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Michael Ebling

29.01.2025 Sitzungen 18/80

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Gerne bringe ich für die Landesregierung diesen Änderungsgesetzentwurf zum Kommunalabgabengesetz ein. Ich bin froh darüber, dass er sich einreiht in eine ganze Kette von Regelungen und von Maßnahmen in der jüngeren Vergangenheit, die wir auf den Weg gebracht haben, um Rahmenbedingungen für unsere Kommunen zu verbessern, Handlungsspielräume zu vergrößern und am Ende Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort zu erweitern. Ich will ganz bewusst an die Änderungen der Gemeinde- und Landkreisordnung zur Verbesserung der Ausübung eines kommunalen Mandats bis hin zu der Frage der Erhöhung von Aufwandsentschädigungen und dem Ehrensoldgesetz sowie an das bald anstehende Regionale Zukunftsprogramm erinnern, mit dem wir ebenfalls in den Blick nehmen, wie wir Regionen stärken können. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung hat auch dieses Ziel, und zwar sehr konkret, Handlungsmöglichkeiten der Kommunen zu verbessern. Viele Tourismusregionen bei uns im Land – zum Glück ist der Tourismus stark, und zum Glück wird er auch kräftig unterstützt, nicht zuletzt, liebe Kollegin Daniela Schmitt, durch viele Maßnahmen des Wirtschaftsministeriums – sind moderne Tourismusregionen. Sie bieten ihren Gästen häufig vergünstigten Zugang zu den regionalen Einrichtungen an. Wir kennen es als Vergünstigungen bei Veranstaltungen oder so etwas Sinnfälligem wie der kostenfreien oder ermäßigten Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Touristen in den teilnehmenden Gemeinden erhalten also bei Anmeldungen bei ihrem Gastgeber entweder eine Gästekarte oder eine sonstige Zugangsberechtigung. Dann gilt während des Aufenthalts auch ein Fahrausweis oder eine Gästekarte als Zugang zu Ausflugszielen, zu Kultur- und zu Freizeiteinrichtungen. Finanziert werden können diese Vergünstigungen über eine jährliche Ausgleichszahlung pro meldepflichtige Übernachtung durch die teilnehmenden Gemeinden, die diesen pauschalen Betrag dann über die sogenannte Kurtaxe refinanzieren. In Rheinland-Pfalz ist es aber bisher nicht möglich, dass auch überörtliche touristische Angebote auf diesem Wege eine Unterstützung bekommen. Genau deswegen schlagen wir mit diesem Gesetzentwurf vor, dass auch überörtliche touristische Angebote wie beispielsweise die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs aus Tourismus- oder aus Gästebeiträgen refinanziert werden können. Der vorliegende Gesetzentwurf gestattet es diesen Gemeinden, künftig in diesem Bereich zu handeln. Er räumt mehr Möglichkeiten ein. Darüber hinaus wissen wir – da schließt sich der Kreis –, das ist eine gute Gestaltungsarbeit, um es vor Ort auszufüllen, aber im Kern geht es uns auch darum, damit den Tourismus weiter in unserem Bundesland zu stärken. Insofern freue ich mich auf die Beratungen dieses Gesetzentwurfs und natürlich – das darf ich mir einfach einmal so wünschen – dann auch schließlich die Verabschiedung als Gesetz. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei der FDP und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗