Philipp Fernis
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Polizei, das ist die Behörde, das sind die Menschen, denen wir das Gewaltmonopol des Staates anvertraut, in deren Hände wir es gelegt haben, weil wir möchten, dass unsere Gesetze mit einer strikten rechtsstaatlichen Bindung durchgesetzt werden. Dieses Polizeigesetz, das ist eine schwierige, immer wieder vorzunehmende Abwägung. Das ist eine schwierige Abwägung in einem freiheitlichen Rechtsstaat, in dem wir zunächst einmal davon ausgehen, dass Bürgerinnen und Bürger unbehelligt von jeglicher staatlicher Institution ihren Alltag gestalten können und dürfen, und in dem die Notwendigkeit besteht, unsere Rechtsordnung gegebenenfalls konsequent durchsetzen und Straftaten effektiv verfolgen zu können. Ja, in diesen schwierigen Abwägungen kommt man manchmal zu unterschiedlichen Schlüssen. Herr Kollege Herber, wenn Sie dann hier ansprechen, welche Dinge man alle nicht gemacht hat und wo man Ihrer Ansicht nach nicht mutig war, dann will ich Ihnen sagen: Es geht beim Polizeigesetz für Liberale und auch für diese Koalition nicht darum, den verfassungsrechtlich denkbaren Spielraum bis an seine Grenze auszureizen, (Abg. Dirk Herber, CDU: Deswegen ist es auch so schwach geworden!) sondern Aufgabe von Politik ist es, innerhalb des verfassungsrechtlichen Spielraums eine Entscheidung zu treffen, eine Entscheidung zu treffen zwischen dem wichtigen Interesse der Durchsetzung der Rechtsordnung und den – – – (Abg. Dirk Herber, CDU: Jetzt wissen wir wenigstens, wo die Bremse sitzt!) – Lieber Herr Kollege Herber, ja, an dieser Stelle sitzt eine Grenze, und diese Grenze sitzt bei Freien Demokraten aus einer tiefen Überzeugung. (Abg. Dirk Herber, CDU: Bremse!) Die Grenze ist die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger. Diese Abwägung, die treffen wir hier. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD –
