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Sabine Bätzing-Lichtenthäler

SPD 29.01.2025 Sitzungen 18/80

Ja!) Auch diese damalige Bundesregierung hat erst einmal Vorbehalte gegen die Gültigkeit der Istanbul-Konvention eingelegt. Diese Vorbehalte sind erst vor Kurzem ausgelaufen. Das zeigt also, wenn Sie mit dem Finger auf SPD und Grüne in Berlin zeigen, wenn Sie auf uns zeigen, dann zeigen an dieser Stelle auch Finger auf Sie zurück. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD) Wir nehmen diese gesetzliche Verpflichtung, die wir haben, in RheinlandPfalz sehr, sehr ernst. Deswegen haben wir auch direkt zu Beginn der Legislaturperiode angefangen, an diesem Aktionsplan zu arbeiten. Was haben wir gemacht? – Wir haben zuerst einmal eine wissenschaftliche Analyse in Auftrag gegeben, an welchen Stellen wir in Rheinland-Pfalz noch Lücken haben, um die Istanbul-Konvention umzusetzen. An der Stelle will ich noch einmal sagen, die Istanbul-Konvention beinhaltet natürlich den Ausbau der Infrastruktur, also Frauenhäuser, Frauennotrufe, aber das ist nicht alles. Die Istanbul-Konvention ist viel, viel breiter angelegt. Es sollen die Rechte der Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen gestärkt werden. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) Deswegen war es so wichtig, diese Analyse zu machen. Deswegen ist es am Ende ein Aktionsplan, der zwar von meinem Ministerium federführend erarbeitet wurde, an dem aber sechs Ministerien der Landesregierung mitgearbeitet haben. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Deshalb will ich an der Stelle auch den Kolleginnen und Kollegen aus dem Innenministerium, dem Bildungsministerium, dem Justizministerium, dem Arbeits- und Sozialministerium, dem Wissenschafts- und Gesundheitsministerium und natürlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus meinem Haus danken, die alle gemeinsam an diesem Aktionsplan gearbeitet haben. Nur deshalb ist es möglich geworden, dass wir 117 Maßnahmen vorlegen konnten, die wirklich alle Bereiche abdecken, die relevant sind. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD) Der Aktionsplan ist aufgestellt bis ins Jahr 2030. Das ist ein Zeitraum, der planbar, der absehbar ist. Dann, wenn wir 2030 erreicht haben, werden wir die Umsetzung des Aktionsplans evaluieren und schauen, was in der Zwischenzeit dazugekommen ist. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Was sind neue Themen, die wir aufgreifen müssen? Wo müssen wir noch einmal genau hinschauen? Bis dahin haben wir uns Jahr für Jahr einen ganz konkreten Maßnahmenplan, einen Zeitstrahl aufgebaut, wie wir diese Maßnahmen umsetzen wollen. Ich möchte aus meinem Ressort an der Stelle ein paar Ziele nennen. Das ist beispielsweise, die Frauennotrufe nicht nur bedarfsgerechter zu finanzier en, sondern auch zwei neue Standorte aufzumachen, um einfach in der Fläche wirksamer zu werden. Das ist, dass wir jedes Frauenhaus in Rheinland-Pfalz bis 2026 mit einer eigenständigen externen und ambulanten Frauenhausberatungsstelle ausstatten wollen. Keine Frau möchte ins Frauenhaus; den Weg ins Frauenhaus wollen wir deshalb so früh wie möglich verhindern. Wir wollen Frauen Wege aufzeigen, wie sie sich ansonsten aus gewaltvollen Beziehungen lösen können. Dazu sollen diese Beratungsstellen einen ganz wichtigen Beitrag leisten. Wir wollen trotzdem die Frauenhausplätze bis 2 030 verdoppeln. Wir wollen an allen Frauenhäusern Second-Stage-Projekte aufmachen. Frau Demuth, Sie haben das noch einmal angesprochen. Die 400 Plätze, die im zusätzlichen Bericht zur Istanbul-Konvention stehen, muss man schon differenziert betrachten; denn in der Istanbul-Konvention oder in diesem Bericht steht im nächsten Satz, der tatsächliche Ausbau soll sich nach dem tatsächlichen Bedarf richten. Diesen Bedarf haben wir in Rheinland-Pfalz genau im Blick. Sie haben unsere Frauenhaus-Ampel angeführt. Sie haben gesagt, es sind in zwei Frauenhäusern freie Plätze, in nur zwei Frauenhäusern. Ich erinnere Sie daran, dass Sie vor nicht einmal zwei Jahren an diesem Pult gestanden und gesagt haben, es sind gar keine Plätze frei. Das war ein nicht haltbarer Zustand. Sie sehen daran, es hat sich jetzt schon etwas getan. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Wir haben in der Zwischenzeit Frauenhäuser eröffnet. Wir haben in der Zwischenzeit Kapazitäten ausgebaut. Auch im Frauenhaus Bad Kreuznach, das Sie angesprochen haben, gehen ab dem März noch einmal zwei zusätzliche Plätze an den Start. Es tut sich also etwas. Wir wissen aber, wir müssen noch viel, viel mehr tun. Wir tun auch noch viel, viel mehr. Letzte Woche haben wir das Projekt „Vertrauliche Hilfe nach Gewalt“ gestartet, mit dem sich Frauen bis Jahresende in zwölf Kliniken in Rheinland-Pfalz vertraulich medizinisch versorgen lassen können, vertrauliche Spurensicherung bekommen und auch weiter psychosozial begleitet werden. Es ist schon ein bisschen ein paradoxer Moment heute; denn gestern habe ich den Aktionsplan vorgestellt, heute diskutieren wir darüber, und dann kommt diese Nachricht, dass es tatsächlich wahrscheinlich dazu kommen wird, dass das Gewalthilfegesetz noch in dieser Legislatur des Bundestags verabschiedet wird. Ich bin allen, die in den letzten Wochen dazu beigetragen haben, wirklich dankbar: allen, die in Berlin verhandelt haben, egal welcher Fraktion sie angehören. Ich bin allen aus der Frauenbewegung insbesondere sehr, sehr dankbar, die in den letzten Wochen getrommelt haben, wie es nur geht, damit dieses Gesetz noch kommt. Das bedeutet, dass wir für diesen Aktionsplan, für die Umsetzung, für die Ziele, die wir haben, noch einmal eine ganz andere Dynamik bekommen und vielleicht sogar diese Ziele bis 2030 noch deutlich übertreffen können, weil sich jetzt endlich auch der Bund finanziell beteiligt. (Vereinzelt Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Ich sehe das nicht als einen politischen Erfolg für die Grünen, für die SPD, für die CDU, sondern es ist ein politischer Erfolg für die Frauen in diesem Land. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP sowie des Abg. Dennis Junk, CDU)

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