Thomas Wansch
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf für die Koalitionsfraktionen zu dem Thema „Baulandfonds“ sprechen. Frau Nieland, Sie haben das am Ende ein bisschen zusammengefasst. Ich darf das mit meinen Worten formulieren: Sie wollen zweckgebundene Mittel für den Erwerb von unbebauten Grundstücken und auch für die Erschließung aufwenden. Das Land soll mit 90 % fördern, 10 % zahlen die Kommunen. Manches soll wohl zu 100 % gefördert werden, weil Sie in Ihrem Antrag davon sprechen, dass auf die 10 % verzichtet werden kann. 50 Millionen Euro sollen im Haushalt 2025 bereitgestellt werden. So weit das, was in dem Antrag zu lesen war. Handwerklich gesehen habe ich da ein paar Fragen. Wie stellen Sie sich in diesem Zusammenhang das Thema „Erschließung“ vor? Wird das mitfinanziert, oder wie soll das konkret laufen? Wie sehen Sie die Veranschlagung? Wollen Sie das mit 50 Millionen Euro einmalig im Haushalt 2025 – wir haben einen Doppelhaushalt –, wollen Sie das auch im Haushalt 2026, oder wie soll das laufen? Ich konnte das dem Antrag so nicht entnehmen. Wie ist die Situation in Rheinland-Pfalz? Was ist das, was Sie hier vorhaben? Wir haben ländlichen Raum, wir haben Oberzentren, wir haben Städte, die durch ihre Universitäten oder Hochschulen geprägt sind. Das sind alles unterschiedliche Situationen. Wollen Sie die alle über einen Kamm scheren? Ich kann das hier nicht sehen. Auf diese Situation gibt es differenzierte Antworten. Frau Nieland, Sie sind doch Mitglied im HuFA. Sie kennen die Antworten. Wieso kommen Sie überhaupt auf die Idee, solch einen Antrag zu schreiben? Sie kennen doch das Bündnis für bezahlbares Wohnen. Sie kennen doch die Baulandinitiative des Landes für die Städte Frankenthal, Oppenheim, Wörth am Rhein. Sie kennen doch auch die Projektförderung für kommunale Konzeptvergaben. Sie müssten auch, weil das immer wieder Thema ist, die Konditionen für die Förderung des sozialen Wohnraums kennen. Das sind besonders attraktive Förderkonditionen, die nach den Kriterien Tilgungszuschüsse von bis zu 40 % enthalten, die den Betreffenden zur Verfügung gestellt werden. All das kennen Sie und kommen trotzdem zu einem solchen Antrag. Frau Nieland, dazu kann ich zusammenfassend für uns, für die Koalitionsfraktionen, nur eines feststellen: Diesem Entschließungsantrag kann man nicht zustimmen, er ist abzulehnen. Danke. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
