Lars Rieger
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestern vor fünf Jahren wurde in Deutschland der erste Fall mit dem Coronavirus laborbestätigt, mit Auswirkungen, mit denen wir heute noch zu tun haben. Nach Angaben des Statistischen Landesamts in Bad Ems stieg die Gästezahl zwar im letzten Jahr im Zeitraum Januar bis August um 1,9 % auf 5,8 Millionen gegenüber dem Vorjahr, die Zahl der Übernachtungen erhöhte sich um 1,2 % auf 15,2 Millionen, gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vor-CoronaJahr 2019 lagen die Gäste- und Übernachtungszahlen im vergangenen Jahr jedoch immer noch niedriger, nämlich um -4,2 % bei den Gäste- bzw. -2,2 % bei den Übernachtungszahlen. Rückläufige Gäste- und Übernachtungszahlen verzeichnete leider auch meine Heimatregion Mosel-Saar: bei den Gästen -3,8 %, bei den Übernachtungen -5,7 %. Es ist deshalb äußerst wichtig, die längst überholten Regelungen in § 12 des Kommunalabgabengesetzes zu ändern, die bisher den Zweck der Erhebung von Tourismus- und Gästebeiträgen auf die Finanzierung eigener Einrichtungen und Veranstaltungen der beitragserhebenden Gemeinde beschränkten, um die Übernachtungszahlen in Pensionen, Hotels und Jugendherbergen mindestens wieder auf das Vor-Corona-Niveau zu bringen und im besten Fall demgegenüber auch zu steigern. Finanzieller Aufwand, der Städten und Gemeinden dadurch entsteht, dass sie ihren Übernachtungsgästen die kostenfreie oder ermäßigte Nutzung überörtlicher touristischer Angebote ermöglichen, bzw. durch die den Gästen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs der jeweiligen Region kann künftig nach der Gesetzesänderung aus Tourismus- oder Gästebeiträgen finanziert werden, was die CDU-Landtagsfraktion begrüßt. Die Landkreise als Träger des ÖPNV haben in den letzten Jahren mit den Ausschreibungen diverser Linienbündel erhebliche Anstrengungen unternommen, um Touristen attraktive Angebote im öffentlichen Nahverkehr zu unterbreiten. Dass die Gästebeiträge erhebenden Gemeinden künftig dieses Engagement auch finanziell unterstützen können, macht absolut Sinn, weshalb ich für unsere Fraktion signalisiere, dass wir uns vorstellen können, diesen Weg mitzugehen. Sinnvoll wäre in diesem Zusammenhang, wenn nicht nur die Nutzung überörtlicher touristischer Angebote oder die kostenreduzierte respektive befreite Nutzung des ÖPNV möglich wäre, sondern von der Abgabe auch überörtliche Marketingmaßnahmen bezahlt werden dürfen. Wenn wir interkommunale Zusammenarbeit fördern wollen, sollten wir uns diesem Aspekt nicht verschließen. Wenn das Land nun den Kommunen mit der geplanten Gesetzesänderung zumindest in diesem Punkt mehr Luft zum Atmen gibt, so erwarten wir umgekehrt allerdings auch, dass das Land seinerseits alles Zielführende tut, um die Tourismusbranche weiter anzukurbeln und zu unterstützen. (Beifall der CDU) Unverständlicherweise lagen die Zuschüsse für Marketingmaßnahmen und zur Leistungssteigerung im Tourismus sowohl 2022 als auch 2023 unter dem jeweiligen Haushaltsansatz, unverständlich, wenn man sich den Einbruch in den Übernachtungszahlen vor Augen führt, der vor allem 2020 und 2021 die Tourismusbranche in Rheinland-Pfalz arg gebeutelt hat. Ich mache es gerne konkret, liebe Ampelkoalitionäre. 2023 lag der Haushaltsansatz im FDP-geführten Wirtschaftsministerium beim Titel „Zuschüsse für Marketingmaßnahmen und zur Leistungssteigerung im Tourismus“ bei 5,3 Millionen Euro, verausgabt wurden lediglich 4.452.967,80 Euro. Das sind über 800.000 nicht investierte Euros in einer Branche, die heute noch unter der Corona-Pandemie und deren Folgen leidet. Noch trüber sieht es beim Titel „Aufträge zur Abwicklung tourismusfördernder Maßnahmen“ aus. Leider ist die zuständige Staatsministerin jetzt nicht anwesend, auch der Staatssekretär ist nicht zu sehen. Mehr als 75 % des Haushaltsansatzes wurden nicht investiert. Dieser lag 2023 bei 400.000 Euro, verausgabt wurden lediglich 98.075,28 Euro. Da mag sich Finanzministerin Doris Ahnen über einen weiteren Haushaltsrest freuen, der dann ihre Haushaltssicherungsrücklage stärkt, die ihr Ministerpräsident anschließend für den Landtagswahlkampf 2026 gut gebrauchen kann, (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU) gezahlt hat der Steuerzahler diese Gelder aber, damit die Haushaltsansätze auch realisiert werden und nicht nur pro forma im Doppelhaushalt stehen. Zurück zur angestrebten Gesetzesänderung. Wir wünschen uns, dass diese zu nach Corona wieder steigenden Gäste- und Übernachtungszahlen führt und danken als CDU-Landtagsfraktion in diesem Zusammenhang vor allem allen familien- und inhabergeführten Übernachtungsbetrieben, die insbesondere während der Corona-Pandemie mit vielen kreativen Ideen diese Branche am Laufen gehalten haben. (Beifall der CDU)
