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Thomas Wansch

SPD 18.12.2024 Sitzungen 18/77

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag berät und entscheidet in den beiden Plenarsitzungen heute und morgen über den Entwurf des Landeshaushaltsgesetzes 2025/2026 und damit den dritten 18/10975 mit der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses vor. Der Haushalts- und Finanzausschuss nahm in seiner 55. Sitzung am 8. Oktober 2024 die Beratungen zum Gesetzentwurf sowie zu der Finanzplanung auf und schloss diese nach insgesamt 13 Sitzungen inklusive zwei Anhörverfahren am 5. Dezember 2024 ab. In drei eng getakteten Sitzungswochen mit beinahe täglichen langen Sitzungen, lediglich unterbrochen durch die Herbstferien, beriet der Haushalts- und Finanzausschuss unter Beteiligung der jeweiligen Fachausschüsse den Gesamthaushalt und alle Einzelpläne intensiv und detailliert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, stand schon der letzte Doppelhaushalt 2023/2024 besonders im Zeichen der veränderten weltpolitischen Lage infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und den daraus folgenden und nicht vorhersehbaren Auswirkungen auf die geo- und weltpolitische Lage und insbesondere die Gesamtwirtschaft, so wirken sich daraus ergebende wahrnehmbare gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen weiterhin aus. In diesen unsicheren Zeiten stellt der Haushaltsentwurf die Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt. Die Schwerpunktsetzungen liegen in den Bereichen Bildung und Forschung, dem Klimaschutz, der Digitalisierung, der Verwaltungsmodernisierung, dem Bürokratieabbau, aber auch bei der Gesundheit und Inneren Sicherheit. Des Weiteren sieht der Haushaltsentwurf höhere Investitionen des Landes vor, um die öffentliche Infrastruktur zu modernisieren sowie die neuen Impulse für eine lebenswerte Zukunft in den Kommunen zu setzen. Zusammen mit den Investitionen der Landesbetriebe sieht der Entwurf für die Jahre 2025 und 2026 jeweils mehr als 2 Milliarden Euro vor. Der vorliegende Haushaltsentwurf versetzt nach Auffassung der Mehrheit der Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses das Land in die Lage, die großen vor uns liegenden Aufgaben zu bewältigen, beispielsweise die Gestaltung der Transformation zu einem modernen, klimaneutralen, digitalen Land. Er ermöglicht weiteres nachhaltiges Wirtschaftswachstum und den Erhalt guter Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz. Zur Bewältigung der vor uns liegenden Aufgaben bedarf es insbesondere des hierfür notwendigen Personals. Um dem Bereich der Bildung, der Entwicklung der Schülerzahlen einschließlich des Zuwachses durch Zuwanderung, der Inklusion, dem Ausbau von Ganztagsschulen und der Sprachförderung gerecht zu werden, wird die Gesamtzahl der Stellen per Saldo insbesondere durch die Einstellung zusätzlicher Lehrerinnen und Lehrer um insgesamt 1.173 Stellen erhöht. Im Bereich der Inneren Sicherheit sieht der Haushaltsentwurf insgesamt 487 neue Stellen vor, konkret für die zusätzliche Übernahme neuer Polizistinnen und Polizisten und im Zusammenhang mit der Gründung des neuen Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz. Die Zahl der ausgebildeten Polizeibeamtinnen und -beamten hat bereits im Jahr 2024 die Marke von 10.000 erreicht. Der Haushaltsentwurf schafft die Grundlage, um in den nächsten fünf Jahren einen weiteren Aufwuchs zu ermöglichen. Die im Bereich der Justiz konkret vorgesehenen zusätzlich 36 Stellen für Staatsanwältinnen und -anwälte sowie Richterinnen und Richter sollen insbesondere dazu beitragen, in den angespannten Zeiten die Kernelemente einer jeden Demokratie, die freie Meinungsäußerung und den ungestörten sowie gewaltfreien politischen Diskurs zu schützen. Wirtschaftlich ist der Haushaltsentwurf solide aufgestellt. In den Jahren seit 2016 konnten mit Ausnahme des Corona-Jahres 2020 durchweg Schulden des Landes getilgt werden, insgesamt zwischen 2016 und 2023 mehr als 2,8 Milliarden Euro. Besonders hervorzuheben ist die weiterhin massive Unterstützung der Kommunen durch das Land. Nach der von einer breiten demokratischen Mehrheit getragenen Verfassungsänderung im Jahr 2022, wodurch ein einmaliger Schuldenschnitt von 3 Milliarden Euro durch die Übernahme von Liquiditätskrediten der Kommunen ermöglicht wurde, übernimmt das Land im Rahmen des Programms „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ entsprechende Liquiditätskredite von mehr als 500 Kommunen. Dieses Programm wird im Jahr 2024 weitgehend abgeschlossen sein. Ab 2 025 werden dann jährlich 100 Millionen Euro dieser übernommenen Schulden getilgt. Im Zusammenspiel mit dem neuen kommunalen Finanzausgleich und dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, kurz KIPKI genannt, bildet dieser historische Schuldenschnitt der kommunalen Haushalte die Basis für eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kommunen. Der kommunale Finanzausgleich erreicht im Jahr 2025 knapp 4 Milliarden Euro und überschreitet diese Marke im Jahr 2026 sogar erstmals, womit er sich in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt hat. Schließlich sieht der Entwurf des Doppelhaushalts 2025/2026 auch das neue Regionale Zukunftsprogramm „regional.zukunft.nachhaltig“ vor, mit dem zusätzlich zu dem oben erwähnten historischen Schuldenschnitt strukturschwächere Kommunen und Regionen im nächsten Jahr nochmals mit 200 Millionen Euro gezielt gefördert werden sollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in 13 Sitzungen mit einer Gesamtdauer von insgesamt knapp 24 Stunden Sitzungszeit wurden die Beratungen äußerst konzentriert und effektiv durchgeführt. Dem Haushalts- und Finanzausschuss lagen am Ende der Beratungen insgesamt 631 Änderungsanträge der Fraktionen sowie ein Änderungsantrag von Abgeordneten zur Entscheidung vor, auf deren Grundlage die als Drucksache 18/10975 vorliegende Beschlussempfehlung abgestimmt wurde. Die meisten Änderungsanträge, insgesamt 123, beziehen sich auf den Einzelplan 07, Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration, gefolgt von 93 Änderungsanträgen zum Einzelplan 14 – das ist das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität –, 90 Änderungsanträgen zum Einzelplan 09, das Ministerium für Bildung, und 80 Änderungsanträgen betreffend den Einzelplan 08, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Weitere Anträge folgen. Im Ausschuss fanden mit der Abstimmung keine Mehrheit die 147 Anträge der Fraktion der CDU und die 326 Anträge der Fraktion der AfD. Angenommen wurden drei von den Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und FDP gestellte Änderungsanträge zu dem Einzelplan 01, Landtag, sowie jeweils zwei Anträge zu den Einzelplänen 03, Ministerium des Innern und für Sport, 04, Ministerium der Finanzen, und 07, Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Angenommen wurden darüber hinaus 149 Änderungsanträge der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Die Einzelpläne 01, Landtag, 05, Justiz, und 10, Rechnungshof, wurden jeweils mit den Stimmen der Abgeordneten von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Abgeordneten der Fraktion der AfD beschlossen. Alle übrigen Einzelpläne wurden mit den Stimmen der Abgeordneten der regierungstragenden Fraktionen gegen die Stimmen der Abgeordneten der Fraktionen von CDU und AfD angenommen. Das Parlament hat nun als Haushaltsgesetzgeber auf Grundlage dieser Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss sowie der von den Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe vorgelegten Änderungsanträge einen Haushalt zu verabschieden, der die richtigen Antworten auf aktuelle und künftige Herausforderungen gibt. Ob dies mit dem Haushaltsentwurf gelungen ist und darin die richtigen Schwerpunktsetzungen getroffen wurden, wird naturgemäß von den Fraktionen unterschiedlich beurteilt. Daher kann sich mein Bericht nur auf den dargestellten Überblick der Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss beziehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss des Berichts möchte ich mich bei allen bedanken, die zu dem reibungslosen Ablauf der Beratungen beigetragen haben. Die Vielzahl der Sitzungen in kurzer Zeit und in einer nüchternen Atmosphäre haben alle Beteiligten sehr gefordert. Ich bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien. Sie haben während und nach den Sitzungen für die Beantwortung vieler Detailfragen zur Verfügung gestanden. Ich bedanke mich bei der Landtagsverwaltung für die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen sowie die gute Zusammenarbeit und Unterstützung während der Beratungen, einschließlich eines fliegenden Wechsels des verantwortlichen Mitarbeiters des Ausschusssekretariats von Herrn Dr. Mayer zu Herrn Dr. Hardt. Man hat gesehen, auch das klappt. Vielen Dank den Herren. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der AfD und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Danken möchte ich insbesondere den Damen und Herren des Sitzungsdokumentarischen Dienstes, die uns sehr zeitnah mit den Sitzungsprotokollen der Haushaltsberatungen versorgt und damit dafür gesorgt haben, dass wir alle Beratungsgrundlagen zur Verfügung haben. Zu guter Letzt gilt mein Dank den Fraktionen und den Kolleginnen und Kollegen, die gemeinsam im Haushalts- und Finanzausschuss die Beratungen geführt haben. Diese fanden durchweg in einer sachlichen, konstruktiven und kollegialen Atmosphäre statt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtagsplenum mit der Mehrheit der Stimmen der Abgeordneten der Regierungsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, den Entwurf des Landeshaushaltsgesetzes 2025/2026 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen anzunehmen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der AfD und bei der Gruppe FREIE WÄHLER)

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