Markus Stein
In welcher Anlage steht das?) Die Entscheidung darüber trifft nicht der Landtagspräsident, sondern der Landtag. Das ist die eindeutige Rechtslage. Wir als „Drei Farben“ haben in den vergangenen Monaten als politisch homogene Gruppe von dieser verfassungsrechtlichen Möglichkeit – – –
