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Ellen Demuth

CDU 29.01.2025 Sitzungen 18/80

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über den neuen Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Rheinland-Pfalz. Es ist erfreulich, dass wir das tun. Ich warte, ehrlich gesagt, schon seit Jahren auf diesen Moment, dass wir darüber im Plenum sprechen. Meine Damen und Herren, die Istanbul-Konvention hat Deutschland im Jahr 2018 ratifiziert. Das war vor sieben Jahren. Seitdem sind die Länder angehalten, diese Konvention umzusetzen und entsprechend zu handeln. Die Konvention sieht unter anderem vor, dass für die Zahl von 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern pro Bundesland ungefähr zwei Plätze in Frauenhäusern vorgesehen sind. Das sind für Rheinland-Pfalz circa 420 Plätze, wie das Ministerium selbst einräumt. Meine Damen und Herren, wenn wir auf die Gewaltzahlen schauen – das haben meine Vorrednerinnen schon ausgeführt –, dann haben wir kein Erkenntnisproblem, dass Handlungsbedarf besteht. Die Zahlen steigen stetig an. Wir hatten im vergangenen Jahr allein in Rheinland-Pfalz über 9.000 Fälle von häuslicher Gewalt gegen Frauen und 28 Femizide, meine Damen und Herren. Es besteht hoher Handlungsbedarf; denn die Frauenhäuser beklagen, dass sie nicht mehr allen Fällen – das wissen wir schon, das habe ich schon sehr häufig angesprochen – gerecht werden können. Allein im Frauenhaus von Bad Kreuznach wurden im vergangenen Jahr 115 Frauen abgelehnt, weil keine Plätze bestanden und nicht in andere Häuser vermittelt werden konnte. So las ich es in der Pressemitteilung des Frauenhauses Bad Kreuznach. Meine Damen und Herren, wenn wir heute auf die Karte schauen, dann sehen wir, nur in zwei Frauenhäusern sind heute Plätze frei. Deutschlandweit fehlen ungefähr 7.000 Plätze, und in Rheinland-Pfalz haben wir noch nicht einmal die Hälfte der vorgesehenen Platzzahl laut der Istanbul-Konvention erreicht. Deshalb ist es notwendig und richtig, dass die Landesregierung nun endlich – sieben Jahre nach Inkrafttreten der Ratifizierung – handelt. (Beifall der CDU) Frau Ministerin Binz, allerdings stellen sich mir einige Fragen, wenn ich in Ihre Pressemitteilung des Ministeriums von gestern schaue und die Ziele sehe, die angestrebt sind. Sie sagen dort, dass bis 2031, wenn das Gesetz evaluiert werden soll – wir sind im Jahr 2025, möchte ich an dieser Stelle anmerken, also bis 2031 ist es noch lange hin –, die Verdoppelung der Plätze stattgefunden haben soll. Da habe ich die Frage an Sie: Warum soll nur die Verdopplung der Plätze erfolgen? Um die Istanbul-Konvention ausreichend zu erfüllen, müssten wir 420 Plätze schaffen. Wir haben jetzt laut Ihrer Pressemitteilung 140 Plätze. Das hieße, wir hätten im Jahr 2030 280 Plätze und nicht 4 20. Warum schaffen Sie nicht ausreichend Plätze, so wie die Istanbul-Konvention das vorsieht? (Beifall der CDU) Wir stellen uns in der CDU-Fraktion weitere Fragen: Welches Kostenvolumen sollen die Landeshaushalte bis dahin vorsehen, um diese Plätze zu schaffen? Der aktuelle Doppelhaushalt weist zwar einen von uns sehr begrüßenswerten Anstieg vor, um mehr Plätze zu schaffen, aber um bis 2030 die Plätze zu verdoppeln, ist ein erhebliches Kostenvolumen notwendig. Könnten Sie bitte dazu ausführen, in welchen Jahren Sie welches Kostenvolumen dafür für notwendig halten, um allein die Frauenhausplätze und alle anderen Maßnahmen, die Sie angekündigt haben, 117 an der Zahl, auszuführen? Wir haben die Frage, wie viele Frauenhäuser es noch für Rheinland-Pfalz werden sollen. Wir haben im Moment 19. Welche Anzahl von Frauenhäusern streben Sie im Jahr 2030 an? Bitte sagen Sie gerne dazu, an welcher Stelle in Rheinland-Pfalz. Ich denke, es ist wichtig, die Kommunen mit im Boot zu haben. Ich mache eine Anmerkung zum Gewalthilfegesetz auf Bundesebene. Wir als CDU standen immer für Gespräche bereit. Wir möchten an der Stelle anmerken, dass uns dieses Gewalthilfegesetz sehr am Herzen liegt und Sie die letzten drei Jahre auf Bundesebene Zeit gehabt hätten, das in der Ampelkoalition zu beschließen. Ich denke, es ist vonseiten der CDU-Fraktion mehr als zu begrüßen, dass wir Ihnen jetzt auf den letzten Metern die Hand reichen, damit diese notwendigen Mittel von über 2 Milliarden Euro auf den Weg kommen und wir keine Zeit verlieren. (Beifall der CDU – Zurufe von der SPD und von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das müsste auch im Sinne der Sozialdemokraten sein; denn die vergangene Bundesregierung hat unter sozialdemokratischer Führung Vorschläge des Runden Tisches erarbeitet, die wir oft im Ausschuss behandelt haben und die seit drei Jahren vorliegen, bei denen Sie sich sicherlich gewünscht hätten, dass die grünen Kollegen diese in der Ampel umgesetzt hätten, kann ich mir vorstellen. (Beifall bei der CDU) Liebe Ampelregierung, alles in allem begrüßen wir dieses Gesetz. Wir hätten uns gewünscht, weil es Teil Ihres Koalitionsvertrages ist, der schon seit 2 021, vier Jahre vereinbart ist, dass das ein bisschen früher passiert als zu Beginn 2025. Wir begrüßen aber, dass diese Maßnahmen jetzt auf den Weg gekommen sind, und freuen uns auf die Beantwortung unserer Fragen. Wir stehen als Partner an Ihrer Seite. Uns sind der Ausbau und Schutz von Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen sehr wichtig. Wir begrüßen, dass die Landesregierung nun endlich diesen Schritt gegangen ist. (Beifall der CDU)

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