Dr. Christoph Gensch
Sehr geehrte Damen und Herren! Das am 1. April 2024 in Kraft getretene Cannabisgesetz durch die Ampel-Bundesregierung war ein schwerer politischer Fehler. (Beifall der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER) Es ist beileibe nicht der einzige politische Fehler der gerade zerbrochenen Ampelregierung, aber ein folgenreicher. Es ist ein Fehler, den es zu korrigieren gilt. Das muss Politik können. Die damalige Gesetzgebung wurde gegen den Rat vieler Fachleute und Fachgesellschaften aus der Medizin, der Psychiatrie, der Kinder- und Jugendhilfe, der Kriminologen, der Polizei und nicht zuletzt der Justiz von der Ampelregierung durchgedrückt. Überparteiliche Kritik – das gibt es selten an Gesetzgebungsvorhaben – seitens der Landesinnenminister, der Justizminister, der Landesgesundheitsminister wurden von der Bundesregierung damals einfach ignoriert. Die Chance, im Bundesrat durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses noch Schadensbegrenzung walten zu lassen, wurde vertan. Meine Damen und Herren, es war das letzte verbindende Projekt oder vielmehr der kleinste gemeinsame Nenner, auf den man sich noch einigen konnte. (Abg. Ellen Demuth, CDU: Das sagt einiges!) Insofern ist die Cannabisgesetzgebung eine Folge dieser dysfunktionalen, gerade gescheiterten Ampelregierung. Gerade für die SPD gilt, halb zog es sie, halb sank sie hin, Drogenlegalisierung nicht aus inhaltlicher Überzeugung, sondern aus Gründen der Machtarithmetik. (Zuruf des Abg. Christoph Spies, SPD) Meine Damen und Herren, die SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler und Sebastian Hartmann nannten die Gesetzgebung schon damals – ich möchte sie zitieren – „hanebüchen“, „absurd“, ein „großer Fehler“ und ein Konjunkturprogramm für die Organisierte Kriminalität. – (Beifall der CDU) Die Auswirkungsanalyse, das Positionspapier der SPD-Innenpolitiker, die befürchteten Folgen durch die Gesetzgebung, in einem Papier von den Kollegen verschickt an alle Bundestagskollegen, ist eines der besten Papiere in der ganzen Debatte. Es ist wirklich schade, dass es so wenig berücksichtigt wurde. Sie haben vieles in diesem Papier richtig vorhergesagt. Meine Damen und Herren, wo stehen wir heute? – Der Konsum und die Nachfrage nach Cannabis steigen nach Aussagen von Experten an, der Schwarzmarkt blüht, und die Organisierte Kriminalität ist auf dem Vormarsch. (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch wenn die Gesamtkonzeption des Gesetzes völlig unzureichend ist und niemals funktionieren wird, wird die aktuelle Situation durch die Tatsache verschlimmert, dass keine der beiden gesetzgeberisch vorgesehenen Säulen zur legalen Abgabe von Cannabis funktionsfähig ist, meine Damen und Herren. Cannabissäule 1, Eigenanbau und Cannabisanbauvereinigungen: 29 Anträge auf Gründung einer Cannabisanbauvereinigung sind bisher genehmigt, in Betrieb ist keine einzige. Rheinland-Pfalz-weit sind es bisher drei genehmigte Anträge. Die zweite Säule der Cannabislegalisierung betrifft die Etablierung kommerzieller Lieferketten mit lizenzierten Verkaufsstellen in regionalen Modellvorhaben. (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wann das kommen soll, ist aktuell nicht absehbar. Eine Umsetzung erscheint ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Gesetzgebung hochgradig unwahrscheinlich. Lauterbach hat bereits im April 2023 gesagt, er wird ein ergänzendes Gesetzgebungsvorhaben, das diesen Bereich regelt, vorlegen. Eine Sommerpause, anderthalb Jahre später, liegt kein Entwurf vor. Das Papier steckt immer noch in der Ressortabstimmung. Wenn man den zuständigen Berichterstatter der SPD bezüglich des Cannabisgesetzes fragt, dann sagt er, er geht derzeit nicht davon aus, dass da noch was kommt. – Man kann sich nicht einigen. Man findet keine gesetzliche, keine juristische Grundlage. So fasst dann auch Oliver Huth, der NRW-Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, die aktuelle Situation wie folgt zusammen: Die Bundesregierung hat es nicht geschafft, eine regulierte Produktion von Cannabis zu organisieren. (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) Das übernehmen weiterhin brutale Banden. – Von einem MultimillionenKonjunkturprogramm für Schwerkriminelle spricht der BDK-Mann im SPIEGEL. Meine Damen und Herren, die CDU-Landtagsfraktion warnt seit Beginn dieses Gesetzgebungsvorhabens zur Cannabislegalisierung eindringlich vor den Folgen, auch und selbstverständlich natürlich unter gesundheitlichen Aspekten. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass Ziele dieser Gesetzgebung – Eindämmung des Schwarzmarkts, Reduzierung des Cannabiskonsums, Begrenzung der Organisierten Kriminalität – nicht erfüllbar sind und im Gegenteil eine andere, eine gegenteilige Entwicklung aufgetreten ist, Stichwort „Mocro-Mafia in NRW“. Das sind Vorboten einer beginnenden katastrophalen Entwicklung. Dem können wir nicht weiter zuschauen. Das müssen wir stoppen. (Beifall der CDU) Vor diesem Hintergrund fordern wir die Landesregierung auf, im Bundesrat die Initiative zu ergreifen und die noch bestehende Bundesregierung aufzufordern, das kürzlich beschlossene Konsumcannabisgesetz außer Kraft zu setzen. Lassen Sie uns gerade in diesem Bereich zeigen, dass Politik auch in der Lage ist, Fehler zu korrigieren und nicht auf ihnen zu beharren, nur um der Ideologie willen. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)
