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Gordon Schnieder

CDU 30.01.2025 Sitzungen 18/81

Waren Sie tatsächlich dabei?) Ich muss das deshalb so deutlich sagen, weil das in diesem Kontext immer wieder einmal gerne vergessen wird. Das ist offenbar ein bisschen der Vergesslichkeit der CDU geschuldet. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) In Rheinland-Pfalz übernehmen wir dieses Bundesmodell, das Merkel und Scholz mitgebaut haben. Wir tun das nicht, um ein komplizierteres Modell zur Belastung unserer Bevölkerung und unserer Behörden anzuwenden, sondern um mehr Gerechtigkeit herbeizuführen. Ein Blick, zum Beispiel – jetzt kommen wir auch auf Ihren Vorschlag, Herr Schnieder, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU – nach Baden-Württemberg und auf die Debatten um das dort angewandte Modell, bei welchem zum Beispiel nur der Grundstückswert ohne Berücksichtigung der Gebäude zugrunde gelegt wird, zeigt, wer eine gerechte Grundsteuer zum Ziel hat, kommt nicht um die Bewertung der Gebäude auf dem Grundstück umhin. Genau das machen wir mit dem Bundesmodell, meine Damen und Herren. Es war daher richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Ihren früheren Antrag zur Übernahme des Modells aus Baden-Württemberg in diesem Hause abzulehnen. (Vereinzelt Beifall bei der SPD sowie das Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Um es anders zu sagen, liebe CDU-Fraktion: Wenn man beim Nachbarn in Baden-Württemberg abschreibt, muss man eben auch immer damit rechnen, dass nicht alles richtig und gut ist. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Ich möchte an dieser Stelle nochmals allen Bürgerinnen und Bürgern in Rheinland-Pfalz danken, die mit ihren wahrlich nicht einfach auszufüllenden Feststellungserklärungen einen wichtigen Beitrag zu einer gerechten Besteuerung geleistet haben. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Den Finanzbehörden danke ich ausdrücklich für die Auswertung dieser unglaublich hohen Zahl an Neubewertungen. Noch einmal zur Erinnerung: Nachdem die Fristen seitens der Finanzministerinnen und -minister damals noch bis 31. Januar 2023 verlängert wurden, galt es seitens der Finanzbehörden, danach die rund 2,4 Millionen wirtschaftlichen Einheiten neu zu bewerten. Meine Damen und Herren, das war eine Mammutaufgabe für unsere Finanzbehörden. Was sich dann erst im Laufe der Wertfeststellungen ergab, ist eine sogenannte Belastungsverschiebung bei der Wertermittlung zulasten der Wohngrundstücke, oder um es einfach zu formulieren, es wurde erkennbar, dass tendenziell die Wohnbevölkerung, also Eigentümerinnen und Eigentümer und natürlich in der Folge auch Mieterinnen und Mieter, stärker aus der Reform heraus belastet werden als beispielsweise wirtschaftlich genutzte Grundstücke, also Gewerbe oder Industrie. Diesem Umstand möchten wir begegnen. Wie Sie wissen, beraten wir derzeit im parlamentarischen Verfahren einen Gesetzentwurf der Ampelfraktionen, mit dem wir den Kommunen eine Option geben, um die Wohnbevölkerung zu entlasten. Es geht darum, eine Möglichkeit zu schaffen, das Wohnen in den Kommunen nicht zwangsläufig zu verteuern. Da diese Belastungsverschiebung nicht überall und auch nicht überall in gleichem Maße entstanden ist, wäre eine Anpassung der so oft vorgeschlagenen Änderung der Steuermesszahlen für uns keine Option gewesen; denn während die gesplitteten Hebesätze bei der Grundsteuer B ganz individuell nach örtlichen Gegebenheiten nachsteuern können, würden die landeseinheitlichen Steuermesszahlen nicht berücksichtigen, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) dass die Belastungsverschiebung, Herr Schnieder, nicht überall und nicht überall in gleichem Maße existiert. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Das sehen die kommunalen Spitzen anders!) Insoweit verweise ich noch auf die weiter anstehenden Beratungen im zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss. Meine Damen und Herren, die Grundsteuer ist eine Steuer, die Stabilität in der kommunalen Haushaltswirtschaft produziert. Sie ist konjunkturunabhängig und mit mehr als 15 Milliarden Euro bundesweit eine der wichtigsten Einnahmequellen unserer Gemeinden, übrigens nur der Gemeinden. Von Beginn an hatten wir bei der Frage der Grundsteuerreform das Argument der Gerechtigkeit im Blick, gerecht mit Blick auf die Bewertung des einzelnen Grundstücks und seiner Gebäude, gerecht aber auch mit Blick auf die Möglichkeit, die Wohnbevölkerung zu entlasten und den Kommunen eine Möglichkeit hierfür zu geben. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der FDP und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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