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Markus Stein

SPD 19.12.2024 Sitzungen 18/78

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Zahlreiche Wochen der Haushaltsberatungen liegen hinter uns, und seit gestern debattieren wir im Landtag zu den Einzelplänen des Doppelhaushalts für die Haushaltsjahre 2025 und 2026. Der parlamentarischen Tradition folgend, schließen wir diese Beratungen mit der Debatte um die Einzelpläne 04, 12 und 2 0 ab. Ich kann es mir nur so erklären, Herr Kollege Reichert, Sie müssen mit der Grundsatzaussprache Ihres Fraktionsvorsitzenden gestern so unzufrieden sein, (Abg. Martin Haller, SPD: Oh ja!) dass Sie heute die Aussprache zu den Einzelplänen 04, 12 und 20 dazu nutzen, ganz grundsätzlich über diesen Haushalt zu sprechen. Ich glaube, es gab nicht drei Sätze zu dem Einzelplan 04, es gab eigentlich keinerlei Äußerungen dazu, wie sich der Einzelplan 12 darstellt, stattdessen eine sehr große Grundsatzaussprache. Das kann man machen. Ich will mich auf das beschränken, was die Tagesordnung vorgibt, nämlich eine Beratung über diese jeweiligen Einzelpläne. (Zuruf von der SPD) Meine Damen und Herren, meine letzte Rede zu einem Landeshaushalt fand im Jahr 2022 statt, wie bei vielen von Ihnen auch, also ziemlich genau vor zwei Jahren. Damals begann ich in meiner Rede mit der Feststellung, dass die Rahmenbedingungen des Landeshaushalts aufgrund äußerer Umstände alles werden, nur nicht einfacher. Ich glaube, so viel kann man sagen, das kann man in dieser Zeit eins zu eins übernehmen. Über die Herausforderungen, vor denen wir stehen, haben wir in den letzten Wochen und Tagen sehr viel gehört. Im Einzelplan 04 finden sich die Ansätze insbesondere der Steuer- und der Finanzverwaltung. Der weit überwiegende Teil dieses Einzelplans besteht aus Personalausgaben. Dieser hohe Personalkostenanteil führt natürlich vor dem Hintergrund des letzten Tarifabschlusses und der zeitnahen Übernahme des Tarifergebnisses auf die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen im Landesdienst zu deutlichen Ausgabensteigerungen, so natürlich auch im Einzelplan 04. Um den wachsenden Aufgaben der Steuer- und Finanzverwaltung jedoch gerecht zu werden, benötigt es Personal. Diesem Anspruch wird unsere Landesregierung gerecht, indem sie die haushaltsrechtlichen Grundlagen im Stellenplan schafft. Saldiert kommen im Einzelplan 04 insgesamt 79 Stellen hinzu. Hauptgrund für die Steigerung sind schlicht und ergreifend zunehmende Fallzahlen. Lassen Sie mich klarstellen, dass eine starke Finanz- und Steuerverwaltung nicht existiert, um die Bevölkerung unnötig zu behelligen, sondern sie ist für die Schöpfung der Einnahmen zuständig, die der Staat benötigt, um seine Aufgaben zu erfüllen. Nur mit einer starken Finanz- und Steuerverwaltung können sich alle staatlichen Ebenen – ja, auch die Kommunen – darauf verlassen, dass die ihnen zustehenden Steuereinnahmen generiert werden. Die Digitalisierung schreitet auch in diesem Bereich der öffentlichen Verwaltung voran. Bei der zentralen Datenverarbeitung der Finanzverwaltung gibt es IT-Themen wie künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen und Containertechnologien. Dass die Herausforderungen für die Finanzverwaltung in diesem Bereich deutlich steigen, wird auch an den wachsenden Ausgaben für die Digitalisierung deutlich. Allein 55 Millionen Euro im Jahr 2025 bzw. 58 Millionen Euro im Jahr 2026 sind veranschlagt, eine Steigerung von über 10 % im Vergleich zu 2024. Wir sind der Landesregierung und im Speziellen unserer Finanzministerin Doris Ahnen sehr dankbar, dass sie auch in ihrem eigenen Etat etwas tut, das für die gesamte Verwaltung des Landes erforderlich ist: die Attraktivität der Stellen steigern, um dringend benötigte Fachkräfte in der Finanz- und Bauverwaltung zu gewinnen. Hierzu gibt es Hebungen und Umwandlungen im Stellenplan, die genau diesen Zweck verfolgen. Lassen Sie mich bitte noch einmal isoliert auf einen gemeinsamen Antrag der Ampel und der Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion eingehen. Zur Attraktivität der Wahrnehmung eines Dienstpostens in der Verwaltung gehören auch zwischenmenschliche Aspekte. Ich freue mich sehr, dass wir mit einem gemeinsamen Änderungsantrag zum Einzelplan 04 den Amtsleitungen der Finanzämter in Rheinland-Pfalz einen kleinen Verfügungsrahmen an die Hand geben, mit dem sichergestellt ist, dass künftig bei besonderen Anlässen anfallender außergewöhnlicher Aufwand gedeckt ist. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –

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