Dr. Jan Bollinger
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der brutale Mord eines afghanischen Asylbewerbers an einem zweijährigen Jungen und einem mutigen Mann, der weitere Kinder beschützen wollte, hat unser Land erschüttert und wachgerüttelt. Leider handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Seit Jahren explodiert die Zahl krimineller Ausländer in Deutschland und RheinlandPfalz. Bei Messerangriffen, Sexualstraftaten sowie Rohheits- und Tötungsdelikten und bei Gewalt gegen Frauen sind nicht deutsche Täter und insbesondere Zuwanderer weit überrepräsentiert. Kein Wunder, dass die Rufe nach der Ausweisung gefährlicher Migranten lauter werden. Allerdings hat nur die AfD diese Forderung seit jeher glaubhaft vertreten. Das zeigen auch die beiden heute zu besprechenden Großen Anfragen meiner Fraktion, die wir bereits im letzten Jahr eingereicht haben, lange bevor andere Parteien dieses Thema im Wahlkampf für sich entdeckten. Welche Schlussfolgerungen, welche Erkenntnisse können wir aus den Antworten der Landesregierung ziehen? – Ein kurzer Blick auf die gelieferten Statistiken genügt bereits, um das ganze Ausmaß politischen Versagens und staatlichen Kontrollverlustes beim aufenthaltsrechtlichen Umgang mit kriminellen Ausländern in Rheinland-Pfalz zu erkennen. Die erhaltenen Statistiken sind löchriger als ein Schweizer Käse. Von insgesamt 36 angefragten Ausländerbehörden konnten oder wollten nur 13 Ämter überhaupt Angaben zum Sachverhalt machen. Auf einige Fragen haben wir gar keine Rückmeldung bekommen, zum Beispiel, wie viele Strafgefangene seit dem Jahr 2018 ausgewiesen wurden. Das ist umso bestürzender, als die Innenministerkonferenz im Jahr 2023 unter Beteiligung von Rheinland-Pfalz gefordert hat, die Datenübermittlung zwischen Ausländer-, Justiz-, Justizvollzugs- und Polizeibehörden zu optimieren. Für mich ist dieses Ergebnis empörend und alarmierend zugleich. Schließlich geht es um die Sicherheitsinteressen unserer Bürger, die die Landesregierung in ihrer Antwort regelrecht mit Füßen tritt. Für die AfD ist Sicherheit nicht verhandelbar. Deshalb fordern wir eine lückenlose Datenerfassung und einheitliche Verfahrensstandards bei allen rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden. Dafür tragen Sie als Landesregierung nicht weniger politische Verantwortung als unsere Kommunen. In ihren Antworten beteuert die Landesregierung, dass kriminelle Ausländer in Rheinland-Pfalz konsequent ausgewiesen würden und man von sämtlichen Möglichkeiten der Aufenthaltsbeendigung Gebrauch mache. Warum laufen dann aber weiter Hunderte Verbrecher, Extremisten und Terroristen ausländischer Herkunft frei auf unseren Straßen herum und bedrohen unsere Bevölkerung? Warum werden selbst Mehrfach- und Intensivtäter nicht abgeschoben, sondern nach ihrer Haftentlassung auf unsere Kommunen zwangsverteilt? – Auf all diese Fragen gibt die Landesregierung eine einfache Antwort – ich zitiere –: Dies entspricht den aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen. – Diese Aussage kommt einer Kapitulation des Staats gleich. Sie ist ein Schlag ins Gesicht aller Opfer migrantischer Gewalttaten, die man durch frühzeitige Abschiebungen hätte verhindern können und verhindern müssen. Unsere Anfragen ergaben, dass im Zeitraum von 2018 bis 2023 insgesamt 7.990 Ausländer zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt wurden, die nach § 54 Aufenthaltsgesetz ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begründet. Tatsächlich ausgewiesen wurden aber nur 2.263 Personen, was einer Ausweisungsquote von gerade einmal 28 % entspricht. Fast drei Viertel kamen also ohne aufenthaltsrechtliche Konsequenzen davon, obwohl es sich um gefährliche Straftäter handelte. Das ist wirklich unfassbar und das exakte Gegenteil von dem, was die Landesregierung behauptet. Sie können uns nicht einmal beantworten, ob die ausgewiesenen Gefährder noch in Rheinland-Pfalz sind oder nicht. Das beweist, diese Landesregierung ist in Sachen Migration und Sicherheit im Blindflug unterwegs. Dass wir kriminelle Zuwanderer nicht loswerden, liegt nicht zuletzt an absurden Gesetzen. Wir haben wachsweiche Ausweisungsverfahren, welche die persönlichen Interessen ausländischer Straftäter über die Sicherheitsinteressen unserer Bevölkerung stellen. Das müssen wir korrigieren. Wir haben unzählige sogenannte Rückführungshindernisse, die verhindern, dass verurteilte Schwerverbrecher abgeschoben werden dürfen, selbst dann, wenn ihnen ihr Bleiberecht aus Sicherheitsgründen längst entzogen wurde. Das müssen wir korrigieren. Wir haben für kriminelle Zuwanderer dieselben Abschiebehürden und Rechtsansprüche wie für normale Ausreisepflichtige. Sie dürfen sich nach Haftverbüßung genauso frei bewegen und erhalten dieselben Sozialleistungen wie alle. Das müssen wir korrigieren. Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion benennt die Missstände in unserem Aufenthaltsrecht klar und deutlich. Wir wollen die resultierenden Probleme lösen, kriminelle Zuwanderer abschieben und unsere eigenen Bürger schützen. Wir scheuen die politische Verantwortung nicht, ganz im Gegenteil zu dieser Landesregierung, die in ihrer Antwort ausdrücklich die letzte Reform des Ausweisungsrechts durch CDU und SPD begrüßt, obwohl dadurch die Machtlosigkeit des Staats gegenüber gewaltbereiten Zuwanderern noch größer geworden ist. Mit ihren Ampelfreunden in Berlin hätten Sie diesen Wahnsinn lange beenden können. Sie haben es nicht getan. Auch das müssen wir korrigieren. Meine Damen und Herren, eine Regierung, die eklatante Informationslücken in Sicherheitsfragen zulässt, kann keine Gefahren von unseren Bürgern abwenden. Eine Regierung, die kriminelle Zuwanderer in Rheinland-Pfalz toleriert, ist das größte Sicherheitsrisiko für unser Land. Die Menschen wissen längst, wer der Problembär in Migrations- und Sicherheitsfragen ist und wer der Problemlöser. 41 % sprechen der AfD beim Thema „Asylwende“ die größte Kompetenz zu. Damit liegen wir um Längen vor der CDU und Lichtjahre vor den Ampelparteien. Sie alle werden am 23. Februar ihr blaues Wunder erleben. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
