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Michael Ebling

29.01.2025 Sitzungen 18/80

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wenn das bei diesem Tagesordnungspunkt so ist wie beim vorangegangenen, dann wäre ich sehr zufrieden mit dem heutigen Tageswerk in Bezug auf die Einbringung von Gesetzentwürfen. Ich darf feststellen, der Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz ist modern, er ist auch innovativ, aber vor allem – das ist vielleicht sogar das Entscheidende – ist er verlässlich. Wenn die Menschen ihn brauchen, ist er da, und er kommt. Insofern sehen wir manches, was jetzt von der Bundesregierung im Rahmen von Reformdiskussionen des bundesdeutschen Rettungswesens auf den Weg gebracht werden sollte, mit einer gewissen Gelassenheit; denn wir sind hier an vielen Stellen den Optimierungsbedarfen schon längst nachgekommen. Uns bleibt dabei wichtig, wir wollen landesweit einheitliche Regelungen für den Rettungsdienst schaffen. Es geht uns um die Einheitlichkeit bei der Ausstattung von Rettungsmitteln. Es geht uns um die Einheitlichkeit, wenn es um Software geht, auch bei unseren hochmodernen Integrierten Leitstellen des Landes. Es gibt immer aber auch Weiterentwicklungsbedarf, um den Rettungsdienst auf der Höhe der Zeit zu halten. Ich bin sehr froh darüber, dass uns auch der aktuelle Doppelhaushalt ermächtigen wird, wieder in den Bereich der Leitstellen und damit in die Stabilität und die Verlässlichkeit des Rettungsdienstes zu investieren. Auch das ist notwendig, und das können wir in Zukunft auch anpacken, also neben dem operativ-strategischen Entwicklergeist die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten zu stärken. Wenn wir über den Rettungsdienst reden, dann nicht nur über Systeme, Organisationen oder Software. Am Ende sind es die Menschen, die ihn ausmachen. Ich will mich ausdrücklich bei den Rettungsdienstorganisationen bedanken, bei all den vielen, die dafür sorgen, dass im Fall des Falles 2 4/7 die Hilfe kommt, die Menschen in Notfällen brauchen. Ein herzliches Dankeschön deshalb auch an die Rettungsdienstorganisationen, an die zuständigen Kommunalen und insbesondere all diejenigen, die ihn mit unterstützen. Meine Damen, meine Herren, wir wollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den Rettungsdienst noch besser an die heutige Zeit anpassen. Deshalb will ich auf zwei wesentliche und entscheidende Aspekte eingehen. Das eine ist ein echtes rheinland-pfälzisches Erfolgsmodell. Es betrifft die Einführung des Telenotarztsystems. Wir verfolgen damit ganz konsequent das Ziel, dass unser Rettungswesen gestärkt wird. Das geschieht dadurch, dass wir die Versorgung der Notfallpatientinnen und -patienten verbessern und gleichzeitig die Notärzte entlasten. Das kann mit dem Telenotarzt sehr gut gelingen. 2023 sind wir in Ludwigshafen gestartet, 2024 haben wir schon mit dem Brüderkrankenhaus in Trier die zweite Telenotarztzentrale in den Dienst gestellt. Wir wollen das stetig weiter ausbauen. Unser Ziel wird es sein, noch in diesem Jahr, 2025, alle rheinland-pfälzischen Notfallrettungsmittel mit einer Telenotarztzentrale in Rheinland-Pfalz ansprechen zu können. Das bedeutet auch, die Verfügbarkeit genau dieses Unterstützungssystems von zwölf auf 24 Stunden auszuweiten. RheinlandPfalz wird damit eines der ersten Flächenbundesländer mit einem einheitlichen landesweiten Telenotarztsystem sein. Die Schulungen laufen schon, und der Telenotarzt ist aus der Pilotierungsphase in den Normalbetrieb zu überführen. Genau dafür brauchen wir dann auch die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Meine Damen, meine Herren, ein zweiter Punkt: Auch im Rettungsdienst kann es immer wieder zu kurzfristigen Personalausfällen kommen, die sich negativ auf die Besetzung von Notfallrettungsmitteln auswirken können. Um hier eine zusätzliche Redundanz zu schaffen, sieht dieser Gesetzentwurf eine Regelung vor, die es den Behörden abweichend von der bisherigen Regelung ermöglicht, zur Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung auch Personen als Fahrerin oder Fahrer von Notarzteinsatzfahrzeugen zuzulassen, die mindestens über eine Ausbildung zur Rettungssanitäterin bzw. zum Rettungssanitäter verfügen und den entsprechenden Nachweis für den Notfalltransport erbracht haben. Es soll eine Ausnahmeregelung bleiben. Es geht nicht um ein standardmäßiges Herabsetzen von Qualifikationen, es geht um mehr Flexibilität vor Ort. Auch das stabilisiert am Ende die Rettungseinsätze. Ich darf den dritten Punkt erwähnen. Wir wollen mit dieser Änderung von § 7 Rettungsdienstgesetz auch einer europarechtlichen Verpflichtung Rechnung tragen und sie umsetzen. Wir stellen sicher, dass in Zukunft auch Menschen mit Behinderung einen gleichwertigen Zugang zu den Notrufdiensten erhalten. Ja, das ist verpflichtendes Europarecht, aber das ist eine Ve rpflichtung, der wir uns auch innerlich stellen, weil es am Ende darum geht, dass auch Menschen mit Beeinträchtigung genauso schnell auf Hilfe vertrauen können und nicht ausgeschlossen werden, sondern ganz bewusst inklusiv betrachtet die gleichen Möglichkeiten erhalten. In diesem Sinne ein ausdrückliches Werben noch einmal um die Unterstützung für dieses dritte Landesgesetz zur Änderung unseres Rettungsdienstgesetzes. Auch hier freue ich mich auf die Beratungen im Fachausschuss. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Protokoll ↗