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Lars Rieger

CDU 18.12.2024 Sitzungen 18/77

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! 3.004 Menschen sind in Rheinland-Pfalz nach Auskunft der Landesregierung auf unsere Große Anfrage gehörlos und bedürfen deshalb zur besseren Bewältigung des Alltags einer spezifischen Unterstützung. Als Christdemokraten wollen wir den Einzelplan 06 konkret um ein Gehörlosengeld ergänzen, da diese im Alltag häufig mit zusätzlichen Kosten konfrontiert sind, die sich direkt aus ihrer Behinderung ergeben. Starten möchten wir mit 50 Euro pro Monat und betroffener Personen, um die Kosten für zum Beispiel Gebärdensprachdolmetscher in nicht öffentlichen Situationen oder spezielle technische Hilfsmittel wie visuelle Alarmsysteme und Kommunikationshilfen abzufedern, die diesen Menschen aus ihrer Beeinträchtigung heraus entstehen. (Beifall bei der CDU) Diese Kosten entstehen, weil gehörlose und taubblinde Menschen Ausgaben haben, die Hörende nicht haben. Deshalb ist es entscheidend, Unterstützungsleistungen einzuführen, die unabhängig vom Einkommen und Vermögen sind, um den täglichen Mehrbedarf zu decken. Eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben kann nur gelingen, wenn gehörlose oder taubblinde Menschen die notwendigen behinderungsbedingten Mehraufwendungen mit dem Gehörlosen- und Taubblindengeld bezahlen können. Hier handelt es sich um Hilfen im Alltag wie private Assistenz, Gebärdenschriftdolmetscher im privaten, kulturellen bzw. gesellschaftlichen Bereich, die über das Bundesteilhabegesetz nicht abgedeckt werden. Deshalb beantragen wir einen neuen Titel unter der Nummer 633 5 4, in den wir für beide Haushaltsjahre jeweils 1,81 Millionen Euro einstellen, um den besonderen Bedarf taubblinder Menschen Rechnung zu tragen. „Soziale Politik für Dich“– so buchstabiert die SPD ihren Parteinamen, und wir sind sehr gespannt, ob sie morgen bei der Abstimmung zum Haushalt ihren selbstgesetzten hohen Ansprüchen gerecht wird und unseren Antrag unterstützt. (Beifall der CDU) In der verbleibenden kurzen Redezeit sage ich noch einige wenige Sätze zum wichtigen Thema „Weiterbildung“. Im Doppelhaushalt 2025/2026 ist uns eines besonders wichtig: die zuverlässige finanzielle Unterstützung der Weiterbildungsträger. Um ihre Arbeit nachhaltig zu sichern, setzen wir uns für eine auskömmliche Finanzierung der WB 7 sowie eine angemessene Indexierung der Fördermittel ein. Das bedeutet, die Förderung muss regelmäßig an aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen wie Inflation und Preissteigerungen angepasst werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Weiterbildungsträger in Zukunft ihre wichtige Arbeit unter fairen Bedingungen fortsetzen können. Für die Förderung der anerkannten Volkshochschulen und Landesorganisationen der Weiterbildung liegen die Ist-Zahlen dieses Jahr bereits bei 10.907.336 Euro. Es ist deshalb vollkommen unverständlich, dass die SPD-geführte Ampelkoalition im Haushalt 2025 lediglich 10,455 Millionen Euro und im Jahr 2026 immer noch weniger, nämlich 10,77 Millionen Euro vorsieht. „Respekt für Dich“ ist einer der weiteren Slogans, mit denen die SPD gern in den Wahlkampf zieht. Respekt für die Weiterbildungsträger und deren wichtige Arbeit – Frau Ministerin Schall – sieht anders aus. Ich hoffe, dass wir darüber und über andere wichtige Themen nächstes Jahr im AASPT ins Gespräch kommen, nachdem Sie, Frau Ministerin, es dieses Jahr kein einziges Mal geschafft haben, den Ausschuss mit Ihrer Anwesenheit zu beehren. (Beifall der CDU)

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