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Dr. Jan Bollinger

AfD 14.11.2024 Sitzungen 18/76

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Kriminalität im öffentlichen Raum ist in den letzten Jahren förmlich explodiert. Sexualdelikte sind auf einem Allzeithoch. Wir müssen unsere Polizei personell und materiell für ihre wichtige Aufgabe rüsten und ihr einen geeigneten Rechtsrahmen für ihre Tätigkeit zur Verfügung stellen. Der vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Regelungen im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz den aktuellen technologischen und sicherheitspolitischen Herausforderungen anzupassen. Im Rahmen des vorliegenden Entwurfs wird die Ausweitung des Einsatzbereichs von Bodycams auf Innenräume als wesentliche Neuerung behandelt, eine Forderung, die wir als AfD seit längerer Zeit vortragen. Der erfolgreiche Einsatz von Bodycams im öffentlichen Raum hat sich bewährt, indem er sowohl die Sicherheit der Einsatzkräfte als auch der Bürger gesteigert und Schutz vor Übergriffen und unberechtigten Vorwürfen gewährt hat. Dennoch bleibt die Novelle hinter den Anforderungen zurück, was den Einsatz von Bodycams in privaten Räumlichkeiten betrifft. Diese Einsätze bergen ein erhöhtes Risiko für eskalierende Situationen, die eine verlässliche Dokumentation erfordern. Die Regelungen zur Bodycamnutzung in privaten Wohnungen fehlen aber komplett. Aus diesem Grund fordern wir eine klare und rechtlich durchsetzbare Grundlage, die den Beamten im Einsatz rechtliche Sicherheit bietet. Insbesondere bei dem Einsatzstichwort „Gefahr im Verzug“, beispielsweise bei eskalierenden Situationen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt. Eine solche Regelung würde den Schutz sowohl der Einsatzkräfte als auch der betroffenen Personen erhöhen und eine zuverlässige Beweisdokumentation sicherstellen. Ein weiterer Kernpunkt ist die Einführung des sogenannten Pre-Recordings, also der Vorabaufnahmen. Auch dies ist eine langjährige AfD-Forderung. Es ermöglicht eine lückenlose Dokumentation, indem die Aufnahme bereits vor dem eigentlichen Start einer polizeilichen Lage beginnt. Diese Funktion kann wesentlich dazu beitragen, die Umstände eines Einsatzes besser aufzuklären und präventiv zu wirken. Wir unterstützen diese Maßnahmen natürlich, da sie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit polizeilichen Handelns erhöht und gleichzeitig eine bessere Beweissicherung gewährleistet. Die Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung wie der elektronischen Fußfessel ist ebenfalls begrüßenswert. Diese Maßnahme richtet sich an oder gegen besonders gefährliche Personen und kann eine Alternative zu aufwendigen verdeckten Observationen oder einem eingriffsintensiveren Präventivgewahrsam darstellen. Hier wird eine Balance zwischen Eingriffsintensität und notwendiger Sicherheitsüberwachung angestrebt. Wir stimmen dieser Maßnahme zu, da sie eine effiziente Möglichkeit darstellt, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, ohne die Ressourcen der Polizei übermäßig zu strapazieren. Ein weiterer Aspekt des Gesetzes ist die geplante Einführung einer automatisierten Datenanalyse, um verschiedene Datenquellen zu verknüpfen und so effektivere Ermittlungen zu ermöglichen. Dies ist in Zeiten zunehmender Digitalisierung und Vernetzung eine notwendige Erweiterung polizeilicher Befugnisse. Gleichzeitig müssen natürlich datenschutzrechtliche Vorschriften konsequent eingehalten werden, um sicherzustellen, dass der Schutz der Bürgerrechte nicht gefährdet wird. Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personen im öffentlichen oder privaten Sicherheitsbereich ist grundsätzlich sinnvoll, um potenzielle Sicherheitsrisiken frühzeitig zu identifizieren. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, dass objektive und nachvollziehbare Kriterien angelegt sowie transparent und politisch neutral umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass durch technische Neuerungen keine neuen Aufgaben entstehen, sondern bestehende Aufgaben effektiver bewältigt werden können. Der Einsatz von Bodycams durch den kommunalen Ordnungsdienst im öffentlichen Raum ist ein Beispiel dafür. Diese Maßnahme unterstützt die Sicherheitsarbeit auf kommunaler Ebene und hilft dabei, den öffentlichen Raum sicherer zu machen, ohne neue Verantwortungsbereiche zu schaffen. Für uns ist wichtig, dass bei allen Maßnahmen die Rechte der Bürger gewahrt bleiben müssen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist essenziell. Eine technologische Aufrüstung darf nicht zulasten der Grundrechte gehen. Als AfD-Fraktion sehen wir in diesem Gesetzentwurf sinnvolle Anpassungen, die die Sicherheit im Land verbessern können. Gleichzeitig sehen wir dringend Bedarf von Nachbesserungen, insbesondere im Bereich der Regelungen zur Nutzung von Bodycams in Wohnungen. Diese Lücke muss geschlossen werden, um den Anforderungen unserer Einsatzkräfte gerecht zu werden und die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Gerne diskutieren wir dieses wichtige Thema mit Ihnen kritisch und konstruktiv im Innenausschuss. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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