Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann wären wir am Ende der Beratung zu Einzelplan 07. Dieser wird, wie gesagt, morgen abgestimmt. Die Beratung zu Tagesordnungspunkt 7, zum Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz und den Beauftragten für die Landespolizei, wird unterbrochen und ebenfalls auf morgen vertagt. Wir kommen zu Einzelplan 01 und zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung: Einzelplan 01 – Landtag …tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Bildung eines Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/10776 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 18/11044 – Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung von Einzelplan 0 1 ohne Aussprache. Die Ausschussempfehlung zu Punkt 8 der Tagesordnung lautet auf unveränderte Annahme. Auch das wird bis morgen nach den Abstimmungen zum Landeshaushalt unterbrochen. Anpassung der Abgeordnetenentschädigung (§ 5 Abs. 4 des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz) zum 1. Januar 2025 und 1. Januar 2026 dazu: Entwicklung des Verdienstindex für Rheinland-Pfalz und die sich daraus ergebenden Beträge zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung (§ 5 Abs. 4 des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz) zum 1. Januar 2025 und 1. Januar 2026 Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 18/10685 – Ich darf Ihnen kurz zur Begründung, weil es dazugehört, noch kurz zum Verfahren zu Punkt 9 der Tagesordnung einige Sätze zu Gehör bringen. Der Anpassung der Abgeordnetenentschädigung liegt ein objektives wie transparentes Verfahren zugrunde, indem die Verdienstentwicklung der Menschen in Rheinland-Pfalz zeitlich verzögert nachgezeichnet wird. Das Verfahren ist in § 5 Abs. 4 des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz niedergelegt. Danach wird die monatliche Entschädigung jährlich zum 1. Januar an die Einkommensentwicklung angepasst, die jeweils vom vorvorvergangenen Jahr zum davorliegenden Jahr eingetreten ist. Maßstab ist die Veränderung des vom Statistischen Landesamt ermittelten Verdienstindex, den der Präsident des Statistischen Landesamts dem Präsidenten des Landtags übermittelt. Die für die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2 025 maßgebliche Entwicklung des Nominallohnindex im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2021 ist mit 4,4 % zusätzlich beziffert. Der für die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung zum Januar 2026 maßgebliche Nominallohnindex für das Jahr 2023 liegt um 3,1 % über dem Niveau des Jahres 2022. Die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2025 und 1. Januar 2026 wird nur wirksam, wenn sie durch Beschluss des Landtags bestätigt wird. Auch diese Abstimmung erfolgt morgen mit den anderen Abstimmungen. Deswegen unterbreche ich auch hier die entsprechenden Beratungen. Wir kommen zu Einzelplan 10: Einzelplan 10 – Rechnungshof Die Behandlung erfolgt gemäß Absprache im Ältestenrat ohne Aussprache. Auch über diesen Einzelplan wird morgen am Ende der Beratungen noch einzeln abgestimmt. Wir sind am Ende der Tagesordnung. Ich darf Sie für morgen, 19. Dezember, um 9.30 Uhr, zur weiteren Fortsetzung und Abstimmung einladen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und auf den Weihnachtsfeiern viel Erfolg. Halten Sie sich zurück, und seien Sie morgen pünktlich da. Danke schön. Ende der Sitzung: 19.11 Uhr
