebesatzgesetz besprochen hat, und nicht jetzt. Dennoch sind zwei Dinge daraus erwähnenswert, einmal die Nivellierungssätze. Die Sinnhaftigkeit und die Höhe müssen nach der neuen Bemessungsgrundlage neu diskutiert werden. Allerdings ist das eine sicherlich längere politische Auseinandersetzung, die den Rahmen heute überziehen würde. Wichtiger ist neben den verfassungsrechtlichen Fragen die EDV. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus der Antwort auf die Große Anfrage: „Eine nachträgliche Aufschlüsselung“, ich ergänze, des Zahlenmaterials, „getrennt nach Wohnbebauung und Gewerbe ist aufgrund des Stichtagsbezugs und der unterschiedlichen Ausrichtung der ursprünglichen Abfrage nicht möglich. Nachträgliche Abfragen im Datenbestand auf einen zurückliegenden Stichtag sind ohne Erstellung aufwendiger Auswertungsprogramme nicht möglich.“ Ich frage das Finanzministerium, ob wir immer noch bei diesem Stand sind. Das war Sommer letzten Jahres. Die Begründung zum Grundsteuerhebesatzgesetz, die wir im Dezember gehört haben, lässt Böses ahnen; denn darin – ich will es nicht zitieren, es ist zu umfangreich – werden genau diese Fragen unbeantwortet wieder angesprochen. Noch schlimmer ist die Frage, wie bei gemischt genutzten Grundstücken die Aufteilung ist. (Unruhe im Hause) Ich zitiere aus meiner Rede vom Dezember: „Wie soll die Belastung von gemischt genutzten Grundstücken berechnet werden? Soll sich jede Gemeinde darüber den Kopf zerbrechen? Wo bleibt eine landesweite Vorgabe? Die vielen Hinweise in Ihren Kostenbetrachtungen auf notwendige Anpassungen im EDV-Bereich lassen Schlimmes ahnen.“ Das ist der entscheidende Punkt. Deswegen bin ich dankbar für die Besprechung heute. (Anhaltend Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin)
