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Matthias Lammert

18.12.2024 Sitzungen 18/77

Nächster Redner ist Abgeordneter Stefan Wefelscheid für die Gruppe FREIE WÄHLER. Sie haben 5 Minuten. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Einzelplan 05 zeigt, dass der Bereich Justiz solide aufgestellt ist und eine funktionierende Justiz als eine der tragenden Säulen für Gesellschaft, Demokratie und Rechtsstaat größte Bedeutung hat. Um dies auch dauerhaft zu sichern, sieht der Doppelhaushalt 2 025/2026 knapp 200 neue Stellen im Bereich der Justiz vor, bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen. Ein richtiger und wichtiger, vor allem aber auch notwendiger Schritt, Herr Minister Mertin. Von der Innovationskraft und Vorreiterstellung im Bereich der Referendarausbildung durfte ich mich jüngst bei meinem Besuch am OLG Koblenz überzeugen. Die moderne Ausbildung und Einbindung digitaler Medien hätte ich mir schon damals in meiner Referendarausbildung gewünscht. Ich glaube, Herr Mertin, Sie waren damals auch schon Minister. Manches braucht seine Zeit. Vom Einsatz von KI im Rechtsreferendariat durfte ich mir selbst ein Bild verschaffen und den Einsatz einer VR-Brille zum Trainieren von Zeugenvernehmungen testen. Ich habe eine starke Justiz mit engagierten und qualifiziert en Mitarbeitern erlebt, die mit ihrem Können und Wissen auch künftig für die Exzellenz unserer Justiz einstehen wollen und bei passenden Rahmenbedingungen auch einstehen werden. An vielen Stellen in Ihrem Haushaltsentwurf habe ich Investitionen in unser Rechtssystem gesehen, die ich befürworte und guten Gewissens mitgehen kann, seien es der Personalaufwuchs, die Stellenhebungen oder Investitionen zur Digitalisierung der Justiz oder Aus- und Fortbildung. Auf die Woche der Justiz – wir haben es schon gehört – im nächsten Jahr und die damit im Zusammenhang stehenden Aktionen freue ich mich sehr und konnte hierzu betreffend meiner Heimatstadt Koblenz schon einen ersten Einblick in Planungen erhalten. Mahnende Worte muss ich jedoch die Sanierung der Justizgebäude betreffend aussprechen. Immer wieder treten neue Schäden auf, etwa an den historischen Gebäuden der Justizvollzugsanstalten Diez und Koblenz. Die Sanierungen am Dienstgebäude B der Mainzer Justizbehörden verlaufen nur schleppend. Der Aufwand dieser Bau-, Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten ist groß und deshalb vielfach nicht im laufenden Betrieb durchführbar. Für moderne, zukunftsfähige und nachhaltige Justizstandorte müssen wir künftig aber auch über Neubauten an einigen Standorten nachdenken. Meine Damen und Herren, der Schutz und die Stärkung unserer Justiz sollten unser aller Ansinnen sein, und die tägliche Arbeit unseres Justizpersonals sollte wertgeschätzt werden. Deshalb setze ich mich mit meinem Änderungsantrag für die Schaffung einer Angriffsentschädigung für Justizvollzugsbeamte ein, die Opfer eines tätlichen Angriffs während des Dienstes wurden. Unser Nachbarbundesland Hessen hat entsprechende Entschädigungsregelungen, die alle Beamtinnen und Beamten, aber auch Richterinnen und Richter, Angehörige des öffentlichen Dienstes, der Freiwilligen Feuerwehr und kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger umfassen. Den besonderen Bedarf für die Entschädigung von Justizvollzugsbeamten sehen wir auch in unserem eigenen Bundesland, wie der schlimme Vorfall in der JVA Frankenthal leider zeigte. Heute wurde übrigens der Täter zu zwölf Jahren verurteilt. (Zuruf von der CDU: Sehr gut!) Da solche Angriffe kein Einzelfall mehr sind, sollte Rheinland-Pfalz dem hessischen Vorbild folgen und ebenfalls eine Entschädigungsregelung einführen. Lassen Sie mich noch einen kurzen Blick auf einige der Änderungsanträge der CDU werfen. Einige Anträge haben mich etwas überrascht, fordern Sie doch Kampagnen und Kooperationen, die es dem Grunde nach schon gibt oder die das gleiche Ziel auf anderem Weg erreichen. Sie fordern Imagekampagnen zur Personalgewinnung für den Strafvollzug, doch die gibt es bereits, schauen Sie sich einmal die Social-Media-Auftritte des Justizministeriums, des Justizvollzugs RLP und der Justizvollzugsanstalten an. (Heiterkeit des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Die Angebote und Kooperationen sind vielfältig, allein in den vergangenen zwei Jahren. An der Stelle hat das Justizministerium nicht nur Schüler und Schulabsolventen in den Blick genommen, sondern beispielsweise auch ehemalige Soldaten der Bundeswehr. Hierzu hatten wir sogar einen Bericht im Rechtsausschuss dieses Jahres aufgrund eines von mir gestellten Berichtsantrags. Doch stimme ich mit Ihnen überein: Ein funktionierender Rechtsstaat ist eine tragende Säule unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Die staatlichen Akteure haben unseren Respekt und Wertschätzung verdient, weshalb wir dem hiesigen Landesgesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes und höferechtlicher Vorschriften zustimmen werden; denn einer der Kernpunkte darin ist die Einführung der Befugnis für Rechtspflege rinnen und Rechtspfleger, in Sitzungen bei gewissen weiteren Handlungen die Amtstracht, die Robe, zu tragen. Das Tragen der Robe wird nicht obligatorisch auferlegt, sondern unseren Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern wird endlich ermöglicht, ihre herausgehobene Stellung als Teil der Rechtspflegeorgane auch nach außen zu visualisieren und zu manifestieren. Der Justizminister fasste es treffend in seiner Pressemitteilung vom 1. Oktober 2024 zusammen – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Denn als Erkennungszeichen stärkt die Robe das Vertrauen in Neutralität und Unparteilichkeit der Gerichte. Sie betont die herausgehobene Stellung der Rechtspflegeorgane und verleiht der Würde des Gerichts optisch[en] Ausdruck. Wir wollen so den Respekt vor dem wichtigen Amt der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger stärken!“ (Glocke des Präsidenten) Vielen Dank und Ihnen allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

Protokoll ↗