Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Genau! – Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU) Meine Damen und Herren, es geht um Grund und Boden. Es geht um die Interessen unserer kommunalen Familie. Ja, es geht ums liebe Geld, meine Damen und Herren. Wir sprechen heute über die Große Anfrage der CDU zur Neuberechnung der Grundsteuer in den Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz. Die Anfrage stammt aus dem Juli 2024 und die Beantwortung aus dem August 2 024. Meine Damen und Herren, zum damaligen Zeitpunkt – hierauf weist die Landesregierung trotz ihrer sehr umfassenden Antwort zu Recht mehrfach hin –, war der Datenbestand allerdings naturgemäß weder vollständig noch abschließend und damit auch nur begrenzt belastbar. Inzwischen liegt uns das Zahlenmaterial vor, und in der Folge haben wir als Regierungsfraktionen weiter nachgeschärft. Ich werde hierauf gleich noch näher eingehen. Die Große Anfrage ist also auch im Kontext der weiteren Entwicklung zu sehen. Lassen Sie mich die Thematik der Grundsteuerreform aber zunächst noch einmal kurz chronologisch einordnen. 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen des Grundsteuergesetzes als verfassungswidrig eingestuft. Der Grund: Die bisherigen Bemessungsgrundlagen basierten im Altbundesgebiet bis Ende 2024 auf Wertverhältnissen von 1 964. 60 Jahre wurden nicht mehr in die Bewertung einbezogen. Die Folge des Urteils und der Bewertungsungerechtigkeit war ein Grundsteuergesetz des Bundes – jetzt gut aufpassen, Herr Schnieder –, das durch die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD 2019 verabschiedet wurde. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Waren Sie dabei?) Das ist nicht nur ein Scholz-Gesetz, das ist auch ein Merkel-Gesetz, Herr Schnieder. Das vergessen Sie gerne einmal. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –
