Hendrik Hering
Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen. Es sind Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Kirn, die 10. Jahrgangsstufe, die zweite Gruppe. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Es sind außerdem Schülerinnen und Schüler der Adolf-Diesterweg-Realschule plus in Ludwigshafen, hier die 10. Jahrgangsstufe. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt spricht Abgeordneter Wefelscheid für die Gruppe FREIE WÄHLER. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach diesen Ausflügen von AfD und CDU in die große Bundespolitik beschäftige ich mich dann einmal tatsächlich mit der Besprechung dieser Großen Anfragen. Für uns ist bei der Aussprache zu diesen Großen Anfragen zunächst einmal festzuhalten, dass, zumindest was die Große Anfrage mit dem Titel „Aufenthaltsrechtliche Konsequenzen und Gefahrenabwehr bei kriminellen Ausländern“ betrifft, der Erkenntnisgewinn recht gering ist. Erstens, weil sich letztlich das, was abgefragt wurde, in erster Linie aus dem Gesetz ergibt. Hier hätte auch der Blick in die Kommentierung zum Aufenthaltsgesetz genügt. Zweitens ist für alle kommunalpolitisch aktiven Menschen die Information nicht neu, dass für den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes und der damit verbundenen Umsetzung der ausweisungsrechtlichen Vorschriften die kommunalen Ausländerbehörden zuständig sind, und dass, drittens, die Ausweisung dann erfolgt, wenn bei Betrachtung des Einzelfalls das Ausweisungsinteresse das Bleibeinteresse überwiegt, was selbstverständlich auch für Straftäter gilt; denn wie die Antwort auf Frage Nummer 28 der Großen Anfrage richtigerweise ergibt, steht die Abschiebung eines Straftäters naturgemäß im Spannungsverhältnis zwischen der Entlastung der Strafvollzugsbehörden einerseits und dem Interesse der Allgemeinheit an einer nachhaltigen Strafverfolgung und Strafvollstreckung andererseits. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten folgenden Satz: „Insbesondere darf nicht der Eindruck erweckt werden, der Staat ziehe durch den Verzicht auf […] Strafverfolgung oder Strafvollstreckung keine Konsequenzen aus Straftaten von Personen ausländischer Staatsangehörigkeit.“ Oder anders formuliert: Aus Sicht der Opfer wäre es fatal zu erfahren, dass derjenige, der ihn verletzt hat, auf freien Fuß kommt, nur weil er Ausländer ist. Gezeigt hat sich das, was wir eigentlich alle wissen, nämlich dass die kommunalen Vollzugsbehörden personell am Limit sind. Hier hätte es sicherlich geholfen, wenn der Landtag unserer damaligen Gesetzesinitiative von Ende 2023 zur Verlängerung der maximalen Aufenthaltsdauer von Asylbewerbern ohne Bleibeperspektive in den Aufnahmeeinrichtungen zugestimmt hätte, anstatt diese Personen weiter den Kommunen zu überstellen. Was aber den Kommunen sicherlich nicht hilft, sind solche umfangreichen Großen Anfragen, die dazu führen, dass die kommunalen Ausländerbehörden nur noch damit beschäftigt sind, diese Zahlen zusammenzustellen, anstatt ihrer Arbeit nachgehen zu können. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: Ganze 19 Behörden konnten nur teilweise die erfragten Daten zur Verfügung stellen, da der damit verbundene erhebliche Zeit- und Verwaltungsaufwand die ordnungsgemäße Erfüllung der übrigen Aufgaben in erheblichem Maße beeinträchtigte. – Insofern kann ich nur empfehlen, lassen Sie die Abfrage solcher unnötigen Großen Anfragen sein. Dann haben die Ausländerbehörden auch Zeit, die geforderten Abschiebungen durchzuführen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER, der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
