landtag-rlp.de ↗

Benedikt Oster

SPD 29.01.2025 Sitzungen 18/80

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir beraten heute in erster Lesung über die Änderung von § 7 Rettungsdienstgesetz. Herr Minister Ebling ist darauf eingegangen. Es geht im Kern um drei konkrete Änderungen, die wir anpacken. Ich will sie auch noch einmal in aller Kürze, weil wir im Ausschuss noch darüber beraten werden, skizzieren. Es geht bei der ersten Änderung um die barrierefreien Notrufe, wie es die EURichtlinie vorsieht. Ich muss sagen, ich halte es für richtig und wichtig, dass, egal in welchem EU-Land man unterwegs ist, es zum einen die einheitliche Rufnummer 112 gibt und zum anderen – das wird jetzt mit diesem Schritt gemacht – die Notrufkommunikation einheitlich gewährleistet wird. Sprache, Text und Video werden künftig in Echtzeit synchronisiert. Sie haben es gesagt, es ist ein wichtiger Schritt in Richtung Inklusion. Sprich, wenn ein Anruf künftig auch per Video eingeht – in Zeichensprache, um es einmal bildlich zu machen –, dann wird dieser Notruf in unseren Integrierten Leitstellen besser verarbeitet und bearbeitet. Ich muss sagen, oft wird über EU-Vorgaben gescholten. An dieser Stelle muss man wirklich sagen, es ist eine wichtige und richtige Maßnahme. Die zweite Änderung betrifft die Notarzteinsatzfahrzeuge. Auch hier halte ich es für absolut richtig zu sagen, dass künftig in Ausnahmefällen auch Rettungssanitäter ein solches Notarztfahrzeug fahren dürfen, um noch flexible r belastenden Personalsituationen entgegenzuwirken. Auch hier noch einmal: Es wurde gesagt, es ist wichtig, dass das lediglich eine Ausnahme ist. Man braucht am Ende über 2.000 Stunden, die man nachweisen muss, genügend Berufserfahrung. Von daher glaube ich, das ist eine sehr praxisorientierte Anpassung, die vor Ort den Rettungsdiensten helfen wird. Als Letztes, meine Damen und Herren, ist es der Telenotarzt. Ich glaube, hier muss man noch einmal hervorheben und sagen, das ist eine wirklich vorbildliche Maßnahme. Ich würde noch ergänzen: Es ist eine lebensrettende Maßnahme. Wir alle wissen, bei einem Herzinfarkt oder Schlaganfall zählt jede Minute. Durch den Telenotarzt können am Telefon fundierte und wichtige Fachkenntnisse und lebenserhaltende Maßnahmen weitergegeben werden. Es hilft zum einen den Patienten konkret, aber zum anderen – auch das ist noch einmal wichtig in der Debatte zu sagen – hält es dem Sanitäter, der vor Ort ist, auch ein Stück weit den Rücken frei, da er von dem Telenotarzt unterstützt wird. Die zwei Modellprojekte in Trier und Ludwigshafen – wir hören dort schon erste Rückmeldungen – sind durch die Bank sehr, sehr, sehr positiv. Deshalb ist es auch schön zu hören, dass die Landesregierung beabsichtigt, dies weiter flächendeckend einzusetzen. Deshalb schließe ich damit, es ist festzuhalten, dass diese drei Änderungen absolut zukunftsorientiert sind. Sie werden den Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern deutliche Verbesserungen im Rettungswesen bringen. Danke schön. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Alle Reden von Benedikt Oster Protokoll ↗