Josef Winkler
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorneweg: Ich finde nicht, dass dieses Gesetzespaket so umfangreich ist, dass man dazu zwingend eine Anhörung machen muss. Die Fragen, die hier aufgeworfen wurden, lassen sich sicherlich auch im Ausschuss klären. Das geht mich aber natürlich in dem Sinne nichts an, das ist schließlich ein Minderheitenrecht. Ein funktionierender und flächendeckender Rettungsdienst ist von entscheidender Bedeutung, da er im Notfall über Leben und Tod entscheiden kann. Gerade in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz stehen wir dabei vor einigen Herausforderungen, die es zu bewältigen gibt, nicht nur geografischer Natur, sondern auch die Verfügbarkeit von Ressourcen und die schnelle Erreichbarkeit von Notärztinnen und Notärzten betreffend. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, haben wir die vorliegende Änderung des Rettungsdienstgesetzes entwickelt, die darauf abzielt, die Notfallversorgung in unserem Bundesland zu verbessern und zukunftssicher zu gestalten. Ein Beispiel – es wurde schon genannt –: In der Notfallmedizin ist die Erprobung des Telenotarztangebots zunächst an der BG Klinik Ludwigshafen. Die Ergebnisse dieser Erprobung sind äußerst vielversprechend. Durch die Einführung dieses Systems konnte die Verfügbarkeit notärztlicher Unterstützung gerade in ländlichen Gebieten erheblich verbessert werden. Notärzte, die oft mit einer hohen Arbeitslast konfrontiert sind, konnten durch den Einsatz der Telenotärzte entlastet werden. Dies bedeutet nicht nur eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Notärzte, sondern auch eine schnellere und effizientere Versorgung der Patienten. Zudem hat sich die zusätzliche Möglichkeit, kurzfristig andere Fachärzte hinzuzuziehen, als äußerst wertvoll erwiesen. Diese Flexibilität ermöglicht es, spezifische medizinische Expertise in kritischen Situationen schnell zur Verfügung zu stellen. Ein weiterer wichtiger Aspekt dieses Gesetzes ist die Stärkung der Rolle von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern; denn diese sind oft die Ersten, die am Einsatzort eintreffen, und auch ihre Ausbildung und Kompetenz sind von unschätzbarem Wert. Durch die Möglichkeit für sie, dann Anweisungen von Telenotärzten auszuführen, wird nicht nur ihre Rolle aufgewertet, sondern auch ihre Fähigkeit, in kritischen Situationen schnell und effektiv zu handeln. Dies fördert nicht nur das Vertrauen in ihre Fähigkeiten, sondern trägt insbesondere zur Verbesserung der Patientenversorgung bei. Als erstes Bundesland möchten wir dieses innovative Angebot flächendeckend einführen. Das ist unserer Meinung nach insbesondere im ländlichen Raum eine besonders sinnvolle Maßnahme und sichert die Notarztversorgung ab. Bereits im vergangenen Herbst wurde Trier als weiterer Standort integriert. Mainz, Koblenz sowie Kaiserslautern werden bald folgen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Ein weiterer zentraler Punkt der Gesetzesänderung ist die Umsetzung der Barrierefreiheit des Notrufs, es wurde bereits genannt. Die EU-Richtlinie, die aus dem Jahr 2019 stammt, wird jetzt umgesetzt. Wir verpflichten uns in dieser Gesetzesänderung, dies bis zum 28. Juni 2027 sicherzustellen; denn das bedeutet schließlich, dass ein Notruf immer auf demselben Kommunikationsweg beantwortet werden muss, auf dem er eingegangen ist, sei es durch Sprache, Text oder Video. Diese Maßnahme stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Teilhabe und der Sicherung der Gesundheit von Menschen mit Behinderungen dar. Es ist von großer Bedeutung, dass alle Menschen unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen im Notfall die notwendige Unterstützung erhalten können. Nicht nur aufgrund der rechtlichen Verpflichtung der UN-Behindertenrechtskonvention, sondern auch aufgrund unserer moralischen Verantwortung, die wir ernst nehmen, wird dies umgesetzt. Darüber hinaus greift die Gesetzesänderung den Wunsch der zuständigen Behörden auf, in besonderen Ausnahmefällen von den Regelungen zur Besetzung des Notarzteinsatzfahrzeugs abweichen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich, dass hier die Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt werden. Abschließend möchte ich die Gelegenheit nutzen, um allen Menschen im Rettungsdienst zu danken, die täglich unzählige Leben retten und oft an ihre Grenzen gehen. Wir hoffen, dass wir mit diesen Änderungen am Rettungsdienstgesetz ihre wertvolle Arbeit unterstützen und weiter verbessern können. Ich freue mich ebenfalls auf die weitere Beratung im Ausschuss und dann erneut im Plenum. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
