Dörte Schall
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat Anfang des Jahres das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Ab dem 1. April 2024 erfolgte die Teillegalisierung von Cannabis für Erwachsene. Ich möchte darauf hinweisen, dass für Kinder und Jugendliche nach wie vor Cannabis verboten bleibt und auch die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige nach wie vor nicht erlaubt ist und entsprechend verfolgt wird. (Abg. Martin Haller, SPD: Das kommt für manche hier überraschend!) Cannabis war trotz des bisherigen Verbots bereits die am Häufigsten konsumierte illegale Droge in Deutschland. Bis dato wurde die auf die Strafverfolgung ausgerichtete Cannabispolitik nicht erfolgreich umgesetzt. Wir setzen jetzt darauf, dass der Kinder- und Jugendschutz erreicht und die Drogenkriminalität zurückgedrängt wird im Gegensatz zu dem, was hier manche von Ihnen befürchten. Wir hoffen, dass das so gelingen wird. (Zuruf von der CDU: Die Hoffnung stirbt zuletzt!) Zum 1. April 2024 trat der überwiegende Teil der Regelungen zum kontrollierten Umgang mit Cannabis in Kraft. (Zurufe von und Heiterkeit bei der CDU) Menschen dürfen an ihrem Wohnsitz bis zu drei Cannabispflanzen besitzen. Diese erste Säule haben Sie ausgelassen. Der Eigenanbau ist bisher schon möglich. Die Weitergabe von Cannabis durch die Mitglieder der Anbauvereine ist erst ab dem 1. Juli grundsätzlich rechtlich möglich. Ich stimme Ihnen persönlich auch zu, dass diese zeitliche Verzögerung in dieser gesamten Gesetzesgemengelage offensichtlich problematisch ist. Rheinland-Pfalz hat sich direkt nach dem Inkrafttreten des Gesetzes mit der Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes befasst. Die Landesverordnung zur Ausführung ist erlassen, und in dieser Landesverordnung wird das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als zuständige Behörde benannt. (Zuruf von der SPD: Der Detlef, der macht das!) Das Landesamt ist ebenfalls beim Anbau für den Vollzug der Ordnungswidrigkeiten zuständig. Die Anbauvereinigungen bleiben jedoch unbetroffen. Bisher sind fünf Anbauvereine genehmigt worden. Ein weiterer Bescheid wird heute fertig. Es liegen 30 Anträge vor. Wir wissen von den Vereinen, die gut begleitet und kontrolliert werden, dass die erste Ernte im Dezember erwartet wird. Es war Ihre Frage, wie lange es dauert, bis die Produktion erfolgreich ist. (Unruhe im Hause) Das Land nimmt allerdings tatsächlich die Befürchtungen sehr ernst, gerade was die Entwicklung der Organisierten Kriminalität angeht. Deshalb danke für Ihren Hinweis, aber selbstverständlich reden wir laufend mit den entsprechenden Behörden. Dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz liegen aktuell keine Erkenntnisse zu entsprechenden Aktivitäten der Organisierten Kriminalität in Rheinland-Pfalz vor. Wir beobachten und bewerten gemeinsam mit den rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden die Lage fortlaufend gemeinsam mit den jeweiligen Polizeipräsidien. Insbesondere befinden wir uns auch im nationalen und internationalen Austausch und beobachten, was in den Nachbarbundesländern passiert und wie wir das eindämmen können. Natürlich erfolgen die Aussagen zur Kriminalitätsentwicklung regelmäßig auf der Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik. Das wissen Sie. Diese sind bundesweit gültig und unterliegen einheitlichen Erfassungs- und Qualitätskriterien, insbesondere auch was den Bereich der Organisierten Kriminalität betrifft. Auch wenn sich die Datengrundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik nur auf die Fälle der unerlaubten Herstellung und der nicht geringen Menge bezieht, werden wir davon ausgehen, dass der jetzt erlaubte Eigenanbau und der gemeinschaftliche Anbau in den Anbauvereinen perspektivisch einen spürbaren Rückgang der Fallzahlen mit sich bringen wird. Die bisherigen unterjährigen Daten unterstützen das auch. Ein Rückgang der Fallzahlen dürfte sich dann auch noch einmal durch das Erfordernis der kriminaltechnischen Untersuchung vollziehen. Die Bedenken der Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der Cannabislegalisierung wurden kommuniziert, und wir haben uns wie immer klar dazu positioniert. Auch die Innenministerkonferenz hat dies getan. Der Anbau und der Besitz zum Eigenkonsum ist trotzdem ein Schritt zur modernen Drogenpolitik. Etwaige Änderungen der Rechtslage sind jedoch bundespolitische Änderungen und fallen in die Verantwortung des Bundesgesetzgebers. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Für und Wider eines veränderten Cannabiskonsums haben Sie auch in diesem Hause schon vielfach diskutiert. Auch bundesweit wird es seit vielen Jahren diskutiert. Die bisherige Verbotspolitik hat jedenfalls nicht dazu beigetragen, dass der Konsum von Cannabis in der Bevölkerung reduziert wurde. Daher befürworten wir die Zielsetzung der Entkriminalisierung der Konsumenten. In Verbindung damit sind aber ganz besonders wichtig die Themen „Prävention“ und „Stärkung des Gesundheits- und Jugendschutzes“. Da werden wir weiter verstärken. Die Prävention ist das Wichtigste, und bei der Gesundheit und dem Schutz unserer Kinder werden wir da nicht nachlassen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)
