Iris Nieland
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin. – Wir debattieren über das Landesgesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes. Wir haben das mehrfach gehört. Heute geht es um den Tourismusbeitrag und den Gästebeitrag. Der Tourismusbeitrag belastet örtliche Unternehmer und Freiberufler. Der Gästebeitrag wird für die Übernachtung bezahlt, und zwar je nach Überwälzung des Beitrags von den Gästen oder vom Hotel. Beide Beiträge haben gemeinsam, dass sie nur zweckgebunden für Tourismusaufgaben und Tourismusmaßnahmen eingesetzt werden dürfen. Über das Für und Wider dieser Beiträge spreche ich jetzt nicht; denn es geht im Gesetzentwurf ausschließlich um die Verwendung der Beitragseinnahmen. Endlich wird im Bereich „Tourismus“ ein von uns lange gefordertes Anliegen umgesetzt, nämlich die interkommunale Zusammenarbeit zu stärken. Arbeiten Kommunen zusammen, können Synergien entstehen. Kirchturmdenken, so positiv das durchaus auch zu bewerten ist, wird zugunsten des Nutzens aller überwunden. Kosten im Sinne von Durchschnittskosten bzw. Pro-KopfKosten können dank positiver Skaleneffekte sinken. Interkommunale Zusammenarbeit im Tourismussektor zu fördern, ist gut und richtig. Gemeinsam erhöhen Kommunen ihre Attraktivität für Touristen, weil Urlauber zwar in einem Ort übernachten, aber zum Beispiel die gesamte Region bereisen. Endlich wird damit unseren Kommunen ermöglicht, aus dem Beitragsaufkommen überörtliche Tourismuskarten wie die PfalzCard zu fördern. Veranstaltungen in Nachbargemeinden dürfen gefördert werden. Auch Einrichtungen wie Theater oder Schwimmbäder in Nachbargemeinden dürfen gefördert werden, wenn sie dem Tourismus dienen. Wir freuen uns auf die Ausschussberatungen und signalisieren Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
