Philipp Fernis
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema „Grundsteuer“ beschäftigt uns verständlicherweise in diesem Parlament zum wiederholten Male; denn die Grundsteuer ist eine Steuer, die faktisch jeder zahlt, egal ob man Eigentümer ist oder ob man Mieter ist, über die Nebenkosten, über die Umlage, ob man landwirtschaftliche Grundstücke hat, Gewerbe betreibt. Die Grundsteuer trifft jeden, und es ist zugleich eine zentrale Finanzierungsquelle der Kommunen. Ich glaube, man muss auch hier ein paar Dinge einfach noch einmal deutlich machen. Das bestehende Grundsteuermodell der Vergangenheit ist vor dem Bundesverfassungsgericht deswegen gescheitert, weil die Bemessungsgrundlage nicht verfassungskonform ermittelt wurde, das heißt, sie dem Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit nicht Rechnung getragen hat. Das bedeutet im Umkehrschluss, jedes verfassungskonforme Grundsteuermodell muss dazu führen, dass sich Belastungen verschieben. Es muss bei jedem verfassungskonformen Modell Menschen geben, die bei Aufkommensneutralität, also dem gleichen Aufkommen an Grundsteuer in der Gemeinde, mehr und einige, die weniger bezahlen. Anders geht es nicht von Verfassungs wegen. Das ist die erste Grundfeststellung, mit der man bei der Grundsteuer arbeiten muss. Die zweite Feststellung ist: Wir haben ein Bundesmodell für Rheinland-Pfalz übernommen und festgestellt, dass es hier zu Verschiebungen kommt – nicht überall, aber in vielen Regionen – zwischen der Belastung von Wohnen und der Belastung von Nichtwohngrundstücken, und zwar zu Belastungen kommt, die in der Tat in einigen Regionen nicht sachgerecht erscheinen. Genau dem haben wir Rechnung getragen mit einem Gesetzentwurf, der es in die Hand der Kommunen legt – die die Verhältnisse vor Ort kennen, die die Strukturen kennen, die ihre Einnahmenotwendigkeiten kennen –, gegebenenfalls über differenzierte Hebesätze in kommunaler Verantwortung darüber zu entscheiden, was das richtige Verhältnis zwischen den steuerlich unterschiedlichen Grundstücksarten ist. Wir müssen hier einmal gemeinsam über ein paar Dinge sprechen, Herr Schnieder. Kommunale Selbstverwaltung heißt auch kommunale Verantwortung. Genau für diese Verantwortung bewerben sich Menschen, denen ich außerordentlich dankbar dafür bin, dass sie das gerade in diesen rauen politischen Zeiten auch kommunal tun. Nur dann ist die Verantwortung auch auf beiden Seiten des Aufgabenspektrums vorhanden, nicht nur bei der Frage, wie ich mit Steuergeld umgehe und es einsetze, sondern auch bei der Frage, wie ich meine Einnahmestruktur gestalte. Es funktioniert nicht zu sagen, kommunale Selbstverwaltung machen wir nur bei bequemen Themen, sondern hier ist dann die Kommune auch gefragt. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Das Modell mit differenzierten Hebesätzen hat genau darin seine Stärke; dass man nicht pauschal über Bemessungsziffern herangeht, sondern dass die Kommunen, bei denen diese Probleme so sind, dass man sagt, hier müssen wir nachsteuern, das können, und diejenigen, die sagen, so wie es jetzt das Modell auswirft, ist das sachgerecht, es nicht tun müssen. Eines passt auch nicht zusammen, Herr Schnieder. Wenn Sie sagen, es wird für alle teurer, während Sie zugleich die kommunale Haushaltssituation hier regelmäßig beklagen, dann passt an der Stelle auch etwas nicht zusammen; denn wenn es für alle teurer würde, müsste mehr hereinkommen, Herr Schnieder. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Also, das passt alles nicht zusammen. Wir besprechen eine Große Anfrage. Wenn Sie die Antwort der Landesregierung auf die Frage 7 lesen zu dem, was Sie hier zu Nivellierungssätzen gesagt haben, dann hat Ihnen die Landesregierung zutreffend beantwortet, dass bei einem ausgeglichenen Haushalt eine Kommune selbstverständlich die Hebesätze unter die Nivellierungssätze senken kann. Das ist möglich. Dem steht kein Landesrecht entgegen. (Unruhe bei der CDU) Ich sage dazu aber auch, wir müssen uns in einem System, das mit Nivellierungssätzen arbeitet, die auf Durchschnitten basieren, wenn sich diese Werte, die diesen Durchschnitten zugrunde liegen, bundesweit ändern, weil es in allen Bundesländern verfassungsrechtlich zwingend zu diesem Jahr ein neues Grundsteuermodell gibt, anschauen, ob es Nachsteuerbedarf gibt. Das können wir aber erst, wenn die Grundsteuerreform ein Stück weit auch in den Ländern angekommen ist und wir damit die Möglichkeit haben, diese entsprechenden Durchschnittssätze zu betrachten. Dann werden wir darüber sprechen. Das ist in diesem Hause, im Ausschuss und überall immer wieder betont werden. Wir werden gemeinsam auch darüber sprechen, ob es Bedarf gibt, nachzusteuern. Derzeit ist aber auch das in kommunaler Verantwortung machbar. Im Übrigen – das will ich am Ende noch einmal betonen –, Sie wissen es, aber ich sage es Ihnen noch einmal, weil man manche Dinge wiederholen muss, bis sie ankommen: Die Einnahmesituation der Kommunen hat sich – seit die Freien Demokraten mit in Verantwortung sind – in den vergangenen neun Jahren erheblich verbessert. Sie wissen genau, dass die Mittel im kommunalen Finanzausgleich überproportional zum Landeshaushalt gestiegen sind. Sie wissen, dass wir über Jahre hinweg positive Finanzierungssalden hatten. Sie wissen, dass es für eine nachhaltige Stabilisierung aller öffentlichen Finanzen gerade auch in der Kommune nur einen Pfad gibt. Das ist ein Pfad einer Politik, der uns zu wirtschaftlichem Wachstum zurückbringt. Das ist die entscheidende Stellschraube neben solcher Technik, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
