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Katharina Binz

29.01.2025 Sitzungen 18/80

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn heute der Eindruck entstanden ist, dass wir uns durch die Vorlage oder die Präsentation eines Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention erstmalig damit beschäftigen, die Istanbul-Konvention in Rheinland-Pfalz umzusetzen, dann ist das ein falscher Eindruck, der entstanden ist. Es ist eben schon von Abgeordneter Müller gesagt worden, bereits seit 25 Jahren gibt es in Rheinland-Pfalz das Interventionsprojekt gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen, kurz RIGG, ein System, das landesweit ausgerollt ist und insbesondere in diesen 25 Jahren dazu beigetragen hat, die Unterstützungseinrichtungen auszubauen, die Kooperationen zwischen Sicherheitsbehörden, Frauenunterstützungseinrichtungen und lokalen Behörden zu stärken, und von vielen, vielen Bundesländern in diesen 25 Jahren als Vorbild genommen worden ist. Nichtsdestotrotz ist seit 2018 in Deutschland die Istanbul-Konvention geltendes Recht. Ich muss an dieser Stelle dann doch einmal darauf eingehen, was Sie gesagt haben, Frau Demuth. Damals gab es eine CDU-geführte Bundesregierung, die sich auch erst einmal Zeit gelassen hat. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja, so ist es!) Nicht umsonst beschließen wir erst jetzt ein Gewalthilfegesetz auf Bundesebene. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU –

Protokoll ↗